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Neue Solidarität
Nr. 18, 3. Mai 2018

Deutsche Regierung auf der schiefen Bahn:
Blankoscheck zum Bruch des Völkerrechts

Von Helga Zepp-LaRouche

Wenn die Berliner Regierung bedenkenlos die militärische Aggression gegen Syrien unterstützt, wohl wissend, daß diese vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als Bruch des Völkerrechts eingestuft wird, dann müssen die Alarmglocken läuten. Frau Merkel charakterisierte die Luftschläge durch die USA, Großbritannien und Frankreich – die erfolgten, noch ehe Untersuchungen stattfinden konnten, ob überhaupt Chemiewaffen zum Einsatz gekommen waren und wer gegebenenfalls dafür verantwortlich war – als „erforderlich und angemessen“. Und die Verteidigungsministerin bekräftigte die prinzipielle Bereitschaft zu künftigen derartigen Aggressionen mit den Worten: Was „in diesem Fall Großbritannien aus der Luft beigetragen“ habe, „können wir auch leisten“. Man sei allerdings „diesmal nicht gefragt worden“.

Das am 20. April veröffentlichte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes charakterisiert die Militärschläge vom 14. des Monats als klaren Bruch des Völkerrechts.1 Es handele sich dabei um einen Rückfall in die Art militärischer Interventionen nach dem Muster der „Repressalien“ aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Bei der völkerrechtlichen Bewertung falle umso schwerer ins Gewicht, daß im Falle der alliierten Militärschläge nicht einmal die OPCW-Untersuchungen abgewartet worden seien. Die jüngsten Aggressionen unterschieden sich auch nicht grundsätzlich von den bereits im April 2017 von den USA im Alleingang durchgeführten Schlägen, die im Ergebnis einhellig als völkerwidrig eingestuft worden seien.

Das Prinzip der völkerrechtlichen Legalität sei damit zugunsten einer subjektiven „politisch- moralischen Legitimität“ aufgegeben worden, was wiederum einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta) dartelle. So stellten sich die Luftangriffe im Ergebnis eher als eine unverhohlene Rückkehr zu einer Form der – völkerrechtlich überwunden geglaubten – bewaffneten Repressalie im „humanitären Gewand“ dar.

Solche Repressalien – auch bekannt unter dem Namen Kanonenboot-Diplomatie – waren allerdings vor dem Ersten Weltkrieg gang und gäbe, und gelegentlich auch noch zwischen den Kriegen. Nach der furchtbaren Katastrophe des Zweiten Weltkriegs wurden sie völkerrechtlich gebannt und durch das Völkerrecht ersetzt, wie es in der UN-Charta dargelegt ist.

Weder sei eine Selbstverteidigungslage gegeben gewesen, noch habe es einen Beschluß des UN-Sicherheitsrates gegeben. Und einzig Großbritannien habe seine eigene Rechtsposition in einem „Policy Paper“ vom 14. April 2018 dargelegt. In diesem Papier führt die britische Regierung dann die typische Argumentation für „humanitäre Interventionen“ auf, wie wir sie seit der „Blair-Doktrin“ von 1999 kennen. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes kommentiert dazu: „Die britische Rechtsposition zu den Militärschlägen gegen Syrien, der sich Deutschland im Grundsatz offenbar angeschlossen hat, kann im Ergebnis nicht überzeugen“. Der britische Ansatz stelle lediglich eine weitere „Spielart“ der Rechtsfigur der sogenannten „humanitären Intervention“ ohne Sicherheitsmandat und des Konzepts der völkerrechtlichen Schutzverantwortung („responsibility to protect“, „R2P“) dar. Wegen der bestehenden Mißbrauchsgefahr sei die Zulässigkeit einer humanitären Intervention bis heute völkerrechtlich ausgesprochen umstritten und erscheine als gewohnheitsrechtliche Ausnahme vom völkerrechtlichen Gewaltverbot jedenfalls nicht tragfähig.

