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Neue Solidarität
Nr. 6, 8. Februar 2024

IGH ordnet an: Israel muß Genozid in Gaza unterbinden

Völkermord. Der Weltgerichtshof hat Israel angewiesen, die palästinensische Zivilbevölkerung wirksam zu schützen.

In einem bahnbrechenden Urteil am 26. Januar hat der Internationale Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen festgestellt, daß Südafrikas Antrag, die palästinensische Bevölkerung vor Völkermord zu schützen, „plausibel“ ist. Der IGH erließ deshalb sechs Anordnungen, um jegliche völkermörderische Handlungen im Gazastreifen zu verhindern und die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung zu ermöglichen. Auf der Website des IGH sind die sechs Entscheidungen nachzulesen:

Diese Verfügung nimmt die Entscheidung im Hauptverfahren nicht vorweg, sie soll den Schutz der Bevölkerung während des laufenden Verfahrens sicherstellen. Insofern ist der Jubel einiger westlicher Medien, der IGH habe Israel quasi freigesprochen (indem er nicht festgestellt hat, daß Israel Völkermord begangen hat oder begeht), also eine Täuschung der Öffentlichkeit, denn es war von vornherein klar, daß ein derartiges Urteil erst am Ende des Hauptverfahrens gefällt werden wird.

Auch die Tatsache, daß der IGH nicht ausdrücklich eine sofortige Waffenruhe angeordnet hat, wurde in westlichen Medien gefeiert. Die Verfügung impliziert aber eine solche Waffenruhe sehr wohl, denn Israel kann die Verfügungen des Gerichtshofs gar nicht umsetzen, solange es seine Militäraktionen fortsetzt.

alh