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Aus der Neuen Solidarität Nr. 25/2008 |
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Stuart Wheeler, ein prominentes Mitglied der britischen Konservativen Partei, klagte am 22. April gegen die Entscheidung der britischen Regierung von Premierminister Gordon Brown, kein Referendum über den Lissaboner Vertrag abzuhalten, obwohl alle drei großen Parteien dies vor der letzten Parlamentswahl 2005 versprochen hatten. Es wurde allgemein nicht erwartet, daß er damit die Entscheidung der Regierung ändern könne, doch am 2. Mai wurde die Klage angenommen, was die Regierung überraschte und den Gegnern des Vertrags, die für eine Volksabstimmung sind, neuen Antrieb gab.
Wheeler ist in England bekannt als Gründer der IG Gruppe, die hauptsächlich mit Rohstoff-Indizes spekuliert, und er ist heute der wichtigste Geldgeber der Konservativen Partei. Er unterstützt Forscher und Gruppen, die gegen den Schwindel von der „globalen Erwärmung“ kämpfen. Außerdem führt er eine Kampagne gegen Folter und unterstützt Familien von Folteropfern. Er ist u.a. ein Gegner der „Wasserfolter“, die von der Regierung Bush nicht als Folter eingestuft wird, und finanzierte im letzten Jahr einen Film über die Mißbräuche der Regierung Bush.
Wir drucken im folgenden ein Interview ab, das Gregory Murphy vom US-Wissenschaftsmagazin 21st Century Science and Technology wenige Wochen vor der Sitzung des Gerichts, das am 9. und 10. Juni über den Fall verhandelte, mit Wheeler führte.
Murphy: Wie kam es zu Ihrer Klage gegen die Entscheidung der Regierung Brown, kein Referendum über den Lissaboner Vertrag abzuhalten - obwohl alle drei Parteien dies vor der letzten Wahl versprochen hatten?
Wheeler: Ich habe mich schon immer für Europa interessiert und bin ein Euroskeptiker. Dann haben mich ein paar Leute, die sich mit der Sache beschäftigten, näher darauf aufmerksam gemacht. Daraufhin habe ich juristischen Rat eingeholt. Wir hatten alle erwartet, das beste Argument für eine rechtliche Überprüfung sei, daß das Parlament zwar entscheiden kann, was es will, aber kein Recht habe, seine eigenen Befugnisse wegzugeben, was mit diesem Vertrag in beträchtlichem Ausmaß der Fall ist. Aber als ich die Rechtsexperten befragte - wir haben zwei aufgesucht -, sagten sie: „Nein, das ist keinesfalls das beste Argument. Das beste Argument ist die etablierte Rechtsdoktrin der ,legitimen Erwartung’, was für den Laien ausgedrückt heißt: Die Regierung hat etwas versprochen - und in dem Fall hat sie es immer und immer wieder versprochen -, und das muß sie halten. Deshalb können Sie eine juristische Überprüfung verlangen und, so hoffen wir, die Erklärung erhalten, die Sie wollen.“
Murphy: Stimmt es, daß die Regierung Brown die Sache sophistisch verdreht und behauptet, der Lissaboner Vertrag sei nicht dasselbe wie die Europäische Verfassung?
Wheeler: Das ist sicherlich eines ihrer Argumente, das sie sehr gern anführen. Aber, um es kurz zu machen, darauf haben wir eine sehr gute Antwort: Es wurde gründlich analysiert; es handelt sich um 250 Klauseln, und wenn man sie in der komplizierten Form, in der der Lissaboner Vertrag formuliert ist, mit dem Verfassungsvertrag vergleicht, dann stellt man fest, daß 240 der 250 Klauseln identisch sind. Und die übrigen zehn behandeln Fragen wie die, ob man eine Flagge und eine Hymne haben soll.
