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Neue Solidarität
Nr. 40, 3. Oktober 2024

Die geplanten Änderungen in Rußlands Nukleardoktrin

Präsident Putin stellte am 25. September die geplanten Änderungen der russischen Nukleardoktrin vor.

E.I.R. Nachrichten, 25. September 2024 – Präsident Wladimir Putin hielt am 25. September die Eröffnungsrede zur halbjährlichen Ständigen Konferenz des russischen Sicherheitsrates über nukleare Abschreckung. Es folgen Auszüge.

„… Auf der heutigen Tagesordnung steht die Aktualisierung der Grundprinzipien der staatlichen Politik im Bereich der nuklearen Abschreckung. Neben der Militärdoktrin ist dies ein Dokument, in dem die Nuklearstrategie Rußlands offiziell definiert und detailliert beschrieben wird.

Zunächst wird das Grundprinzip des Einsatzes von Atomwaffen dargelegt, nämlich daß der Einsatz von Nuklearstreitkräften eine extreme Maßnahme zum Schutz der Souveränität des Landes ist. Ich möchte betonen, daß wir solche Angelegenheiten stets mit größter Verantwortung angegangen sind, da wir uns der immensen Macht dieser Waffen voll bewußt sind. Wir haben uns bemüht, den internationalen Rechtsrahmen für globale Stabilität zu stärken, um die Verbreitung von Atomwaffen und ihren Komponenten zu verhindern.

Die nukleare Triade ist auch heute noch die wichtigste Garantie für die Sicherheit unseres Staates und unserer Bürger. Sie ist ein Instrument zur Aufrechterhaltung der strategischen Parität und des Kräftegleichgewichts in der Welt. Gleichzeitig sehen wir, daß sich die moderne militärpolitische Lage dynamisch verändert, und wir sind verpflichtet, das zu berücksichtigen, einschließlich des Aufkommens neuer Quellen militärischer Bedrohungen und Risiken für Rußland und unsere Verbündeten...

Im vergangenen Jahr haben Spezialisten des Verteidigungsministeriums, des Außenministeriums, des Sicherheitsrats und anderer Behörden eine gründliche und umfassende Analyse durchgeführt und dabei die Notwendigkeit bewertet, unsere Ansätze an den möglichen Einsatz von Nuklearstreitkräften anzupassen. Infolgedessen wurde eine Reihe von Klarstellungen bezüglich der Bedingungen für den Einsatz von Atomwaffen vorgeschlagen.

Daher erweitert der Entwurf der aktualisierten Grundsätze die Kategorie der Staaten und Militärbündnisse, die der nuklearen Abschreckung unterliegen. Die Liste der militärischen Bedrohungen, für die nukleare Abschreckungsmaßnahmen ergriffen werden, wurde ergänzt.

Ich möchte besonders auf folgendes hinweisen: In der aktualisierten Version des Dokuments wird vorgeschlagen, daß ,eine Aggression gegen Rußland durch einen Nicht-Nuklearstaat, aber unter Beteiligung oder Unterstützung eines Nuklearstaates' als gemeinsamer Angriff auf die Russische Föderation betrachtet werden sollte.

Außerdem sind die Bedingungen für den Übergang Rußlands zum Einsatz von Atomwaffen klar definiert. Wir werden eine solche Möglichkeit in Betracht ziehen, sobald wir zuverlässige Informationen über den Massenstart eines Luft- und Raumfahrtangriffs und das Überschreiten unserer Staatsgrenzen erhalten. Dies umfaßt strategische oder taktische Flugzeuge, Marschflugkörper, Drohnen, Hyperschall- und andere Luftfahrzeuge.

Wir behalten uns das Recht vor, im Falle einer Aggression gegen Rußland und gegen Belarus als Mitglied des Unionsstaates Atomwaffen einzusetzen. Alle diese Punkte wurden mit der belarussischen Seite und dem Präsidenten von Belarus abgestimmt. Dies gilt auch für Fälle, in denen der Feind mit konventionellen Waffen eine kritische Bedrohung für unsere Souveränität darstellt.

Abschließend möchte ich anmerken, daß alle Klarstellungen gut durchdacht sind und in einem angemessenen Verhältnis zu den modernen militärischen Bedrohungen und Risiken stehen, denen die Russische Föderation ausgesetzt ist…”