Produktive Kreditschöpfung 
  Neues Bretton Woods
  Glass-Steagall
  Physische Wirtschaft
  Kernenergie
  Eurasische Landbrücke
  Transrapid
  Inflation
  Terror - Cui bono?
  Südwestasienkrise
  11. September und danach
  Letzte Woche
  Aktuelle Ausgabe
  Ausgabe Nr. ...
  Heureka!
  Das Beste von Eulenspiegel
  Erziehungs-Reihe
  PC-Spiele & Gewalt 
  Diskussionsforum
  Wirtschaftsgrafiken
  Animierte Grafiken
[an error occurred while processing this directive]
Neue Solidarität
Nr. 28, 8. Juli 2009

Vorauseilender Gehorsam:
Bundestag verstößt gegen das Grundgesetz!

Von Helga Zepp-LaRouche

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Feststellung, das Begleitgesetz zum Lissaboner Vertrag sei verfassungswidrig, der Mehrheit des Deutschen Bundestages eine schallende Ohrfeige verpaßt, und festgestellt, daß bei der Auslegung des Vertrages die Bestimmungen des Grundgesetzes anzuwenden sind. Leider fehlt im Urteil eine Reflektion, daß nicht nur die neoliberale Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU gescheitert ist, sondern das neoliberale Paradigma selbst.

Das lange erwartete Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Verfassungsbeschwerden gegen das Zustimmungsgesetz vom 8. Oktober 2008 zum Lissaboner Vertrag des 13. Dezember 2007 und das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestags und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union stellt eine Mischung von sehr guten und sehr schlechten Elementen dar. Schlecht ist vor allem, daß die Richter das Monster von Lissabon grundsätzlich befürworten, obwohl es nach der Ablehnung der Iren (und davor der Franzosen und Holländer) eigentlich schon nach seinen eigenen Kriterien gescheitert war. Von großer Bedeutung hingegen ist es, daß sie den Vertrag nur in der vom Bundesverfassungsgericht formulierten Auslegung als für Deutschland gültig erklären. Dazu gehört u. a. die Definition der EU als Staatenverbund souverän bleibender Staaten. Es erklärt eine Änderung des Grundgesetzes, soweit sie die in Artikel 1 und Artikel 20 berührenden Grundsätze betreffen, für unzulässig und betont, daß die europäische Integration nicht zur Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystems in Deutschland führen darf. Und ebenfalls sehr wichtig: Das Bundesverfassungsgericht behält sich die Kontrollkompetenz über die Funktion der EU-Organe vor.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz verteidigt und die Dynamik unterbrochen, in der sich die EU seit dem Maastrichter Vertrag immer mehr zu einer einerseits imperialen und andrerseits durch den Stabilitätspakt wirtschaftlich selbsteindämmenden Bürokratie entwickelt hat. Das ist sehr gut. Aber es bleiben äußerst gravierende Probleme.

Das Gericht erklärte das vom Bundestag ebenfalls beschlossene Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestags und des Bundesrates für verfassungswidrig, weil es die aufgrund der Verfassung erforderliche gesetzliche Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte nicht enthält. Anstatt die Rechte des Bundestags zu stärken, beugte sich der Bundestag dem Druck der Regierung und gab wesentliche Rechte zum Schutze des Allgemeinwohls und der Bürger einfach an Brüssel ab! Ohne die frühe Mobilisierung der BüSo, die Verfassungsklagen und abgesehen von dem noch offenen Ausgang der Entwicklung in Irland, Polen und Tschechien wären wir jetzt auf dem Weg zu einer oligarchischen Diktatur Brüssels - einschließlich militärischer Einsätze, auf die wir keinen Einfluß mehr hätten!

Die Tatsache, daß Karlsruhe die Zustimmung des Bundestags zu diesem Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat, beleuchtet in dramatischer Weise den Zustand der Demokratie in Deutschland. Erinnern wir uns an die Vorgeschichte.

Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die EU- Regierungschefs in Lissabon einen EU-„Vertrag“, der zu 95 % der 2005 von Frankreich und Holland in Referenden abgelehnten EU-Verfassung entsprach. Namhafte Rechtsgelehrte in mehreren Ländern vertraten die Ansicht, daß der Vertrag von Lissabon den europäischen Staatenverbund in einen Bundesstaat verwandeln würde, bei dem die Staatsgewalt nicht länger, wie im Grundgesetz gefordert, vom Volke ausginge. Es handele sich um eine Gesamtänderung der Verfassung, die eine Volksabstimmung verlange.

Weil die Staatschefs offensichtlich die Meinung von Präsident Sarkozy teilten, daß Volksabstimmungen zu diesem Thema in allen Ländern, in denen sie abgehalten würden, verloren gehen würden, versuchten sie nun, die Ratifizierung durch die Parlamente ohne größeres Aufsehen in der Öffentlichkeit so schnell wie möglich durchzuziehen. Wie jedermann für sich selbst durch eine Suchaktion im Internet verifizieren kann, erschienen in der Zeit zwischen dem EU-Gipfel im Dezember 2007 und der Abstimmung im Bundestag am 24.4. 2008 in den sogenannten führenden Medien kein einziger substantieller Artikel oder Bericht, der die Öffentlichkeit über die Tragweite des Lissaboner Vertrages aufgeklärt hätte. Schon beinah aus Zufall stieß die Autorin dann auf diesen Vorgang sowie die Tatsache, daß der Vertrag, über den der Bundestag abstimmen sollte, gar nicht schriftlich vorlag, sondern nur die Änderungen zur abgelehnten Verfassung zugänglich waren. Auf einer Veranstaltung im München am 13. Februar 2008 rief sie dann zum Widerstand gegen den Vertrag auf und setzte eine europaweite Kampagne zur Aufklärung der Bevölkerung in Gang.

Im Verlaufe dieser Mobilisierung wurde auch deutlich, daß ein Großteil der Bundestagsabgeordneten den Lissabonner Vertrag selbst gar nicht gelesen, geschweige denn gründlich studiert hatte, sondern lediglich dem Druck der Regierung und der Fraktionen nachgab.  Am 24.April 2008 stimmte dann der Bundestag mit 515 Stimmen, bei nur 58 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, für den Lissaboner Vertrag und am 23. Mai auch der Bundesrat. Kurz darauf reichten zunächst der CSU-Abgeordnete Gauweiler und dann die Linke und die ÖDP Verfassungsbeschwerden ein.

Pflichten vernachlässigt

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts befand nun das vom Bundestag beschlossene Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates als verfassungswidrig, weil diesen beiden Gremien keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt worden seien. Mit anderen Worten: Statt die Rechte von Bundestag und Bundesrat auszuweiten und zu stärken, gab es diese Rechte auf und delegierte sie an Brüssel!  Das Gericht sah die Verfassungswidrigkeit in Bezug auf GG Artikel 38, ABS 1, der da lautet:

Was ist also von Bundestagsabgeordneten zu halten, die ihre vornehmste Pflicht, nämlich Volksvertreter zu sein, so leichtfertig aufgeben? Die Antwort auf diese mehr rhetorisch gemeinte Frage liegt auf der Hand: Was da geschehen ist, ist eine Ungeheuerlichkeit, aber sie wirft ein Licht auf die politischen Verhältnisse in Deutschland, wo viele Abgeordnete entweder direkt die Interessen bestimmter Finanzkreise und Stiftungen bedienen, oder, wenn sie sich gelegentlich für das Gemeinwohl einsetzen, dies aber nie so weit tun würden, daß es ihre Karriere gefährden könnte.

