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Gemäß einer soeben von der italienischen Regierung herausgegebenen Richtlinie werden Einlegern und Inhabern nachrangiger Anleihen, die im Rahmen eines „Bail-in“ beschlagnahmt wurden, bis zu 200.000 € erstattet. Die Entschädigung, die über drei Jahre mit 1,5 Mrd. € finanziert werden soll, erhalten Kunden von zwei Banken in Venetien, Banca Popolare di Vicenza und Veneto Banca, die 2017 abgewickelt wurden, und vier Banken in Mittelitalien – Banca Etruria, Carife, Banca Marche und Carichieti –, die 2015 liquidiert wurden.
Die Maßnahme stellt das geltende EU-Recht in Frage, wird jedoch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März legitimiert, in dem festgestellt wurde, daß die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Abwicklung und den Bail-in dieser Banken zu erzwingen, rechtswidrig war und damit ungültig ist.
2014 wurde eine Regionalbank in den Abruzzen, Tercas, durch den Interbanken-Einlagensicherungsfonds (FITD) gerettet. Einige Monate später entschied die EU-Kommission (Kommissarin Vestager), die Rettungsaktion sei illegal gewesen, und die Gelder mußten zurückgezahlt werden. Diese Entscheidung blockierte die Verwendung des FITD-Fonds für Rettungsaktionen insgesamt und zwang die Regierung, bei den vier genannten Banken den Bail-in durchzuführen. Das EuGH-Urteil sollte als Präzedenzfall für die gesamte EU dienen.
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