|
|
Völkermord. Der Weltgerichtshof hat Israel angewiesen, die palästinensische Zivilbevölkerung wirksam zu schützen.
In einem bahnbrechenden Urteil am 26. Januar hat der Internationale Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen festgestellt, daß Südafrikas Antrag, die palästinensische Bevölkerung vor Völkermord zu schützen, „plausibel“ ist. Der IGH erließ deshalb sechs Anordnungen, um jegliche völkermörderische Handlungen im Gazastreifen zu verhindern und die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung zu ermöglichen. Auf der Website des IGH sind die sechs Entscheidungen nachzulesen:
„In seiner Anordnung, die bindende Wirkung hat, weist der Gerichtshof auf die folgenden vorläufigen Maßnahmen hin:
(1) Mit 15 gegen 2 Stimmen: Der Staat Israel wird, in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, in Bezug auf die Palästinenser in Gaza alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen, um die Begehung aller Handlungen zu verhindern, die in den Anwendungsbereich von Artikel II dieser Konvention fallen, insbesondere
a) die Tötung von Mitgliedern der Gruppe
b) die Zufügung schweren körperlichen oder seelischen Schadens an Mitgliedern der Gruppe
c) die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, und
d) Maßnahmen zur Geburtenverhütung innerhalb der Gruppe; …
(2) Mit 15 gegen 2 Stimmen: Der Staat Israel stellt mit sofortiger Wirkung sicher, daß seine Streitkräfte keine der in Punkt 1 beschriebenen Handlungen begehen; …
(3) Mit 16 gegen 1 Stimme: Der Staat Israel ergreift alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen, um den direkten und öffentlichen Aufruf zum Völkermord an Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen zu verhindern und zu bestrafen; …
(4) Mit 16 gegen 1 Stimme: Der Staat Israel ergreift sofortige und wirksame Maßnahmen, um die Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe zu ermöglichen, um die harten Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen zu verbessern;
(5) Mit 15 gegen 2 Stimmen: Der Staat Israel ergreift wirksame Maßnahmen, um die Zerstörung von Beweismaterial zu verhindern und die Sicherung von Beweismaterial im Zusammenhang mit mutmaßlichen Handlungen im Sinne der Artikel II und III der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes an Angehörigen der palästinensischen Bevölkerung im Gaza-Streifen zu gewährleisten; …
(6) Mit 15 gegen 2 Stimmen legt der Staat Israel dem Gerichtshof innerhalb eines Monats nach dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht über alle Maßnahmen vor, die er getroffen hat, um diesem Beschluß nachzukommen.“
Diese Verfügung nimmt die Entscheidung im Hauptverfahren nicht vorweg, sie soll den Schutz der Bevölkerung während des laufenden Verfahrens sicherstellen. Insofern ist der Jubel einiger westlicher Medien, der IGH habe Israel quasi freigesprochen (indem er nicht festgestellt hat, daß Israel Völkermord begangen hat oder begeht), also eine Täuschung der Öffentlichkeit, denn es war von vornherein klar, daß ein derartiges Urteil erst am Ende des Hauptverfahrens gefällt werden wird.
Auch die Tatsache, daß der IGH nicht ausdrücklich eine sofortige Waffenruhe angeordnet hat, wurde in westlichen Medien gefeiert. Die Verfügung impliziert aber eine solche Waffenruhe sehr wohl, denn Israel kann die Verfügungen des Gerichtshofs gar nicht umsetzen, solange es seine Militäraktionen fortsetzt.
alh