Oder wenn man die Angelegenheit aus einem anderen Blickwinkel betrachtet: Staatsoberhäupter und sehr hochrangige Minister in Europa. Einer nach dem anderen hat sich geradezu damit gebrüstet, daß die beiden Verträge von der Substanz her gleich seien. Ein italienischer Minister sagte sogar: „Wir mußten den Lissaboner Vertrag so machen, daß er sehr schwer zu verstehen ist, denn wenn das Volk ihn hätte verstehen können, hätten wir ein Referendum abhalten müssen.“
Deshalb hoffen wir, das Gericht leicht davon überzeugen zu können, daß dieses Argument nicht standhält. Tatsächlich hat die Regierung bisher noch gar keine Begründung dazu vorgelegt, inwiefern die Verträge anders sind - und die Zeit wird knapp.
Die Anhörung über die Rechtsprüfung wird am 9. und 10. Juni stattfinden. Ich weiß nicht, ob Sie den Verfahrensablauf kennen: Um eine Rechtsprüfung zu erwirken, muß man zuerst die Erlaubnis dafür beantragen. Die Regierung war dagegen; sie sagte, wir sollten keine Erlaubnis bekommen, weil wir keine ausreichende Begründung hätten.
Darüber gab es eine Anhörung, die sehr ungewöhnlich verlief, nicht einmal einen ganzen Tag lang. Für uns sprachen ein Queen’s Counsel [die Elite der britischen Anwälte] und sein Assistent, für die Regierung ihr Chefjurist und sein Assistent, und ich glaube, sie hatten gedacht, sie würden den Fall gewinnen. Statt dessen haben sie ihn ziemlich umfassend verloren. Der Richter mußte eigentlich nur feststellen, ob unser Antrag berechtigt war, was er in seiner Begründung auch betonte. Aber seine Entscheidung war ziemlich eindeutig, so daß man fast sagen könnte, er erklärte, unser Antrag sei äußerst berechtigt. Natürlich benutzte er nicht diese Worte.
Und so nehmen heute alle meine Klage ernst. Die Regierung behält zwar ihren gewöhnliche Chefjuristen, aber sie setzen ihm noch einen anderen Queen’s Counsel (QC) vor die Nase namens Jonathan Sumption, der ein sehr bekannter, fähiger und teurer Anwalt ist. Darüber hinaus hat der Unterhaussprecher um Erlaubnis ersucht, sich in das Verfahren einzuschalten, was sehr ungewöhnlich ist, und ich glaube, er hat die Erlaubnis mehr oder weniger bekommen.
Wenn die Anhörung stattfindet, wird es also zwei QCs für die Regierung geben, daneben noch zusätzlich einen für den Unterhaussprecher, und meinen eigenen.
Murphy: Was behauptet der Unterhaussprecher?
Wheeler: Er müsse eingreifen, um sicherzustellen, daß Rechte nach der Bill of Rights - man denke, das war 1689! - und verschiedenen anderen Dokumenten und Gesetzen, wonach niemand dem Parlament seine Vorrechte nehmen darf, gewährleistet seien. Grob gesagt, niemand darf sich auf irgendeine Weise in etwas einmischen, was das Parlament tut oder vorhat, oder was im Parlament gesagt wird. Und wir sagen, daß wir uns eindeutig in keiner Weise darin einmischen. Außerdem werden die beiden QCs der Regierung dieselben Argumente vorbringen. Deshalb scheint es nur wie eine Verdoppelung, auch wenn wir keine besonderen Einwände dagegen haben, daß auch der Unterhaussprecher vertreten wird, weil diese Argumente ohnehin vorgebracht werden.
Murphy: Es sieht so aus, als wolle die Regierung nur noch „einen drauf setzen“.
Wheeler: Das tut sie tatsächlich. Natürlich soll der Unterhaussprecher eigentlich völlig unabhängig von der Regierung sein, dann wäre sein Eingreifen etwas völlig anderes. Aber er hat denselben Anwalt - ich nehme an, mit gegenseitiger Informationssperre.
