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Unser Leser Jörg Muderack in Stendal hat uns auf einen Redigierfehler in unserem Leitartikel „Konfrontationshaltung gegenüber Rußland provoziert Risse in der Fassade der Einigkeit“ (Neue Solidarität 5/2022 vom 3. Februar) hingewiesen. Darin schrieben wir: „Damit bezog sich Lawrow auf zwei Dokumente, die von allen OSZE-Parteien, einschließlich des US-Präsidenten, unterzeichnet wurden, nämlich die Istanbuler Erklärung von 1999 und die Astana-Erklärung von 2010. In diesen Dokumenten heißt es: ,Das Recht, Bündnisse zu wählen, ist eindeutig an die Notwendigkeit geknüpft, die Sicherheitsinteressen anderer OSZE-Mitgliedstaaten, einschließlich der Russischen Föderation, zu berücksichtigen.‘“
Korrekt muß es lauten: „Nach diesen Dokumenten sei ,das Recht, Bündnisse zu wählen, eindeutig an die Notwendigkeit geknüpft, die Sicherheitsinteressen anderer OSZE-Mitgliedstaaten, einschließlich der Russischen Föderation, zu berücksichtigen‘,“ denn die Formulierung stammt von Außenminister Lawrow. Lawrow bezieht sich damit auf Abschnitt II, Punkt 8 der Erklärung von Istanbul von 1999 und Punkt 3 der Astana-Erklärung von 2010, in denen gleichlautend festgestellt wird:
„Jeder Teilnehmerstaat hat dasselbe Recht auf Sicherheit. Wir bekräftigen das jedem Teilnehmerstaat innewohnende Recht, seine Sicherheitsvereinbarungen einschließlich von Bündnisverträgen frei zu wählen oder diese im Laufe ihrer Entwicklung zu verändern. Jeder Staat hat auch das Recht auf Neutralität. Jeder Teilnehmerstaat wird diesbezüglich die Rechte aller anderen achten. Sie werden ihre Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen. Innerhalb der OSZE kommt keinem Staat, keiner Staatengruppe oder Organisation mehr Verantwortung für die Erhaltung von Frieden und Stabilität im OSZE-Gebiet zu als anderen, noch kann einer/eine von ihnen irgendeinen Teil des OSZE-Gebiets als seinen/ihren Einflußbereich betrachten.”
Rußland argumentiert, daß die Ukraine und die NATO durch eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine und die Stationierung von Angriffswaffen an Rußlands Grenzen ihre eigene Sicherheit auf Kosten der Sicherheit Rußlands festigen, und daß dies nach den besagten Erklärungen und Vereinbarungen nicht zulässig sei.
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Alexander Hartmann, Chefredakteur