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Neue Solidarität
Nr. 11, 14. März 2024

Nicaragua verklagt Deutschland vor dem IGH
wegen Beihilfe zum Völkermord

(E.I.R. Daily Alert, 3.3. 2024) – Wie bereits angekündigt, hat die Regierung von Nicaragua am 1. März vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eine formelle Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, „wegen Verstößen gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle … in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet, insbesondere den Gazastreifen“.

Die Schrift nimmt Bezug auf den Massenmord im Gazastreifen und die gewaltsame Vertreibung von 1,7 Millionen Menschen; Rafah sei „zum größten Flüchtlingslager der Welt geworden“. In Anbetracht der umfangreichen internationalen Berichterstattung und des IGH-Beschlusses vom 26. Januar „kann Deutschland die Kenntnis der schwerwiegenden Rechtswidrigkeit des Verhaltens Israels nicht leugnen, noch kann es leugnen, daß diese Kenntnis für Deutschland die völkerrechtlichen Verpflichtungen auslöste, Völkermord zu verhindern, keine Hilfe und Unterstützung zu leisten oder sich an Völkermord mitschuldig zu machen, und die Achtung des humanitären Völkerrechts und anderer zwingender Normen des Völkerrechts zu gewährleisten, wie z.B. keine Hilfe oder Unterstützung zu leisten und ein illegales Apartheidsregime und die Negierung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes zu verhindern“.

Weiter heißt es in Nicaraguas Antrag: „Deutschland hat Israel politisch, finanziell und militärisch unterstützt, obwohl zum Zeitpunkt der Bewilligung bekannt war, daß die militärische Ausrüstung zur Begehung schwerer Völkerrechtsverstöße eingesetzt werden würde. Die deutsche Regierung hat auch die Unterstützung für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) eingestellt, das die Hauptverantwortung für die Bereitstellung von Hilfsgütern in den besetzten palästinensischen Gebieten trägt, und die Vereinten Nationen haben bestätigt, daß es derzeit durch keine andere Organisation ersetzt werden kann. Deutschland ist sich sehr wohl bewußt darüber, welche tödlichen Folgen seine Entscheidung, die Mittel für das UNRWA zu streichen, in der Praxis hat, es kommt einer kollektiven Bestrafung von Millionen Palästinensern gleich, insbesondere der Bewohner des Gazastreifens, die zu Hunger, Auszehrung und Krankheit verurteilt sind, wenn das UNRWA seine Tätigkeit einstellt.“

In Anbetracht dieser Situation „sandte Nicaragua am 2. Februar 2024 eine Verbalnote an Deutschland, in der es seine Regierung aufforderte, die Lieferung von Waffen, Munition, Technologie und/oder Komponenten an Israel unverzüglich einzustellen, und sie an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erinnerte… Leider hat die Lieferung von Kriegswaffen und anderer Unterstützung, die bei den stattfindenden rechtswidrigen Handlungen eingesetzt werden kann, weder aufgehört noch abgenommen. Sie hat sogar zugenommen und ist nun mit der drohenden Aussicht verbunden, daß das UNRWA seine Tätigkeit wegen fehlender Mittel bald einstellen wird.“

Das Dokument schließt mit den Worten: „Nicaragua faßt diesen Beschluß in Übereinstimmung mit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Achtung dieser grundlegenden internationalen Texte und des Völkergewohnheitsrechts zu gewährleisten.“