Murphy: Informierte Leute haben mir gesagt, die Richter würden möglicherweise zögern, bei dieser Überprüfung zu Ihren Gunsten zu urteilen, weil das die Frage nach der Gewaltenteilung in der Regierung aufwirft.
Wheeler: Es ist richtig, daß die Gerichte da sehr zögernd sind, vielleicht nicht so sehr, weil es gegen die Regierung geht, sondern bei allem, das irgendwie nach einer Einmischung in das Parlament riechen könnte. Unsere Position ist allein gegen die Regierung in Form des Premierministers und des Außenministers. Es wird überhaupt nicht verlangt, daß das Parlament etwas tut oder nicht tut, und es bedeutet keinerlei Einmischung in das, was im Parlament gesagt wird oder gesagt werden könnte.
Wir werden, wenn es nötig ist, sogar betonen, daß selbst wenn wir das bekommen, was wir wollen, nämlich ein Referendum darüber, ob der Lissaboner Vertrag ratifiziert werden soll, und selbst wenn es ein Referendum und es eine große Mehrheit gegen die Ratifizierung gäbe, daß das Parlament dann rechtlich trotzdem noch berechtigt wäre, die Schritte zur Ratifizierung zu ergreifen.
In politischer Hinsicht wäre das wohl sehr schwierig für die Regierung, das zu tun, wenn das Gericht erklären würde, daß ihr Verhalten rechtswidrig war, aber man könnte sie juristisch nicht daran hindern.
Murphy: Wenn die Richter nicht in Ihrem Sinne urteilen, und Sie gehen in die Berufung, wie läuft der Berufungsprozeß ab? Wie weit kann man in der Sache Berufung einlegen?
Wheeler: Oh, man kann in der Berufung sehr weit gehen. Die Rechtsprüfung wird bei zwei Richtern liegen - man nennt das ein „geteiltes Gericht“. Einer der beiden Richter wird einer der Lord-Berufungsrichter sein, was ungewöhnlich ist, der andere ein normaler Richter vom High Court [Zivilgericht für besonders wichtige Fälle]. Der Verlierer, wer immer es ist, kann sich an den Berufungsgerichtshof (Court of Appeal) wenden, der ein ganzes Stück höher steht als das Gericht, das diesen Fall anhört. Schließlich kann der Verlierer sich auch noch an den juristischen Arm des Oberhauses wenden, das ist unser höchstes Gericht. Wenn ich in erster Instanz gewinne, ist es so gut wie sicher, daß die Regierung in die Berufung geht. Wenn ich verliere, ist es sehr wahrscheinlich, daß ich Berufung einlege. Es ist also durchaus nicht unwahrscheinlich, daß die Angelegenheit bis vor das Gericht des Oberhauses kommt.
Allerdings macht der Zeitplan die ganze Sache ziemlich knifflig. Die Debatte über einen Gesetzeszusatz für ein Referendum im Oberhaus - das ist ein bißchen verwirrend, das ist dann nicht das Gericht des Oberhauses, sondern das Oberhaus des Parlaments - wird zufällig sehr wahrscheinlich am 11. Juni stattfinden, also am zweiten Tag nach meiner Gerichtsverhandlung. Und das Referendum in Irland - gegenwärtig ist Irland das einzige Land der Europäischen Union, das ein Referendum abhält -, ist gleich am nächsten Tag, dem 12. Juni. Das wird also eine sehr wichtige Woche für den Vertrag.
Allerdings hat der Richter bei der ersten Anhörung, als die Regierung wollte, daß die Klage nicht angenommen wird, zwar eine, wie ich sagen würde, durchaus deutliche Entscheidung für uns gefällt, aber er hat sich die Begründung vorbehalten. In einem solchen Fall bekommt man das Urteil nicht gleich, sondern zehn Tage später, nach einer sorgfältigen Prüfung.
