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Neue Solidarität
Nr. 44, 28. Oktober 2009

Leserforum

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muß auf den Prüfstand

„Angesichts des Booms von Solaranlagen in Deutschland hat die Verbraucherzentrale Bundesverband e V. (VZBV) vor ausufernden Kosten für Stromkunden gewarnt...“ („Solarstrom am Pranger“, Lüneburger Zeitung vom 25.August 2009).

Der Artikel [der Lüneburger Zeitung] läßt hoffen, daß bei der VZBV endlich die realen Auswirkungen der Erneuerba­ren Energien auf die Strom­kosten erkannt worden sind.

Durch das EEG [Erneuerbare-Energien-Gesetz] ist in der Elektrizitätswirtschaft das Stre­ben nach Wirtschaftlichkeit zum Wohle der Verbraucher durch die Jagd nach Subventionen zum Wohle der Profiteure ersetzt worden, was durch Zwangsumlagen auf die Stromkosten finanziert wird.

Stromgestehungskosten sind ein finanzielles Maß für den Aufwand an Rohstoffen und Arbeitsleistung zur Erzeugung von einer kWh. Jede im Rahmen des EEG erzeugte kWh ist überteuert und wird subventioniert. Sie geht daher zu Lasten der Ressourcen und der Volkswirtschaft und führt zu einer direkten Erhöhung der Stromrechnung eines jeden Stromverbrauchers. Eine stän­dige Zunahme der Erneuerbaren Energien führt somit zwangsläufig zu nicht mehr bezahlbaren Stromrechnungen. Jeder Betreiber einer im Rahmen des EEG geförderten Stromerzeugungsanlage dreht mit an der Strompreisspirale.

Strom ist der Motor der meisten Wirtschaftszweige und somit auch Träger eines Sozialstaates. Daher muß Strom so preiswert wie möglich sein, was nur durch kosten­wirtschaftlich optimale Konzepte möglich ist. Hierfür sind neue wirtschaftliche Technologien dringend erforderlich. Der serienmäßige Bau von unwirtschaftlichen Stromerzeu­gungsanlagen mit 20-jähriger Subventionsgarantie ist keine volkswirtschaftlich vertretbare Lösung, da die finanziellen Auswirkungen sich wie eine Seuche in alle Bereiche ausbreiten.

Durch das EEG haben wir in Deutschland auf Bundesebene zwei Finanzhaushalte.

Zum einen haben wir den Bundesfinanzhaushalt, der durch die verschiedenen Steuern gespeist und von der Regierung bei einer parlamen­tarischen Kontrolle nach Maß­stäben politischer Priorität des Staates (Bildung, Gesundheit, Verkehr usw.) verwendet wird.

Zum anderen haben wir den Finanzhaushalt durch das EEG, der durch die Umlagen, die von den Energieversorgungsunter­nehmen mit den Stromrech­nungen vom Verbraucher zwangsweise erhoben werden, gespeist wird. Desto mehr kWh mit unwirtschaftlichen Stromer­zeugungsanlagen nach dem EEG erzeugt werden, um so höher sind die Zwangsumlagen auf die Stromkosten und um so höher ist das Finanzvolumen dieses Haushaltes. Dieser Haushalt wird ohne parlamentarische Kontrolle und Priori­sierung, nur entsprechend der eingespeisten kWh, unter den EEG-Profiteuren aufgeteilt.

Dies ist kein verantwor­tungsvolles Handeln zum Ge­samtwohl der Volkswirtschaft. Es ergeben sich Auswirkungen auf die Kaufkraft anderer Wirtschaftszweige, zumal es sich während der nächsten 20 Jahre um garantierte mehr­stellige Milliarden Euro-Beträge handelt, die mit jeder zusätzlich nach dem EEG erzeugten kWh ansteigen und somit zum immer schnelleren Drehen der Strom­preisspirale führen.

Bei dieser Art der Subven­tionen werden dem Markt für ein völlig überteuert erzeugtes Produkt, hier die kWh, gezielt zwangsweise Finanzmittel ent­zogen und von unten nach oben verlagert. ohne daß ein volks­wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Es erfolgt eine staatlich geduldete Sanierung der EEG­-Lobby. Für andere notwendige Ausgaben stehen daher dem Verbraucher immer weniger Finanzmittel zur Verfügung. Stromintensive Wirtschafts­zweige werden verstärkt abwandern, um sich dem EEG zu entziehen

Es ist an der Zeit, daß das EEG abgeschafft oder zumin­dest grundlegend reformiert wird, wobei die wissen­schaftliche Förderung kosten­wirtschaftlicher Konzepte im Vordergrund stehen muß. Die sogenannte Besitzstandswah­rung der EEG-Profiteure darf hierbei keine Rolle spielen, denn jeder Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz verliert, kann sich hierauf auch nicht berufen.

Dr. rer. nat. R. A. Dietrich, Hohnstorf/Elbe