Dem ist eigentlich nur hinzuzufügen, daß auch der Artikel 26 des Grundgesetzes einen Angriffskrieg verbietet, und dessen Vorbereitung unter Strafe stellt. Aber das in diesem Artikel geforderte Ausführungsgesetz (Art. 80 StGB) ist seit dem 1. Januar 2017 außer Kraft gesetzt worden – von eben dieser Regierung Merkel! 2

Der Jurist Andreas Kulick von der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen weist auf eine weitere fatale Konsequenz des Rückfalls in die Ära der Repressalien hin. Wenn westliche Allianzen das Völkerrecht verletzen und statt dessen subjektive moralische Kriterien als Vorwand für Militärinterventionen ins Spiel bringen, kann dies prinzipiell von jedem Staat der Welt als Präzedenzfall für militärische Aggressionen gegen andere Staaten benutzt werden.

Aber was ist der tiefere Grund für dieses skandalöse Verhalten einer deutschen Regierung, die Positionen bezieht, als hätte es die Geschichte des 20. Jahrhunderts mit zwei Weltkriegen nicht gegeben?

Es ist ja nun nicht nur so, daß Ursula von der Leyen Kenntnis von dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags hatte, man kann davon ausgehen, daß sie auch den historischen und strategischen Hintergrund der Tragödie des Nahen und Mittleren Ostens kennt. Zbignew Brzizinski spielte seit Mitte der 70er Jahre die „Islamische Karte“ gegen die Sowjetunion, ohne die es die Radikalisierung des Islams nie gegeben hätte. In den Jahrzehnten seitdem setzten diverse geopolitisch operierende Kräfte des Westens wahlweise auf die Mudschaheddin, Al-Kaida, Al-Nusra oder den Islamischen Staat (ISIS/ISIL/IS), um nur einige zu nennen, jeweils in Unterstützung der „guten Islamisten“ gegen die „bösen“ – und zwar, um Regimewechsel gegen Regierungen durchzusetzen, die der Idee einer unipolaren Welt entgegen standen.

Dem Verteidigungsministerium ist sicherlich nicht entgangen, daß der ehemalige Chef des US-Militärgeheimdienstes DIA General Michael Flynn am 29. Juli 2015 in einem Interview mit dem TV-Sender Al Jazeera die Obama-Administration beschuldigte, die ISIS-Organisation absichtlich, und nicht etwa als Folge einer Fehleinschätzung, aufgebaut zu haben.3 Dahinter habe die Absicht gestanden, auf dem Territorium des Irak und Syriens ein „islamisches Kalifat“ aufzubauen. Im Mai des selben Jahres war durch eine Veröffentlichungsklage der Organisation Judicial Watch ein Memorandum des DIA aus dem Jahr 2012 bekannt geworden, in dem die Analyse wiedergegeben war, daß die USA – mit der gleichen Absicht, nämlich ein Islamisches Kalifat aufzubauen - Waffen aus den Arsenalen Gaddafis an die syrischen Rebellen lieferte. Die Berichte des DIA waren die Grundlage, auf der der damalige US-Generalstabschef Dempsey Obama im September 2013 im letzten Moment davon abhalten konnte, den geplanten Militärschlag gegen Syrien durchzuführen. Es wäre schon sehr seltsam, wenn diese Einsichten General Flynns nicht etwas damit zu tun hätten, warum gerade er das erste Opfer des vom britischen Geheimdienst MI6 und den Geheimdienstchefs der Obama-Administration inszenierten Putschversuchs gegen Präsident Trump war.