Murphy: Es ist sehr interessant, was Sie hier erläutern, denn die Medien berichten meistens nur über Ereignisse, aber nicht unbedingt, wie es dazu kommt.
Wheeler: Es wird etwas ungewöhnlich sein, aber die nächste Verhandlung ist wie jeder normale Gerichtsfall. Man kann sagen, eine Verhandlung in erster Instanz, gegen die man dann bei einem Berufungsgericht Berufung einlegen kann.
Die Seite, die vor dem Berufungsgericht unterliegt, kann dann Berufung beim Oberhaus einlegen. Man braucht dazu eine besondere Erlaubnis, damit der Fall dort angenommen wird, aber ich glaube, dieser Fall gilt heute als einer von ziemlich hoher öffentlicher Bedeutung, und es wäre wohl für den Verlierer nicht schwer, diese Erlaubnis zu erhalten. Aber der Zeitplan ist schwierig. Denn wenn ich gewinne, dann glaube ich, wird es der Regierung politisch - nicht juristisch - kaum noch möglich sein, den Vertrag wie geplant zu ratifizieren. Deshalb würde sie sehr viel Druck ausüben, daß die erste Berufungsverhandlung sehr bald stattfindet. Wenn ich dagegen verliere und mich für eine Berufung entscheide, wird umgekehrt die Regierung sich nach ihrem gewonnenen Prozeß nicht eingeschränkt fühlen und den Vertrag schnell ratifizieren. Dann wäre ich es, der auf eine rasche Berufungsverhandlung drängt.
Murphy: Die jüngsten Verluste der Labour-Partei bei der Londoner Bürgermeisterwahl und der letzten Nachwahl und dazu, daß Ihre Klage angenommen wurde - setzt das Ihrer Ansicht nach Brown und Außenminister Miliband unter Druck, ein Referendum durchzuführen? Schließlich ist offensichtlich, daß die Bevölkerung gerne eines hätte.
Wheeler: Das glaube ich nicht. Es setzt die Labour-Regierung stark unter Druck, und ganz besonders Brown, dessen Stellung als Premierminister gefährdet ist. Aber ich würde nicht sagen, daß es sie unter Druck setzt, ein Referendum abzuhalten. Sie beharren sehr hartnäckig darauf, daß es kein Referendum geben soll - das ist schrecklich, denn es sollte eines geben, aber sie bleiben stur dabei, daß sie es nicht wollen.
Wenn sie also nicht gezwungen werden, nachzugeben - mit anderen Worten, wenn ich das Verfahren nicht gewinne -, dann würden sie denken, daß sie schon wieder eine 180-Grad-Wende machen, und das würde sie sehr schwach aussehen lassen. Sie haben schon mehrere Kehrtwenden gemacht, und ich denke, sie sind sehr darauf bedacht, nicht noch eine zu machen.
Murphy: Könnte dieser Druck - all das, was in dieser Atmosphäre geschieht, die Debatte im Oberhaus, Ihr Prozeß und das irische Referendum -, könnte das die Geometrie verändern, wie das Oberhaus abstimmt?
Wheeler: Es hängt viel davon ab, ob das Gericht am 10. Juni, dem Tag vor der Oberhausdebatte, schon eine Entscheidung fällt. Wenn dort noch nichts entschieden und das Urteil verschoben wird, bin ich nicht so sicher - es sei denn, die Richter greifen entsprechend ein, und das wird berichtet. Was das für eine Wirkung hätte, weiß ich nicht.
Wie Sie vielleicht gehört haben, hat sich die Liberaldemokratische Partei in der Angelegenheit sehr ungewöhnlich verhalten. Vor drei oder vier Jahren haben sie sehr eloquent erklärt, warum damals ein Referendum unbedingt notwendig sei, obwohl sie sehr darauf erpicht waren, daß der Vertrag ratifiziert wird. Sie sagten, das Volk habe ein Recht auf eine Abstimmung, das sei sehr wichtig.
