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Eine vor kurzem von der Linkspartei an die Bundesregierierung gestellte Kleine Anfrage nach dem Honorar der Londoner Wirtschaftskanzlei Linklaters für die Erarbeitung eines Entwurfs zum Kreditwesengesetz brachte einen sehr „eigenständigen“ Umgang mit Recht und Steuergeldern zum Vorschein.
Zwar wäre es eigentlich die Aufgabe von Justiz- und Finanzministerium gewesen, den besagten Entwurf zu erstellen, und auf die Frage nach ausreichend vorhandenem Fachpersonal in diesen Ministerien konnte das Wirtschaftsministerium in seiner Antwort auch nur mit einem schlichten „Ja“ antworten, doch das hinderte Herrn zu Guttenberg nicht daran, das Verfahren an sich zu ziehen.
Am seltsamsten ist jedoch die Begründung dafür, daß das Wirtschaftsministerium das Honorar für Linklaters nicht nennen könne, da sonst „Rückschlüsse von Wettbewerbern auf die Kalkulationsgrundlage von Angeboten der Kanzlei möglich (sind), wodurch im weiteren Wettbewerb ein nicht unerheblicher Nachteil entstehen kann.“ Aber der Auftraggeber ist doch nicht Linklaters, sondern das Wirtschaftsministerium. Bei Aufträgen, die die öffentliche Hand zu vergeben hat, gibt es normalerweise Ausschreibungen, um das preisgünstigste Angebot einzuholen, denn man geht ja nicht mit privaten, sondern mit öffentlichen Geldern um, die sich aus den Steuern der Bürger dieser Republik speisen. Somit ist es gar nicht schlimm, wenn andere Anbieter zwar nicht umbedingt die „Kalkulationsgrundlage“, aber doch zumindest den Preis Linklaters kennen. Vielleicht können sie dann preisgünstigere Angebote machen, was doch nur in unserem, der Steuerzahler, Interesse ist.
Da man das im Bundeswirtschaftsministerium seltsamerweise nicht so zu sehen scheint, wäre es gar nicht seltsam, wenn der Bundesrechnungshof sich für diesen Fall interessieren würde.
hpm