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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 29. April entschieden, daß das Klimaschutzgesetz (KSG) von 2019, das eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55% bis 2030 gegenüber 1990 vorschreibt und die in diesem Zeitraum geltenden Reduktionspfade durch sektorale Jahresemissionsmengen festlegt, nicht weit genug geht. Das Gesetz müsse bis Ende 2022 um weitere Jahresemissionsmengen über 2030 hinaus ergänzt werden, um eine „Überbelastung“ der kommenden Generationen zu vermeiden, weil dann noch drastischere Maßnahmen erforderlich wären, die deren Menschenrechte verletzen.
Tatsächlich ignoriert das Gericht mit diesem Urteil jedoch die lähmenden Folgen, die drastische Maßnahmen zur Emissionsreduzierung schon jetzt für die Wirtschaft und damit auch für die Menschenrechte heutiger und zukünftiger Generationen hätten, und verläßt sich dabei ganz auf die notorisch unzuverlässigen Vorhersagen der „üblichen Verdächtigen“ der globalen Klimahysterie.
In einem Interview, das am 9. Juli auf Tichys Einblick erschien,1 wirft Fritz Vahrenholt, ehemaliger Umweltsenator der Hamburger Landesregierung und führender Kritiker der Klimahysterie, die Frage auf, ob die zur Vorbereitung des Urteils als Berichterstatterin eingesetzte Verfassungsrichterin Gabriele Britz möglicherweise befangen war (und somit vom Verfahren hätte zurücktreten oder ausgeschlossen werden müssen).
Vahrenholt verweist darauf, daß Britz sich nur ein Jahr Zeit für die Vorbereitung des Urteils nahm und nur Umweltverbände und -institutionen um eine Stellungnahme bat, aber weder Industrieverbände und Gewerkschaften noch andere gesellschaftliche Gruppen anhörte, obwohl der Prozeß erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und soziale Sicherungssysteme hat. „Offensichtlich hielt es Richterin Britz, also die Frau des Grünen Bastian Bergerhoff, nicht für nötig, Kritiker dieser extrem unwahrscheinlichen und unrealistischen Szenarien von Umweltbundesamt, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung oder dem Sachverständigenrat für Umweltfragen anzuhören“, zitiert Tichys Einblick Vahrenholt. „Wenn aber so einseitig Quellen ausgewählt werden, darf man durchaus die Frage stellen, ob eine Befangenheit der Richterin vorlag. Und woher kannte Bastian Bergerhoff fünf Monate vor der Veröffentlichung die zentralen Kernsätze des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts? Oder ist es etwa umgekehrt: daß Bastian Bergerhoff der Ideengeber der zentralen Leitsätze war?“
Tichys Einblick meint: „Die Ähnlichkeiten zwischen dem Urteil und dem Text des Grünen-Politikers sind frappierend.“ Bergerhoff war Mitglied des Landesvorstandes der Grünen in Hessen und 2008-12 Sprecher des Stadtverbands der Grünen in Frankfurt/M. Bei den letzten Kommunalwahlen in Frankfurt führte er die Liste der Partei an.
Anmerkung