Trotzdem haben sie sich diesmal im Unterhaus eine sehr ungewöhnliche Vorgehensweise ausgedacht: Sie haben mit strengem Fraktionszwang, dem sog. „three-line whip“, vorgeschrieben, daß die Abgeordneten sich enthalten sollen. Das ist sehr eigenartig, zu verlangen, daß sich die Fraktionsmitglieder enthalten sollen, statt für oder gegen zu stimmen. Und völlig unlogisch ist ihre derzeitige Absicht, ihre Abgeordneten im Oberhaus anzuweisen, mit der Regierung zu stimmen. Alle diese Widersprüche sind nur sehr schwer zu erklären.
Wenn sie bei dieser Haltung bleiben, daß die Oberhausmitglieder mit der Regierung stimmen sollen, und diese folgen, dann wird es für die Skeptiker sehr schwierig, wenn auch nicht ganz unmöglich, im Oberhaus eine Abstimmung für einen Gesetzeszusatz zu gewinnen.
Murphy: Nach Angaben von Gruppen, die ein Referendum fordern und die die Abstimmungsergebnisse anhand der Parteivorgaben hochrechnen, sieht es sehr knapp aus: drei Stimmen dafür, drei dagegen. Ich weiß, daß Lord Lawson und Lord Lamont in Irland und anderswo Reden halten und versuchen, Stimmen für ein Referendum zu mobilisieren. Darüber wurde in der Presse ein paarmal berichtet. Lord Lawson tut das wohl, um zu zeigen, daß es mehr Spielraum gibt und will damit Leute, die passiv sind, in Bewegung bringen, damit sie sagen: „Jawohl, wir brauchen eine Entscheidung für ein Referendum im Oberhaus.“
Wheeler: Es wird knapper als früher. Jemand hat mir gesagt, ich weiß nicht mehr, mit welcher Begründung, daß bei einem solchen Referendum die „Nein“-Seite in der letzten Woche immer etwas zunimmt. Warum das so sein soll, weiß ich wirklich nicht. Aber wenn es so ist, dann könnte es in Irland sehr knapp werden.
Am 11. Juni, einen Tag vor der Volksabstimmung in Irland, lehnte das britische Oberhaus mit 280:218 Stimmen die Durchführung eines Referendums über den Lissaboner Vertrag ab. Damit ist der Weg für die Ratifizierung des Vertrages durch das britische Parlament frei.
Die Meute der Referendums-Gegner wurde von Baroneß Liz Symons angeführt. Sie wiederholte das sophistische Mantra, das auch schon von Premierminister Gordon Brown vorgebetet wurde, daß der Lissaboner Vertrag etwas ganz anderes sei als die 2005 gescheiterte Verfassung und deshalb gar keine Notwendigkeit bestünde, eine Volksabstimmung abzuhalten.
Wie Stuart Wheeler im nebenstehenden Interview aufzeigt, ist dies jedoch einfach nicht wahr: Von 250 Vorschriften der gescheiterten Verfassung finden sich 240 im Lissaboner Vertrag wieder.
Einen Tag vor Abstimmung im Oberhaus hatte sich das Gericht die Entscheidung über Stuart Wheelers Klage auf Durchführung einer Volksabstimmung - die sich darauf stützt, daß die Regierung eine Volksabstimmung versprochen hatte und daher auch verpflichtet sei, eine durchzuführen - vorbehalten. Dies bedeutet, daß die Richter sich für die Veröffentlichung des Urteils und der Begründung bis zu zehn Tage Zeit lassen können. Wheeler kündigte an, er beabsichtige, in die Berufung zu gehen, wenn er kein günstiges Urteil erhalte. Das Verfahren könnte dann bis zum Justizausschuß des Oberhauses gehen, der in Großbritannien die höchste Berufungsinstanz ist.
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