|
|
Das Zentralkomitee der PSPU veröffentlichte am 15. September die folgende Erklärung zur Behinderung ihrer Parteiarbeit durch das Justizministerium der Ukraine.
In Übereinstimmung mit Artikel 15 der Verfassung der Ukraine, „Das öffentliche Leben in der Ukraine beruht auf politischer, wirtschaftlicher und ideologischer Vielfalt“, stand die PSPU vom Moment ihrer Gründung an als eine linke Partei mit einer sozialistischen Ideologie im politischen Spektrum des Landes.
1996 wurde unsere Partei vom Justizministerium registriert, und in den gesamten 20 Jahren ihrer Aktivität hat sie in völliger Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine als Oppositionspartei gearbeitet. Auf der Grundlage ihres Programms und ihres Statuts hat sich die PSPU nicht nur politische Aktivitäten betrieben, sie hat auch an Parlaments-, Präsidentschafts- und Kommunalwahlen teilgenommen.
Auf der Grundlage ihres Programms, ihres Status und der von den Kongressen der PSPU beschlossenen Resolutionen hat die PSPU 1998 bei den Parlamentswahlen die 4%-Hürde überwunden und gehörte unter den mehr als 200 politischen Parteien in der Ukraine zu den wenigen Parteien, die in das Parlament einzogen. Die PSPU hat sich 2002, 2006 und 2007 an den Parlamentswahlen beteiligt.
Auf der Grundlage ihres Programms, ihres Status und der von den Kongressen der PSPU beschlossenen Resolutionen hat die PSPU 1999 und 2004 ihre Vorsitzende, N.M. Witrenko, als Kandidatin für die Präsidentschaft der Ukraine nominiert. Die Zentrale Wahlkommission registrierte sie als Kandidatin für die Präsidentschaft, und sie nahm an den Präsidentschaftswahlen teil.
2006 und 2010 kandidierten die Progressiven Sozialisten auch für Ämter in den kommunalen Verwaltungen. Sie wurden von den Wahlkommissionen registriert, und viele von ihnen wurden in die kommunalen Parlamente gewählt.
In der gesamten fraglichen Zeit wurden weder vom Justizministerium noch von den zuständigen Behörden in den Regionen irgendwelche Einwände gegen die Dokumente, das Programm oder das Statut oder die Legitimität der Aktivitäten der Führungsgremien oder der Parteikongresse der PSPU erhoben.
So bot die PSPU den Bürgern unseres Landes eine Möglichkeit, in Übereinstimmung mit Artikel 36 der Verfassung der Ukraine, „sich zum Zweck der Ausübung und Verteidigung ihrer Rechte und Freiheiten und zur Wahrnehmung ihrer politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen Interessen zusammenzuschließen“.
Wiederholte Prüfungen des ukrainischen Justizministeriums ergaben, daß das Programm und das Statut der PSPU völlig konform mit dem Gesetz der Ukraine „Über die politischen Parteien“ und insbesondere mit Artikel 8 dieses Gesetzes ist.
Aufgrund der Annahme des Gesetzes der Ukraine „Über die Verdammung der totalitären kommunistischen und nationalsozialistischen Regime in der Ukraine und das Verbot der Verbreitung ihrer Symbole“, das alle Parteien verpflichtete, ihre Programme und Statuten in Übereinstimmung mit dessen Übergangsvorschriften zu bringen, war die PSPU gezwungen, einen außerordentlichen Parteitag zu veranstalten. Der 29. (außerordentliche) Kongreß der PSPU fand am 8. September 2015 statt und beschloß die geforderten Änderungen im Programm und im Statut der Partei.
Das Justizministerium weigerte sich jedoch, die Dokumente des Kongresses zu registrieren. In seinem „Rechtsgutachten“ (unterzeichnet am 11. November 2015 vom Direktor des staatlichen Registraturamtes S.V. Benedisjuk) wurden mehrere Einwände erhoben.
