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Aus der Neuen Solidarität Nr. 18/2007

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Staatsanwaltschaft weist Angriffe im Fall Duggan zurück

Am 19. April 2007 berichteten Wiesbadener Kurier und Wiesbadener Tagblatt, daß die Staatsanwaltschaft die Anschuldigungen einer britisch inspirierten Medienkampagne im Fall Jeremiah Duggan als unhaltbar zurückweist. „Nur die Legende hat ein langes Leben - vier Jahre nach dem Selbstmord von Jeremiah Duggan findet die Mordverschwörung immer neue Anhänger, aber keine Beweise“, lautet die Überschrift des Artikels im Wiesbadener Kurier. Dabei seien es vor allem englische Medien, die die deutsche Staatsanwaltschaft an den Pranger stellten. Die Zeitung berichtet über die Versuche, durch Mitglieder des englischen Parlaments politischen Druck auszuüben, um neue Ermittlungen in Deutschland durchzusetzen.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten vor vier Jahren zweifelsfrei festgestellt, daß der Tod von Jeremiah Duggan am 27. März 2003 ein selbst verschuldeter tödlicher Unfall gewesen war. Wie der Wiesbadener Kurier in seiner beigefügten Chronologie berichtet,  lehnte die Staatsanwaltschaft am 22. März 2005 bereits eine beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens ab, ebenso wie am 19. Juli 2006 das Hessische Oberlandesgericht. Hartmut Ferse, Sprecher der Staatsanwaltschaft, erklärte nun gegenüber den beiden Zeitungen zum wiederholtem Male, es gebe keinen Grund, die Ermittlungen wieder aufzurollen. Es lägen keine Hinweise auf Fremdverschulden am Tod des jungen Engländers vor. Generalstaatsanwalt und Oberlandesgericht hätten bestätigt, daß man sich nichts vorzuwerfen habe. Im Artikel im Kurier heißt es außerdem, man habe von Seiten der Behörden immer wieder darauf hingewiesen, daß zwischen dem Unfall und dem damaligen Aufenthalt Duggans bei einer Konferenz der LaRouche-Bewegung „keine Verknüpfung“ herzustellen sei.

In seinem Begleitkommentar im Kurier prangert der Autor des Artikels, Wolfgang Degen, welcher LaRouche und seiner politischen Bewegung keineswegs freundlich gesonnen ist, die politische Natur dieser britisch inspirierten Kampagne scharf an:

efi

Lesen Sie hierzu bitte auch:
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