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Neue Solidarität
Nr. 18, 3. Mai 2018

EU-Außenbeauftragte Mogherini beantwortet Anfrage
über die Unterdrückung von Witrenkos Partei in der Ukraine

Die EU-Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, hat am 24. April 2018 auf eine Anfrage geantwortet, die der italienische EU-Abgeordnete Marco Zanni am 20. Februar mit Blick auf die Angriffe des Kiewer Regimes gegen die von Natalja Witrenko angeführte Progressive Sozialistische Partei der Ukraine (PSPU) an sie gerichtet hatte.

Obgleich sie erklärte, daß sie sich nicht über ein laufendes Verfahren äußern könne, ist ihre Antwort mehr als eine reine Formalität. Sie sei sich des Falls bewußt und erwarte, daß sich die Ukraine an demokratische Regeln halte, die auch für politische Parteien gelten. Es folgen die Texte von Zannis Anfrage und von Mogherinis Antwort.

Anfrage des Abgeordneten Zanni (E-001025-18):

„Die Progressive Sozialistische Partei der Ukraine (PSPU) wurde 1996 gegründet und hat sich an die Gesetze und die Verfassung der Ukraine gehalten. Auf ihren letzten drei Parteitagen hat die PSPU ihre Satzung, ihr Programm und ihren Vorstand geändert, um den neuen Vorschriften für politische Parteien in der Ukraine über die Verurteilung kommunistischer und nazistischer totalitärer Regime sowie das Verbot der Verbreitung von Symbolen solcher Regime nachzukommen. Das Justizministerium hat die erforderlichen Unterlagen erhalten, aber die Änderungen abgelehnt. Es lehnt eine Stellungnahme dazu ab und weigert sich, zu sagen, inwieweit die auf den drei Parteitagen beschlossenen Änderungen im Widerspruch zu den neuen ukrainischen Gesetzen stünden.

Im Juli 2017 wandte sich die PSPU an das Kiewer Bezirksverwaltungsgericht, um Widerspruch gegen die Entscheidung des Ministeriums einzulegen. Angesichts des Umstands, daß die PSPU zur Untätigkeit verurteilt ist und sich beispielsweise nicht an Wahlen beteiligen kann, und vorbehaltlich der Gerichtsentscheidung:

1. Ist der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin dieser Umstand bekannt oder ist ihr dieser etwa durch die EU-Delegation in der Ukraine oder die EU-Beratungsmission zur Kenntnis gekommen?

2. Betrachtet sie diesen Fall nicht als ernste Verletzung der Gedankenfreiheit und der politischen Meinungsäußerung, vor allem wenn man bedenkt, daß die PSPU eine der Hauptoppositionsparteien ist?“

Mogherinis Antwort

„Im Namen der Kommission (24.4.2018)

Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin ist sich des Falls bewußt und kann sich nicht über ein laufendes Gerichtsverfahren äußern.

Die volle Einhaltung internationaler Verpflichtungen ist ein integraler Bestandteil der wertebasierten Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine. Die Grundfreiheiten werden im Einzelfall auf jeder Ebene im Austausch zwischen der Union und der Ukraine behandelt. Die Europäische Union fördert und unterstützt demokratische Reformen, die in dem Land umgesetzt werden. In einem solchen Zusammenhang sollen die internationalen Regeln über die Satzung und Betätigung politischer Parteien gebührend beachtet werden.“ [Hervorhebung d. Red.]