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Als EZB-Präsident Jean-Claude Trichet am 7. Oktober von EIR bei der monatlichen Pressekonferenz der EZB erneut mit einer Frage zum Glass-Steagall-Trennbankensystem konfrontiert wurde, war seine Antwort: „Zu Glass-Steagall muß ich sagen... wir sind nicht im gleichen Universum wie die Vereinigten Staaten.“
In seiner einführenden Erklärung hatte Trichet bekannt gegeben, daß die Zinsraten der EZB unverändert bleiben würden, da man entschlossen sei, dem Bankensystem „unbegrenzte Liquidität zur Verfügung zu stellen.“ Anschließend fragte EIR-Korrespondent Claudio Celani Trichet, ob es ihn nicht störe, daß diese Banken, just in dem Moment, wo er dies sage, 55% mehr in Ramschanleihen investieren als irgendwann seit 2004, und ob er Pläne oder Ideen habe, dies zu ändern. Celani fragte Trichet auch, ob er seine Meinung zu Glass-Steagall geändert habe (womit er sich auf frühere Diskussionen im Lauf des Jahres bezog, in denen Trichet die Einführung eines Glass-Steagall-Systems abgelehnt hatte).
In seiner Antwort sagte Trichet, die EZB fordere „alle Banken und Bankaufseher auf, auf ihr Risikomanagement zu achten“ - als wäre dies genug. Indem er wiederholte, es sei weiterhin „notwendig... auf unübliche Weise“ Liquidität zur Verfügung zu stellen, machte Trichet deutlich, daß die EZB wegschauen wird, wenn die Banken diese zusätzliche Liquidität dazu verwenden, vermehrt zu spekulieren.
In Bezug auf Glass-Steagall ging Trichet dann so weit zu sagen: „Zu Glass-Steagall habe ich keinen besonderen Kommentar, aber ich erinnere mich, daß ich bereits Gelegenheit hatte zu erklären, daß wir uns in Europa nicht notwendigerweise im gleichen Universum mit den Vereinigten Staaten von Amerika befinden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde ich nicht sagen, daß das Modell der Universalbanken in Europa aufgegeben werden sollte.“
Celani fragte Trichet außerdem, ob es tatsächlich im Europäischen Finanzstabilitätsfonds (EFSF) eine „Deutschland zahlt alles“-Klausel gebe. Trichet bestätigte faktisch die Existenz einer solchen Klausel.
Die Frage lautete: „Können Sie die Lesart von Kapitel 8, Paragraph 2 des Rahmenabkommens für den EFSF bestätigen, nach der ein Mitglied, das Hilfen beantragt, ein ,Stepping-Out Guarantor’ ist [d.h., als Beitragszahler ausfällt], und daß die übrigen Mitglieder dann dessen Quote übernehmen müssen?“
Trichet antwortete, es sei klar, „daß ein Land, das den Fonds nützt, nicht gleichzeitig zum Garantiefonds beitragen würde.“ Er sei jedoch, so Trichet, „etwas überrascht“ zu hören, daß Griechenland schon seit der Unterzeichnung des Vertrages den Status eines „Stepping-Out Guarantor“ habe (was bedeutet, daß die übrigen Mitglieder von Anfang an für den griechischen Anteil an diesem 440-Mrd.-Euro-Bankenrettungsfonds einspringen mußten).
EIR hatte auf Anregung eines Gesprächspartners in der Bankenwelt den EFSF-Vertrag genauer angesehen und dort diese Klausel entdeckt, die darauf hinausläuft, daß Deutschland am Ende die Rechnung für alle übrigen Mitglieder des EFSF präsentiert bekommen könnte. Nach dem Vertrag, den die 16 Mitgliedstaaten der Eurozone am 7. Juni 2010 unterzeichnet hatten, wurde festgelegt, daß die Anteile der Mitgliedstaaten am EFSF sich nach ihren Anteilen an der EZB bemessen; Deutschland übernahm also eine Garantie über 119,3 Mrd. Euro (27%), Frankreich 89,6 Mrd. Euro (20,3%), Italien 78,7 Mrd. Euro (17,9%), Spanien 52,3 Mrd. Euro (11,8%) etc., bis hin zur Republik Malta mit 0,39 Mrd. Euro (0,09%).
Aber ein Mitgliedstaat, der Geld aus dem Fonds borgen muß, fällt als Sicherungsgeber aus und muß deshalb auch keinen Anteil zahlen. Griechenland, das gleich von Anfang an Gelder des Fonds in Anspruch nahm, war also von vornherein ausgenommen.
In Kapitel 8, Paragraph 2 des Vertrags heißt es:
„Für den Fall, daß ein Sicherungsgeber in ernste finanzielle Schwierigkeiten gerät und ein im Rahmen der Stabilitätshilfe gewährtes Darlehen beantragt oder Unterstützung im Rahmen eines ähnlichen Programms erhält (nachfolgend „Stepping-Out Guarantor“), kann er bei den anderen Sicherungsgebern die Aussetzung seiner Zusage beantragen, weitere Bürgschaften gemäß der vorliegenden Vereinbarung zu übernehmen. Die verbleibenden Sicherungsgeber können durch einstimmigen Beschluß bei einem Treffen der Euro Working Group diesem Antrag zustimmen; in diesem Fall wird von dem jeweiligen Stepping-Out Guarantor nicht gefordert, hinsichtlich beliebiger weiterer Emissionen oder Übernahmen von Finanzierungsinstrumenten durch die EFSF eine Bürgschaft zu übernehmen; alle weiteren gemäß der vorliegenden Vereinbarung zu übernehmenden Bürgschaften sind von den verbleibenden Sicherungsgebern zu übernehmen, so daß der angepaßte prozentuale Anteil des Beitragsschlüssels für die Übernahme weiterer Bürgschaften entsprechend geändert wird... Hiermit wird anerkannt und vereinbart, daß mit Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung die Hellenische Republik als Stepping-Out Guarantor gilt.“
Nehmen Sie nun einmal den (gar nicht unwahrscheinlichen) Fall an, daß der nächste Stepping-Out Guarantor nicht das kleine Irland ist, oder Portugal, sondern Belgien, Spanien oder Italien - oder vielleicht sogar alle diese Staaten zusammen: Im schlimmsten Fall müßten die übrigen „Sicherungsgeber“ weitere 164 Mrd. Euro aufbringen. Deutschland müßte dann, nach dem „angepaßten prozentualen Anteil des Beitragsschlüssels“ wahrscheinlich mehr als die Hälfte davon übernehmen.
ccc