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Neue Solidarität
Nr. 4, 26. Januar 2023

Wer hat die EU ermächtigt,
eine Partnerschaft mit der NATO einzugehen?

Am 10. Januar unterzeichneten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der Präsident des Europäischen Rates Charles Michel und NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg in Brüssel eine gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der NATO, die einen großen Schritt in Richtung Unterordnung der EU unter das globale Militärbündnis darstellt.1 Die 27 EU-Staaten werden angewiesen, die Initiativen des Bündnisses „größtmöglich“ zu unterstützen. In der 14 Punkte umfassenden gemeinsamen Erklärung wird Rußlands „brutale“ Aggression als Hauptbedrohung bezeichnet, gefolgt von Chinas „wachsendem Selbstbewußtsein“.

Der globale Charakter des geopolitischen Bündnisses wird in Punkt 12 dargelegt:

Dies gilt, wie in Punkt 13 dargelegt ist, nicht nur für die NATO-Mitgliedsländer, sondern für die gesamte EU. Damit werden Schweden und Finnland sowie Österreich, Zypern, Irland und Malta praktisch automatisch NATO-Staaten, ob sie wollen oder nicht und ob ihre Parlamente darüber abgestimmt haben oder nicht. Im Falle Schwedens wird das laufende Veto der Türkei wertlos sein. Wörtlich heißt es: „Wir befürworten die größtmögliche Einbeziehung der NATO-Verbündeten, die nicht Mitglieder der EU sind, in deren Initiativen. Wir befürworten die größtmögliche Einbeziehung der EU-Mitglieder, die nicht Teil des Bündnisses sind, in dessen Initiativen.“

Damit jeder versteht, was die neue „Partnerschaft“ für die nächste Zeit bedeutet, erklärte von der Leyen auf der gemeinsamen Pressekonferenz: „Die Ukraine sollte alle notwendige militärische Ausrüstung erhalten, die sie zur Verteidigung ihres Landes benötigt und mit der sie umgehen kann“. Aber was ist mit den Einwänden, die gewählte nationale Regierungen erheben könnten?

eir


Anmerkung

1. Siehe https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/01/10/eu-nato-joint-declaration-10-january-2023/