Der ehemalige britische Diplomat und Geheimagent Alastair Crooke kommentierte die Anschuldigungen Flynns gegenüber Obama in einem Artikel vom 13. November 2015 auf der Webseite des „Conflicts Forum“: „Niemand wollte sich mit der explosiven Geschichte einer möglichen Kollusion der USA mit den Kräften des Kalifats befassen. Aber es war deutlich genug, was der amerikanische General sagte: Die Dschihadisierung des syrischen Konflikts war eine ,willentliche politische Entscheidung, und da Al-Kaida und das ISIS-Embryo die einzigen Bewegungen waren, die in der Lage waren, ein Kalifat auf dem Territorium von Syrien und Irak zu errichten, folgte daraus einfach, daß die US-Administration und ihre Verbündeten im Interesse der Schwächung oder des Sturzes des syrischen Staates stillschweigend das Ergebnis akzeptierten.“

Die gleiche Ansicht wie General Flynn, daß die US-Administration bewußt ISIS aufgebaut habe und deshalb für die Flüchtlingskatastrophe verantwortlich sei, vertrat 2015 auch der Chef der russischen Republik Tschetschenien, Ramsan Kadyrow. Er gab damals an, im Besitz von Informationen zu sein, wonach der ehemalige CIA-Chef und Kommandant der Koalitionskräfte im Irak und in Afghanistan, General David Petraeus, persönlich den Chef von ISIS, Abu Bakr Al-Bagdadi, angeworben habe, im Interesse der USA zu arbeiten. Der spätere Kopf des Islamischen Staats, der laut Kadyrow in Petraeus’ Diensten stand, hatte zuvor Al-Nusra gegründet.

Die lange Geschichte der Unterstützung der „guten Rebellen“ mit Geld, Waffen und Ausbildung durch verschiedene westliche Regierungen gegen die legitimen souveränen Regierungen in Südwestasien, ist hinlänglich bekannt. Das Obama-Pentagon stellte u.a. 500 Millionen Dollar zur Verfügung, um 5000 syrische Dschihadisten auszubilden, die sich dann in der Folge den Terrorgruppen anschlossen.

Das stillschweigende Einvernehmen mit dieser Politik durch die Verbündeten gehört im übrigen ganz direkt zu den „Fluchtursachen“, die für die Flüchtlingskrise verantwortlich sind. Wenn Frau Merkel die „Fluchtursachen“ bekämpfen will, was sie zumindest ab und zu behauptet hat, dann könnte sie mit der schuldhaften Verstrickung des Westens in diese Politik beginnen. Umso scheinheiliger ist es, wenn sich die Verteidigungsministerin in der Zukunft an weiteren Militärinterventionen beteiligen will, die lediglich weiteres Leiden der betroffenen Bevölkerungen zur Folge haben würden. Ebenso abscheulich ist es, wenn sich die EU und die deutsche Regierung nur an Wiederaufbaumaßnahmen für Gebiete in Syrien beteiligen wollen, die nicht unter der Kontrolle der Assad-Regierung stehen. Also steht Regimewechsel immer noch auf der Tagesordnung.

Während die deutsche Regierung offensichtlich kein Problem damit hat, das nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte Völkerrecht zu demolieren und sich weiter auf dem gefährlichen Pfad der Geopolitik vorzuwagen, demonstrieren die Nationen Asiens, wie ein friedliches Zusammenleben zum gegenseitigen Vorteil aussehen kann. Der historische Gipfel zwischen Nord- und Südkorea, an dessen Zustandekommen ganz entscheidend China, die USA und Rußland beteiligt waren, sowie das ebenfalls extrem wichtige Gipfeltreffen zwischen dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping und dem indischen Premierminister Nahendra Modi repräsentieren die Politik des neuen Paradigmas, von dem die deutsche Regierung leider meilenweit entfernt ist, es auch nur zu verstehen.

Wir brauchen dringend eine neue Politik in Deutschland!

zepp-larouche@eir.de


Anmerkungen

1. Siehe https://www.bundestag.de/blob/551344/f8055ab0bba0ced333ebcd8478e74e4e/wd-2-048-18-pdf-data.pdf

2. Siehe https://www.heise.de/tp/features/80-StGB-Vorbereitung-eines-Angriffskriegs-ist-seit-1-Januar-2017-gestrichen-3590763.html

3. Siehe https://www.aljazeera.com/programmes/headtohead/2015/07/blame-isil-150728080342288.html