Nr. 25-26, 23. Juni 2016
Abgeordnete beantragen Abdruck
der 28 Seiten im Kongreßprotokoll
Die Abgeordneten Jones, Massie und Lynch berufen sich in ihrem
Resolutionsantrag auf das Prinzip der Gewaltenteilung und die Rechte der
Abgeordneten.
Der Abgeordnete Walter Jones (Republikaner aus Nord-Carolina) und seine
Mit-Unterzeichner Thomas Massie (Republikaner aus Kentucky) und Stephen Lynch
(Demokrat aus Massachusetts) haben im Repräsentantenhaus die Resolution H.Res.
779 eingebracht. Sie fordert, das Prinzip der Gewaltenteilung in der
amerikanischen Verfassung und das Privileg der Offenlegung aus der Rede- bzw.
Debattenklausel anzuwenden und den Vorsitzenden des Permanenten
Geheimdienstausschusses sowie dessen Stellvertreter anzuweisen, daß sie die
vom Präsidenten unter Geheimhaltung gestellten 28 Seiten aus dem Bericht der
Gemeinsamen Untersuchungskommission über die Anschläge des 11. September im
offiziellen Protokoll des der Verhandlungen und Debatten des US-Kongresses
veröffentlichen.
Die Resolution zitiert die Beschreibung der 28 Seiten durch den
seinerzeitigen Leiter der Kommission, Senator Bob Graham, als einen
„eindeutigen Beweis“, daß Saudi-Arabien in die Anschläge verwickelt war, sowie
den Präzedenzfall der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über die
Veröffentlichung der „Pentagon Papers“ im Kongreßprotokoll im Jahr 1971 durch
den damaligen Senator Mike Gravel. Die Resolution zitiert auch Präsident
George Washingtons Abschiedsrede, in der er davor warnte, „gewohnheitsmäßig“
anderen Nationen zu huldigen.
Die H.Res 779 besagt außerdem, daß die Offenlegung der 28 Seiten „den
Kongreß dazu veranlassen könnte, die Außenpolitik der Vereinigten Staaten
gegenüber Saudi-Arabien zu ändern“. Das amerikanische Volk verlange
Gerechtigkeit und habe ein Recht darauf, die ganze Wahrheit über die
Terroranschläge des 11. September zu erfahren.“
Text der Resolution 779 im Repräsentantenhaus
13. Juni 2016 - Herr Jones hat (auch im Namen von Herrn Massie und Herrn
Lynch) die folgende Resolution vorgelegt, die an den Verfahrensausschuß
verwiesen wurde.
Resolution
Anwendung der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung und des
Offenlegungsrechtes des Kongresses nach der Rede- oder Debattenklausel durch
Beauftragung des Vorsitzenden des Permanenten Geheimdienstausschusses und
dessen Stellvertreters, das unter Geheimhaltung gestellte 28seitige Kapitel
aus dem Abschlußbericht des Gemeinsamen Untersuchungsausschusses über die
Aktivitäten der Geheimdienste vor und nach den Terroranschlägen des 11.
September 2001 im Protokoll des Kongresses zu veröffentlichen.
- Da der Gemeinsame Untersuchungsausschuß über die Aktivitäten der
Geheimdienste vor und nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 unter
dem Vorsitz des Abgeordneten Porter Goss (Republikaner aus Florida) und des
damaligen Senators Bob Graham (Demokrat aus Florida) einen Abschlußbericht
veröffentlicht hat, aus dem ein 28seitiges Kapitel redigiert und unter
Geheimhaltung gestellt wurde, angeblich um Geheimdienstquellen und -methoden
zu schützen;
- da diese redigierten Seiten nach Aussage der Gemeinsamen Untersuchung
„Quellen ausländischer Unterstützung für einige der Flugzeugentführer des 11.