Die Progressiven Sozialisten sahen diese Einwende als illegitim an. In diesem Zusammenhang veröffentlichte das Präsidium des Zentralkomitees der PSPU einen öffentlichen Appell an den Justizminister der Ukraine P. Petrenko „Über die Beseitigung der Hindernisse für die Aktivitäten der Progressiven Sozialistischen Partei der Ukraine“ mit Datum vom 30. Januar 2016. Dennoch traten wir in einen Dialog mit dem Justizministerium ein, um alle seine Einwände inhaltlich zu klären und seine Wünsche im Zusammenhang mit den Änderungen des Gesetzes der Ukraine „Über die politischen Parteien“ zu erfahren, woraufhin wir eine umfassende Berichts- und Wahlkampagne in der Partei durchführten, die am 25. Juni 2016 im 30. Kongreß der PSPU kulminierten.
Bei diesem Kongreß änderten wir das Programm und das Statut der PSPU gründlich und sorgfältig in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz der Ukraine „Über die politischen Parteien“ und den vom Justizministerium verwendeten Vorschriften. Pünktlich innerhalb der gesetzten Frist legten wir dem Ministerium alle Dokumente zur Genehmigung vor.
Wir sind äußerst bestürzt über die Antwort des Justizministeriums der Ukraine (vom 30. August, unterzeichnet vom Direktor des staatlichen Registratur- und Notariatamtes V.M. Haiduk). Wir sind nicht nur bestürzt über die Weigerung des Staates, die Änderungen in den Informationen der PSPU zu registrieren, sondern auch über den Inhalt der Einwände, die gegen die eingereichten Dokumente vorgebracht wurden.
Die zynischen Lügen, unbegründeten Einwände und frei erfundenen Mängel in unseren Dokumenten lassen sich nicht mit einem bloßen Mangel an Professionalität auf Seiten der Prüfer erklären. Was wir hierin sehen, ist erstens die Umsetzung einer politischen Anweisung, eine linke Oppositionspartei in der Ukraine zu bekämpfen, und zweitens eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte – sowohl des Vereinigungsrechtes der Parteimitglieder als auch des Rechtes der PSPU, an Wahlen teilzunehmen, und des Rechtes der Wähler, ihre Unterstützung für unsere Partei zum Ausdruck zu bringen.
Eines der Argumente für die Zurückweisung war, daß Alexander Alexejewitsch Popowitsch, ein Mitglied des Zentralkomitees der PSPU, angeblich gleichzeitig auch ein Mitglied der Partei Vereinigtes Zentrum und ein Abgeordneter dieser Partei im Bezirksrat von Chyhyrynsky in der Region Cherkassy sein soll. Das ist eine Lüge. Unser Parteimitglied A.A. Popovitsch lebt in der Stadt Chernovtsy und hat keine Verbindungen zum Vereinigten Zentrum oder nach Cherkassy. Das Justizministerium traf diese Feststellung, obwohl die vollständigen Ausweisdaten und die Personennummer für A. Popowitsch vorgelegt wurden.
Von den übrigen 13 Einwänden gegen das Statut der PSPU stehen fünf in keiner Beziehung zu den genannten Punkten des Statuts. So werden beispielsweise Einwände gegen Paragraph 4.8.9 des PSPU-Statuts erhoben, von dem es heißt, er befasse sich mit den Organisationen der Partei, während der Paragraph 4.8.9 in Wirklichkeit mit den Befugnissen des Präsidiums des Zentralkomitees der PSPU befaßt.
Die übrigen acht Einwände sind primitiv und unberechtigt. So wird in Paragraph 1.3 des PSPU-Statuts der vollständige Name unserer Partei und die Abkürzung für den Namen angegeben, aber das Justizministerium wendet ein, im Statut fehle ein festgestellter Name für unsere Partei.
Wir weisen darauf hin, daß die Einwände, die das Justizministerium im August 2016 vorgebracht hat, vollkommen andere sind als die Einwände, die im November 2015 vorgebracht wurden, obwohl die Änderungen im Artikel 8 des Gesetzes der Ukraine „Über die Parteien“ schon am 8. Oktober beschlossen wurden, also bevor das Justizministerium seine Einwände gegen den 29. Kongreß der PSPU verfaßte.
Auf der Grundlage des oben gesagten erklärt das Zentralkomitee der PSPU, daß das Justizministerium der Ukraine politische Unterdrückung in diesem Land ausübt, unter anderem, indem es die Aktivitäten der Progressiven Sozialistischen Partei der Ukraine behindert.