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Neue Solidarität
Nr. 9, 4. März 2021

EU-Taxonomie verzögert sich weiter

Die Europäische Union arbeitet an einem gemeinsamen Klassifikationssystem, das alle Kapitalanleger von „nicht nachhaltigen“ Investitionen abschrecken soll – die Taxonomie. Sie soll wirtschaftliche Aktivitäten in klimafreundlich, klimaneutral und klimaschädlich einteilen und hätte Anfang Januar veröffentlicht werden sollen. Aber sie kann die versprochene „Taxonomie“ noch nicht liefern, da die Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und den „Stakeholdern“ noch andauern, denn der Widerstand mehrerer Mitgliedsländer zu unterschiedlichen Themen hat sie bisher verzögert. In einer Rede auf dem Finanzdienstleistungsforum des Europäischen Parlaments am 23. Februar2 sagte EU-Kommissarin Mairead McGuinness, die Kommission arbeite „aktiv an den nächsten Schritten für die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten“.

„Angesichts des großen Interesses an der öffentlichen Konsultation – wir haben über 46.000 Antworten erhalten – mußten wir den delegierten Rechtsakt etwas aufschieben, damit alle Antworten gebührend berücksichtigt werden können“, sagte McGuinness. „Die Kommission wird in Betracht ziehen, die technischen Screening-Kriterien neu zu kalibrieren, wenn ernsthafte Bedenken geäußert werden, aber wir wollen nicht die Verbindung zur Wissenschaft oder die Ausrichtung auf die Green-Deal-Ziele unterbrechen.“

Schon vor einem Monat hatte sich McGuinness fast in den gleichen Worten geäußert: „Später in diesem Jahr werden wir eine erneuerte Strategie für nachhaltige Finanzierung vorlegen. Wir werden auch die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung überprüfen und einen EU-Standard für grüne Anleihen vorstellen.“

Kernenergie im Zentrum des Streits um die EU-Taxonomie

Ein zentraler Streitpunkt zwischen der EU-Kommission und den „Stakeholdern“ zur Taxonomie ist die Kernenergie, mehrere EU-Mitgliedsstaaten streiten darüber, ob Kernenergie „klimafreundlich“ ist oder nicht. Das EU-Forschungszentrum Joint Research Center wurde mit einem wissenschaftlichen Gutachten zu dem Thema beauftragt. Die wissenschaftliche Autorität des JRC ist fragwürdig, da es mit Umweltschützern und Ideologen besetzt ist. Berichten zufolge konzentriert es sich jetzt auf die Sicherheit von Atommüll. Wenn die Kernenergie nicht als „Übergangsbrennstoff“ qualifiziert wird, erhöht das die Finanzierungskosten für Atomkraftwerke.

Die Realität setzt sich durch: Eine im Januar veröffentlichte, 456seitige Studie von zwei Fraktionen des Europaparlaments – die Europäischen Konservativen und Reformer (ECR) sowie Renew Europe – belegt, daß die Kohlenstoffziele der EU nur mit Kernenergie erreicht werden können. In einer 45seitigen Zusammenfassung der Studie heißt es: „Darüber hinaus bietet die Kernenergie sowohl in Bezug auf den Raumbedarf (benötigte Fläche) als auch auf die Stromkosten erhebliche Vorteile gegenüber der erneuerbaren Energie (jede Kombination aus Wind und Sonne). Der Kostenvorteil der Kernenergie nimmt zu, sobald die Systemkosten in die Gleichung einfließen, und er nimmt weiter zu, je höher die Durchdringungsrate mit Wind und Sonne ist. Diese Vorteile sind in der Tschechischen Republik erkannt worden, aber (noch) nicht von den politischen Entscheidungsträgern auf EU-Ebene.“

Zu den Systemkosten gehören die notwendigen enormen Reserven und zusätzlichen Übertragungskapazitäten für unzuverlässig verfügbare Energieformen wie Wind und Sonne.

ccc


Anmerkung

1. Siehe https://ec.europa.eu/commission/commissioners/2019-2024/mcguinness/announcements/keynote-speech-commissioner-mcguinness-european-parliamentary-financial-services-forum-winter_en