Der vorauseilende Gehorsam der Mehrheit der Abgeordneten gegenüber der EU-Bürokratie reflektiert aber auch das Eingeständnis, daß sich die europäischen Staaten unter dem Einfluß der Finanzstrukturen des Britischen Empire befinden. Denn diese Finanzinteressen bestimmen nicht nur die trotz Finanzkrise nach wie vor neoliberale Finanzpolitik der EU, ihrer Kontrolle ist es auch zu verdanken, daß die rotgrüne Koalition 2004 die Deregulierung der Finanzmärkte vorgenommen hat, die erst das uneingeschränkte Operieren der Heuschrecken und der Kasinowirtschaft ermöglicht hat. Also, so empfanden die Abgeordneten bewußt oder unbewußt: „Wenn wir uns sowieso unter dem Joch der EU-Diktatur befinden, dann ist es eben so - warum sollen wir also noch vorgeben, wir hätten irgendwelche Rechte? Und gar die abwegige Vorstellung, wir seien die Repräsentanten des Volkes und müßten dessen Rechte verteidigen? Das entspricht sowieso nicht der Realität, also macht es auch nichts, wenn das Grundgesetz Makulatur wird.“

Es ist den Karlsruher Richtern wirklich zu danken, daß sie diesen Verfassungsbruch zurückgewiesen haben. Mit dem Karlsruher Urteil muß der Bundestag jetzt die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, die in der 150 Seiten umfassenden Urteilsbegründung detailliert niedergeschrieben sind, in einen neuen Entwurf für ein Begleitgesetz einarbeiten. Bedenklich ist allerdings, daß schon etwa eine Stunde nach der Urteilsverkündigung von den Koalitionsparteien für den 26. August eine Debatte über das neue Begleitgesetz, das immerhin die 150 Seiten detaillierter Urteilsbegründung präzise reflektieren muß, die diesmal von allen Abgeordneten gelesen und verstanden werden sollten, auf die Tagesordnung gesetzt und die Abstimmung darüber bereits für den 8. September festgesetzt wurde. Diese Hast verrät immer noch die gleiche Absicht.

Kompetenzvorbehalt des Gerichts

Das Bundesverfassungsgericht hätte eigentlich auch das Vorgehen der Regierung kritisieren können, wenngleich wegen der enormen Wirkung nicht zu erwarten war, daß es dies tun würde. In der Sache haben die Richter allerdings neue Tatsachen geschaffen, denn sie haben festgelegt, daß der Vertrag nur in der von ihnen festgelegten Auslegung gilt. So wird betont, daß ein Beitritt Deutschlands in einen europäischen Bundesstaat einen erklärten Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit und eine Verfassungsneuschöpfung erfordern würde. Die EU bleibe aber weiterhin ein völkerrechtlich begründeter Herrschaftsverband, der dauerhaft vom Vertragswillen souveräner Staaten getragen würde.

Ferner erlaube es das Grundgesetz weder den Gesetzgebern noch der vollziehenden Gewalt, über die Verfassungsidentität, also über grundlegende Bestandteile der Verfassung, zu verfügen. Äußerst interessant ist die Hervorhebung durch die Richter, daß eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die in Art.1 und Art. 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, unzulässig sei, da sie von einer sogenannten Ewigkeitsgarantie geschützt seien. Damit widerspricht das Gericht den unter Titel 1 aufgeführten „Gemeinsamen Bestimmungen“ des Lissaboner Vertrages, die in Artikel 1-6 vorgeben, als sei die EU Garant von Menschenwürde, Freiheit, Demokratie etc. Diese Werte gehören zu den unverrückbaren Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes, die nicht zur Disposition der Politik stehen. Ebenso hat Karlsruhe dies bekräftigt für den Artikel 20, der den Charakter Deutschlands als sozialem Staat festlegt, sowie das Recht auf Widerstand, wenn jemand versucht, diesen Charakter zu ändern.

