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Am 11. März brachten die Senatoren Jose Daras und Freya Piryns (Parteien „Ecolo“ bzw. „Groen!“) eine Gesetzesvorlage in den belgischen Senat ein, der die „Aufspaltung der Bankengeschäfte“ zwischen Depositenbanken und Sparkassen einerseits und Investmentbanken andererseits vorsieht. Senator Daras, ehemaliger Vize-Ministerpräsident und Transportminister der wallonischen Region, ist dritter Vizepräsident der belgischen Nachfolgekommission zur Untersuchung der Finanz- und Bankenkrise und hat in dieser Eigenschaft zahlreiche öffentliche und private Repräsentanten des Finanzwesens befragt.
Das vorgeschlagene Gesetz (4-1700/1), das 2012 in Kraft treten würde, präsentiert zunächst einige wichtige historische Präzedenzfälle und ihre Relevanz für die heutige Zeit.
„Bis 1934,“ heißt es im Text, bestanden die Geschäfte von „Mischbanken“ in Belgien gleichzeitig in „der Annahme von Einlagen und Ausleihung von Krediten einerseits“ und der Verwaltung von „Aktien- und Anleiheportfolios“ andererseits. „Diese zweite Funktion brachte ihnen während der Großen Depression in den dreißiger Jahren große Schwierigkeiten.“
Die Bankreform der Jahre 1934-35 unter Premierminister Charles de Broqueville, die „Misch- und Depositenbanken“ von den Spekulations-Portfolios haltenden Gesellschaften trennte, „war die klare Antwort auf die Bankenkrise.“ Das Königliche Dekret vom 22. August 1934, ergänzt durch den Königlichen Erlaß vom 9. Juli 1935, verfügte - kaum ein Jahr nach Roosevelts Glass-Steagall-Gesetz - „die Trennung von Bank- und Finanzgeschäften mit dem Ziel der Rettung der Banken.“ Es wurde eine „Bankenkommission zur Kontrolle der Aktivitäten von Kreditinstitutionen geschaffen.“
Die Senatoren schreiben: „Wir müssen die Lektionen der Geschichte lernen. Die Trennung der Bankenarten sorgte in der Vergangenheit für zufriedenstellende Resultate. Heute versuchen die Führer großer Nationen wieder, die Größe von Banken zu verringern und Bankeinlagen vom Eigenhandel zu trennen...“
Das Gesetz verbindet eine Passage ähnlich der „Volcker-Regel“, indem es den Depositenbanken einen Eigenhandel mit den Mitteln ihrer Einleger verbietet, mit einer allgemeinen Glass-Steagall-Philosophie.
Artikel 3 sagt deutlich: „Unternehmen, die das Geschäft einer Depositenbank betreiben und gleichzeitig Beteiligungen, Anteile oder Anleihen halten, mit denen sie Eigenhandel mit Finanzinstrumenten, wie sie in Art. 2 genannt werden, durchführen, müssen entweder auf eine dieser Aktivitäten verzichten oder sich in zwei verschiedene Firmen aufspalten.“
Artikel 4 fährt fort, daß Depositenbanken zwar das Recht haben, „jegliche kaufmännischen, industriellen oder Nicht-Profit-Aktivitäten im privaten oder öffentlichen Bereich zu finanzieren“, doch würde das vorgeschlagene Gesetz ihnen verbieten, „Kredit in welcher Form auch immer an eine Kreditinstitution zu geben, die keine Depositenbank ist, sei es eine Investmentfirma, Versicherungsgesellschaft, ein gemeinsames Anlageunternehmen oder ein Pensionsfond.“
Artikel 5 legt u.a. fest, daß „nur Depositenbanken, die den in Artikel 2 genannten Kriterien entsprechen, berechtigt sind, in Belgien die Bezeichnungen ,gemeinnützige Sparkasse’, ,Sparkasse’ oder ,Depositenbank’ zu tragen. Diese Einschränkungen zielen darauf ab, eine Täuschung der Öffentlichkeit über die Art der Bank, der sie ihre Ersparnisse anvertraut, zu verhindern.“
Artikel 11 unterstreicht die Bedeutung dieser Vorschrift „in Hinsicht darauf, daß ab 2012 nur Depositenbanken Anspruch auf Bürgschaften des Einlagensicherungsfonds haben.“ Mit anderen Worten: Kein finanzielles Aushalten von Spekulanten mehr!
kav