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Von Alexander Hartmann,
Landesvorsitzender der BüSo Hessen
Am 28. Oktober findet nicht nur die hessische Landtagswahl statt, die Wähler in Hessen sind auch aufgerufen, über insgesamt 15 Gesetzesvorlagen zur Änderungen der Landesverfassung abzustimmen, die in den letzten Monaten vom hessischen Landtag beschlossen wurden. Damit diese Verfassungsänderungen, mit denen die Landesverfassung modernisiert werden soll, in Kraft treten können, brauchen sie die Zustimmung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Alle hessischen Wähler erhielten in den letzten Tagen eine Broschüre mit Informationen und Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Änderungen, Sie finden diese Informationen auch im Internet im Informationsangebot des Landes Hessen unter: https://wahlen.hessen.de/land-hessen/volksabstimmungen-2018/wortlaut-der-gesetze.
Insgesamt ist festzustellen, daß die Mehrheit dieser Änderungen weniger dazu dient, eine tatsächliche Änderung einklagbarer Rechte zu bewirken, sondern eher dazu, die Geisteshaltung zu verdeutlichen, aus der heraus die Gesetze zu interpretieren sind, und die staatlichen Stellen nicht nur dazu zu verpflichten, diese Rechte zu respektieren, sondern auch aktiv tätig zu werden, damit diese Rechte auch außerhalb der staatlichen Sphäre im gesellschaftlichen Leben verwirklicht werden, weil dies allein durch gesetzliche Regelungen nicht erreicht werden könne. So soll der Artikel 1 über die Gleichberechtigung aller Menschen nun ausdrücklich ergänzt werden durch den Auftrag, daß der Staat die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ fördert und auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hinwirkt.
Interessant ist der geplante Zusatz zu Artikel 4 über den Schutz von Ehe und Familie, der besagt, daß „jedes Kind... das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ hat – es wird interessant sein zu sehen, was die hessische Landesregierung unternehmen wird, dies gegen eine Massenkultur durchzusetzen, die den jungen Menschen derzeit weder Eigenverantwortlichkeit noch Gemeinschaftsfähigkeit vermittelt.
Neu zu den Grundrechten hinzukommen soll auch ein Artikel zum „Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz informationstechnischer Systeme“; und die in der hessischen Landesverfassung immer noch vorgesehene, aber seit der Inkraftsetzung des Grundgesetzes nicht mehr praktizierte Todesstrafe soll abgeschafft werden.
Des weiteren sollen, neben den bereits enthaltenen Staatszielen des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen (seit 1991, bisher Art 26a) und der Förderung des Sports (seit 2002, bisher Art. 62a) eine Reihe weiterer „Staatsziele“ in die Verfassung aufgenommen werden. Diese Staatsziele „verpflichten den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Leistungsfähigkeit zur fortlaufenden Beachtung und dazu, ihr Handeln nach ihnen auszurichten“.
Es ist sicherlich gut, wenn neben dem Umweltschutz und dem Sport auch noch weitere Staatsziele ausdrücklich festgehalten werden, aber dabei sind natürlich Zielkonflikte programmiert, denn in Zukunft soll nicht nur das Prinzip der Nachhaltigkeit gelten, „um die Interessen zukünftiger Generationen zu wahren“, der Staat soll in Zukunft auch „die Errichtung und den Erhalt der technischen, digitalen und sozialen Infrastruktur und von angemessenem Wohnraum“ fördern – und all dies vorbehaltlich der seit 2011 in der hessischen Landesverfassung verankerten Schuldenbremse (Art. 141), ein Zugeständnis an den ökonomischen Unverstand der EU-Bürokratie, da die vorherige Regelung, daß der Staat nicht mehr neue Schulden aufnehmen durfte, als er investierte, sehr viel klüger war. Auch die Förderung der Kultur und des „ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“ sollen von nun an zu den Staatszielen Hessens gehören.
Artikel 64 – bisher: „Hessen ist ein Glied der deutschen Republik“ – soll in Zukunft auch ein Bekenntnis zu einem geeinten Europa enthalten: „Hessen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert.“
Das Wählbarkeitsalter soll von 21 auf 18 Jahre gesenkt und das Zustandekommen eines Volksentscheides erleichtert werden; statt bisher 20% soll von nun an die Unterstützung von 5% der Stimmberechtigten ausreichen, um einen Volksentscheid herbeizuführen, dafür muß mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten dem Gesetzesentwurf zustimmen, um ihn in Kraft zu setzen. Hinzu kommen noch die Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen sowie die Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofes.
Den meisten dieser Änderungen und Zusätze kann man ohne Bedenken zustimmen. Problematisch ist jedoch das Staatsziel der „Nachhaltigkeit“, denn man kann trefflich darüber streiten, was denn überhaupt „nachhaltig“ ist. Ist der Ausstieg aus der Kernenergie „nachhaltig“ und im Interesse künftiger Generationen? Sind Bankenstützungen „nachhaltig“ und im Interesse künftiger Generationen? Die meisten der etablierten Parteien scheinen dieser Meinung zu sein, aber wie soll eine moderne produktive Gesellschaft ohne zuverlässige Stromversorgung auf Dauer aufrecht erhalten werden? Und wie können wir investieren, um die Voraussetzungen für eine bessere Zukunft zu schaffen, wenn die Bankenstützungen die Mittel dazu auffressen? Das meiste, was heutzutage unter der Rubrik „nachhaltig“ angepriesen wird, bewirkt tatsächlich eher, daß eine bessere Zukunft verhindert wird. Ich empfehle daher, die „Nachhaltigkeit“ nicht zum Staatsziel zu erklären und das entsprechende Gesetz (Punkt 6 auf dem Stimmzettel) abzulehnen.
Auch in der Frage der europäischen Integration ist festzustellen, daß das gleichzeitige Bekenntnis zur EU und zu einem Europa, „das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert“, insofern einen klaren Widerspruch enthält, als die EU gerade diesen Grundsätzen in keiner Weise gerecht wird – die EU hat bekanntlich ein großes „Demokratie-Defizit“, und die von ihr durchgesetzte Wirtschaftspolitik ist alles andere als sozial. Das Bekenntnis zu diesen Werten an sich ist schön und gut, aber es wäre besser in Artikel 65 untergebracht, denn diese Werte sollen ja nicht nur bezüglich Europas vertreten werden. Nach derzeitigem Stand ist auch keineswegs klar, wie lange die EU das Bekenntnis der hessischen Wähler zu ihr überleben wird. Solange die Bundesrepublik Deutschland Teil der EU ist, ist Hessen auch Teil der EU – auch ohne ausdrückliche Erwähnung der EU in der hessischen Landesverfassung. Ich empfehle daher auch hier, das entsprechende Gesetz (Punkt 11 auf dem Stimmzettel) abzulehnen. In den übrigen Punkten werde ich für die Verfassungsänderungen stimmen.
Bei alledem muß man natürlich erkennen, daß auch eine noch so gute Verfassung nicht viel bewirken kann, wenn sie nicht durchgesetzt wird. Und so dürfte schon der Zusatz „im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Leistungsfähigkeit“ bedeuten, daß vieles von den hehren Zielen kaum realisiert werden wird, weil entweder die Zuständigkeit oder die Mittel fehlen – oder der Wille, diese Voraussetzungen zu schaffen. Nur der beständige Einsatz der Bürger kann die politischen Instanzen dazu veranlassen, die Verfassung auch mit Leben zu erfüllen.