Sehr wichtig ist auch die Korrektur durch die Verfassungsrichter, daß das Grundgesetz es nicht erlaubt, daß die „deutschen Staatsorgane Hoheitsrechte derartig übertragen, daß aus ihrer Ausübung heraus eigenständig weitere Zuständigkeiten begründet werden können. Es untersagt die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz.“ Was die Richter mit dieser Wortschöpfung meinen, ist nichts anderes als das im EU-Vertrag genannte „vereinfachte Änderungsverfahren“, mit dem sich der EU-Rat ohne weitere Kontrolle die Möglichkeit immer weiterer Zuständigkeiten zuschanzen wollte - eine Maßnahme, die Professor Schachtschneider als „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet hatte.

Interessant wird es auch sein, zu beobachten, wieweit es Karlsruhe ernst meint, daß das Bundesverfassungsgericht die Kontrollkompetenz behalten wird. Denn in einem Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007 hatte es geheißen: „Nach der Rechtssprechung des [Europäischen] Gerichtshofes  ist der Vorrang des EG-Rechtes einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechtes... die Tatsache, das der Grundsatz dieses Vorranges nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtssprechung des Gerichtshofes.“ Konflikt-Stoff ist hier auf jeden Fall vorprogrammiert, und es bleibt abzuwarten, ob die Richter ihre Wächterfunktion auch in den kommenden Stürmen wahrnehmen.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht zweifellos wichtige Prinzipien des Grundgesetzes bekräftigt hat, so liegt die Hauptschwäche in einem anderen Aspekt. Die Richter sprachen z.B. über die Handelspolitik der EU und die durch den Vertrag bewirkte Kompetenzverschiebung beim Abschluß internationaler Handelsabkommen - und die damit verbundene Ausschaltung der gesetzgeberischen Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat -, als befinde sich das Weltwirtschaft- und Finanzsystem nicht seit beinahe zwei Jahren in einer sich ständig dramatischer zuspitzenden Zusammenbruchskrise. Seit Ausbruch dieser Krise hat Brüssel wenig zu vermelden. Vollkommen fehlte eine Reflektion, daß nicht nur die neoliberale Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU gescheitert ist, sondern das neoliberale Paradigma selbst. Die Maastricht-Kriterien z.B. sind längst aus dem Fenster, und sie werden auch so oder so nicht wiederkommen, weil dieses System unrettbar bankrott ist.

Was die Richter über demokratische Prinzipien gesagt haben, klingt sehr gut. Vielleicht wissen sie wirklich nicht, daß es in Deutschland weit weniger gut um die Demokratie bestellt ist, als man es nach ihren Darlegungen vermuten könnte. Denn viele Menschen fühlen sich nicht durch irgendeine Instanz repräsentiert, sondern erfahren täglich, daß es niemanden gibt, an den sie sich wenden können. Das unverantwortliche Verhalten der Bundestagsabgeordneten, die für das erwähnte Begleitgesetz gestimmt haben, verdeutlicht nur einen Aspekt dieser Sachlage. Die Nichtberichterstattung der Medien vor der Abstimmung einen anderen.

Wenn die Wähler etwas aus dieser Affäre lernen, dann werden sie keinen einzigen der Abgeordneten, die ihre Hoheitsrechte so leichtfertig an Brüssel abgegeben haben, wieder in den Bundestag wählen. Den Kandidaten der BüSo wird so etwas nicht passieren.

Lesen Sie hierzu bitte auch:
Die Kontrolle der Finanzoligarchie über Europa muß gebrochen werden!
- Neue Solidarität Nr. 21/2009
Die Krise wird solange weitergehen, bis die Lösungen der BüSo akzeptiert werden!
- Neue Solidarität Nr. 17/2009
Ehe es zu spät ist: Weg mit „den blödesten Ideen der Welt“!
- Neue Solidarität Nr. 12/2009
EU-Vertrag soll Demokratie abschaffen! Volksentscheid über den Lissaboner Vertrag!
- Neue Solidarität Nr. 9/2008
Stellungnahmen und Reden der BüSo-Vorsitzenden
- Internetseite der Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)