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Neue Solidarität
Nr. 39, 24. September 2020

Wichtiges kurzgefaßt

Wenn das Silicon Valley die Medien aufkauft...

Eine führende Rolle bei dem Putschversuch gegen Präsident Trump spielt eine Mediengruppe namens Emerson Collective. Die Gruppe ist im Besitz von Laurene Powell Jobs, der Milliardärswitwe von Steve Jobs, dessen Firma Apple Computer integraler Bestandteil der Operation im Silicon Valley zur Konsolidierung des „Überwachungsstaats“ ist – eine Schlüsselkomponente in der aktualisierten Version des militärisch-industriellen Komplexes. Sie kaufte im Juli 2017 The Atlantic und benutzt die Zeitschrift seither, um den Aufstand gegen Trump zu unterstützen. Das Verteidigungs-Nachrichtenportal Defense One und Axios News gehören ebenfalls zu dem aufstrebenden Medienkonzern.

Defense One hatte am 11. August einen offenen Brief zweier pensionierter Oberstleutnants, John Nagl und Paul Yingling, an den Vorsitzenden der Gemeinsamen Stabschefs, Gen. Mark Milley veröffentlicht, die darin verlangen, das Militär müsse zum Eingreifen bereit sein, falls Trump nach der Wahl im November nicht freiwillig gehe. Eine Woche später erschien in Defense One ein Artikel mit dem Titel „Sechs Szenarien für eine militärische Intervention nach dem 20. Januar“ (dem Tag der Amtseinführung des Siegers der Präsidentschaftswahl).

Laurene Powell Jobs finanziert auch die Gruppen Pro-Publica und Committee to Protect Journalists, die sich weltweit an der Unterstützung von Putschversuchen zum Regimewechsel beteiligen. Sie spendete Joe Bidens Kampagne 600.000 $ und unterstützt schon seit langem dessen Vizepräsidentschaftskandidatin Kamala Harris.

Ein weiteres der zahlreichen Unternehmen aus dem Silicon Valley, die in den MIK verstrickt sind, ist Amazon, das den Zuschlag für die Verwaltung des Cloud-Computing-Betriebs für die CIA erhalten hat. Der Chef von Amazon, Jeff Bezos, ist auch Eigentümer der Washington Post. Sucht hier jemand eine freie Presse?

* * *

US-Berufungsgericht gibt Edward Snowden Recht

Ein Berufungsgericht in den Vereinigten Staaten entschied am 2. September, daß die vom Geheimdienst NSA durchgeführte Massenüberwachung illegal war und gegen die Geheimdienstgesetze verstieß. Dies ist das Programm, das Edward Snowden 2013 aufdeckte und anprangerte, wie in der Begründung des Urteils mehrfach festgehalten wird. Zudem gelangte das Gericht nach Prüfung der von der Regierung vorgelegten geheimen Dokumente zu dem Schluß, daß das Überwachungsprogramm nicht dazu beigetragen hat, den Terrorismus aufzuhalten!

Das dreiköpfige Richtergremium des 9. Bundesberufungsgerichts räumte ein, daß die „Rund-um-die-Uhr-Überwachung“ im Rahmen des NSA-Programms wahrscheinlich verfassungswidrig ist und gegen den Vierten Verfassungszusatz verstößt. Es schrieb aber, dies werde in ihrem Urteil nicht aufgegriffen, da ein Urteil über die Verfassungsmäßigkeit für den konkreten Fall unerheblich sei.

Edward Snowden, der im Exil in Moskau lebt, war begeistert. Er wurde in den USA wegen Spionage und Diebstahl von Staatsgeheimnissen angeklagt, wofür ihm im Falle einer Verurteilung 30 Jahre Gefängnis drohen. Er kommentierte in einem Tweet: „Vor sieben Jahren, als in den Nachrichten verkündet wurde, daß ich als Verbrecher angeklagt werde, weil ich die Wahrheit gesagt habe, hätte ich mir nie vorstellen können, daß ich es noch erleben würde, wie unsere Gerichte die Aktivitäten der NSA als ungesetzlich verurteilen und mir in demselben Urteil zugute halten würden, daß ich sie aufgedeckt habe. Und doch ist dieser Tag gekommen.“

Erst vor wenigen Wochen hat Präsident Donald Trump eine Begnadigung Snowdens ins Gespräch gebracht.

In einer anderen Angelegenheit, die die NSA betrifft, hat der ehemalige NSA-Analytiker und spätere Whistleblower Kirk Wiebe bei den jüngsten Veranstaltungen des Schiller-Instituts enthüllt, daß die Leiter der NSA im Voraus von den Anschlägen des 11. September 2001 gewußt hatten, aber die Verbreitung eines entsprechenden Berichts blockierten. Man erinnere sich, daß der umfassende Überwachungsstaat erst nach diesen grausamen Anschlägen voll einsatzfähig wurde.