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E.I.R. Nachrichten, 20.7. 2026 – Der bekannte Blogger Norbert Häring hat in seiner Kolumne vom 14. Juli den Entwurf des Geheimdienstgesetzes besprochen1 und verurteilt ihn als tiefgreifende Veränderung mit dem Ziel, die in- und ausländischen Geheimdienste von Aufklärungs- in Eingriffsbehörden umzuwandeln, „was laut Bundesverfassungsgericht der Intention des Grundgesetzes widerspricht”
Häring kritisiert Innenminister Dobrindt: „Mit seinem in das sommerliche Aufmerksamkeitsloch geworfenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Nachrichtendienste schafft Innenminister Alexander Dobrindt die Grundlage dafür, Parteien und Publizisten, die Narrative der Regierung, der EU oder der NATO angreifen, mit geheimdienstlichen Mitteln auszuforschen und zu bekämpfen.“ Nach dem geplanten §60 Bundesverfassungsschutzgesetz soll Häring die Geheimdienste sogar die Befugnis erhalten, „Beteiligte“ mit falschen Informationen zu versorgen oder Informationen zu verfälschen!
Bei den Maßnahmen geht es angeblich nur um die Abwehr terroristischer Gewalttaten oder sicherheitsgefährdender Tätigkeiten für eine fremde Macht, „so restriktiv wie sie klingen sollen, sind sie laut Begründung des Gesetzentwurfs (zu §60 Abs. 3 Nr. 2) aber nicht. Es genügt, wenn eine ausländische Macht (mutmaßlich) systematisch mit ,Einflußoperationen, die die demokratische Willensbildung verdeckt manipulieren‘, in Deutschland aktiv ist. Dann kommt es nicht darauf an, ob ein Publizist, der Regierungs- oder NATO-kritisches veröffentlicht, dies unter ausländischem Einfluß tut. Damit er ,Beteiligter‘ ist, genügt es, wenn sein Wirken den ausländischen Propagandakriegern nutzt und von diesen entsprechend verwendet wird.“
Auch die Gefährdung „besonders gewichtiger Rechtsgüter“ – wie u.a. „die freiheitliche demokratischen Grundordnung“ und „die Sicherheit der Europäischen Union und der internationalen Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört“ sei schnell festgestellt. Besonders oft werde die NATO im Gesetzentwurf genannt. „Wann deren Sicherheit gefährdet ist, bestimmt die NATO selbst. Da sie sich im Propagandakrieg mit Rußland befindet, braucht es dafür nicht viel.“
Es brauche also wenig, „damit der Verfassungsschutz einen kritischen Publizisten nicht nur ausforschen darf, sondern ihn auch durch Zuspielen von Falschinformationen in die Irre führen und desavouieren darf. Das gleiche gilt für Mitglieder von Parteien, die der EU oder der NATO kritisch gegenüberstehen und, wie aktuell AfD und BSW, kampagnenhaft als 5. Kolonne Moskaus dargestellt werden.“
Schon die Ermittlung selbst könne für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. „Fragt der Verfassungsschutz bei der Bank nach Kontodaten, ist die Kontokündigung für das betroffene Medium oder den Publizisten oft nicht weit. Die Anfrage zum Anlaß dafür zu nehmen, ist den Banken zwar ausdrücklich verboten. Aber sie müssen eine Kontokündigung nicht begründen. Ohnehin ist es ihnen verboten, den Betroffenen über die Anfrage zu informieren.“
Das Gesetz würde es dem Auslandsgeheimdienst BND (Bundesnachrichtendienst) ermöglichen, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) angebliche Beweise dafür zu liefern, daß hinter einer untersuchten Person oder Institution die „Hand Rußlands“ usw. stecke. Die Inszenierung eines Verfahrens gegen jemanden sei daher vorprogrammiert.
Häring schließt: „Die freiheitlich demokratische Grundordnung kann man mit derartigen freiheits- und demokratiefeindlichen Gesetzen, Begründungen und Maßnahmen unmöglich verteidigen. Damit schafft man sie ab.“
Anmerkung
1. Nachrichtendienstgesetz: Mit BND und Verfassungsschutz gegen aufmüpfige Publizisten und Parteien,
Blog von Norbert Häring, 14.07.2026.
Von den Massenmedien weitgehend unbemerkt wurde schon im Februar im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch ein politisch brisanter Passus in das Geldwäschegesetz eingefügt. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Unternehmen und Berufsgruppen im Finanzsektor, wie etwa Banken, Steuerberater, Immobilienmakler und unter Umständen auch Notare und Rechtsanwälte, zu besonderer Aufmerksamkeit und zur Meldung auffälliger Geldbewegungen. Diese Meldungen sind auf elektronischem Weg an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu übermitteln, die diese Meldungen automatisch erfaßt und auswertet.
So weit, so gut. Neu eingeführt wurde dabei auch – und hier wird es politisch relevant – die Definition „politisch exponierter Persönlichkeiten“: Die Finanztransaktionen von Staats- und Regierungschefs, Ministern, Mitgliedern der Europäischen Kommission, stellvertretenden Ministern und Staatssekretären, Parlamentsabgeordneten und Mitgliedern vergleichbarer Gesetzgebungsorgane, Mitgliedern von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen im Regelfall kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, Mitgliedern der Leitungsorgane von Rechnungshöfen, Mitgliedern der Leitungsorgane von Zentralbanken, Botschaftern, Geschäftsträgern und Verteidigungsattachés, Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen sowie Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitgliedern des Leitungsorgans oder sonstigne Leitern mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen internationalen oder europäischen Organisation sind nun faktisch meldepflichtig und werden in Zukunft automatisch erfaßt – und ebenso die von Mitgliedern der Führungsgremien politischer Parteien.
Man darf wohl davon ausgehen, daß diese Regelung durch die Medienkampagne über angebliche russische Unterstützung für „rußlandfreundliche“ Parteien inspiriert wurde. Aber faktisch stellt sie die gesamte gesellschaftliche Führungsschicht unseres Landes unter Generalverdacht und macht sie für die entsprechenden Behörden finanziell „durchsichtig“. Es werden Tausende von Daten erfaßt, die bisher weitgehend unter das Bankgeheimnis fielen und nur im konkreten Verdachtsfall auf gerichtlichen Beschluß offengelegt werden mußten.
Es stellt sich die Frage, was diese Behörden mit dieser gewaltigen Datensammlung anfangen. Werden sie bei der Auswertung der Daten alle Parteien gleich behandeln, oder werden sie besonders mögliche Verstöße „unerwünschter“ politischer Kräfte verfolgen? Oder wird man die Informationen dazu nutzen, Druck auf die Betroffenen auszuüben, um sie politisch auf Linie zu halten?
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