September während ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten darlegen“;
- da Senator Graham diese 28 Seiten als einen „eindeutigen Beweis“
bezeichnete, daß Saudi-Arabien in die Finanzierung saudischer
Staatsangehöriger verwickelt war, die Komplizen der internationalen
Terrormorde des 11. September waren, als diese in San Diego lebten;
- da die Doktrin der Gewaltenteilung in der Verfassung dem Präsidenten
verbietet, Dokumente des Kongresses zu klassifizieren oder zu versuchen, den
Kongreß an der Veröffentlichung von Materialien des Kongresses an das
amerikanische Volk zu hindern;
- da es substantielle Präzedenzfälle für diese Resolution gibt, wie
beispielsweise den Untersuchungsausschuß des Senats zum Studium der
Regierungsoperationen hinsichtlich der Geheimdienste („Church-Komitee“), der
im November 1975 einen Bericht über „Angebliche Mordverschwörungen bezüglich
ausländischer Führer“ veröffentlichte;
- da Präsident Gerald R. Ford am 31. Oktober 1975 vor dem Church-Komitee
argumentierte: „Es ist meine Meinung, daß eine Offenlegung von Informationen
über angebliche politische Mordaktivitäten der Regierung der Vereinigten
Staaten zum jetzigen Zeitpunkt großen Schaden für das nationale Interesse
bedeuten würde...“, aber der Vorsitzende Frank Church zur Verteidigung der
Veröffentlichung erwiderte, daß „dem nationalen Interesse besser damit gedient
ist, daß man das amerikanische Volk die wahre und vollständige Geschichte
wissen läßt. Eine der Grundannahmen unserer Demokratie ist es, daß die
Menschen über die Fehler ihrer Regierung aufgeklärt werden müssen, damit sie
die Möglichkeit haben, sie zu korrigieren“, und die Geschichte gezeigt hat,
daß Präsident Ford irrte und der Vorsitzende Church Recht hatte;
- da der Oberste Gerichtshof im Verfahren Gravel gegen die Vereinigten
Staaten, 408 U.S. 606 (1972) das verfassungsmäßige Vorrecht von Mitgliedern
des Kongresses oder Kongreßausschüssen bestätigt hat, in Wahrnehmung ihrer
Aufsichtspflicht Geheiminformationen auf der Grundlage der Rede- oder
Debattenklausel in Artikel I, Paragraph 6, Ansatz 1 zu veröffentlichen;
- da der Vorsitzende des Permanenten Geheimdienstausschusses im
Repräsentantenhaus und dessen Stellvertreter, die Abgeordneten Devin Nunes
(Republikaner aus Kalifornien) und Adam Schiff (Demokrat aus Kalifornien), die
in dieser Frage zuständig sind, die Aufhebung der Geheimhaltung und die
Veröffentlichung des 28seitigen Kapitels an das amerikanische Volk
unterstützen;
- da ein Botschafter und Außenminister von Saudi-Arabien zur Aufhebung
der Geheimhaltung und Veröffentlichung des 28seitigen Kapitels geraten
haben;
- da der frühere Co-Vorsitzende des Geheimdienstausschusses im Senat,
Richard Shelby (Republikaner aus Alabama), über das 28seitige Kapitel gesagt
hat: „Ich... habe jede einzelne dieser Seiten gründlich gelesen. Mein Urteil
ist, daß 95% der Informationen entklassifiziert und unzensiert sein sollten,
damit das amerikanische Volk Bescheid weiß.“;
- da Präsident George Washington in seiner Abschiedsrede davor gewarnt
hat, anderen, ausländischen Nationen „gewohnheitsmäßig“ zu huldigen;
- da die Entklassifizierung und Freigabe dieses 28seitigen Kapitels den
Kongreß dazu veranlassen könnte, die Außenpolitik der Vereinigten Staaten
gegenüber Saudi-Arabien zu ändern;
- da das amerikanische Volk Gerechtigkeit verlangt und ein Recht hat,
die ganze Wahrheit über die Terroranschläge des 11. September zu erfahren;
- da die Familien der ermordeten Opfer und die Überlebenden der
Terroranschläge des 11. September 2001 ein Anrecht auf die volle Offenlegung
der gesamten Resultate der Gemeinsamen Untersuchung der Aktivitäten der
Geheimdienste vor und nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 haben,
die vom Kongreß im Namen und zum Schutz des amerikanischen Volkes unternommen
wurden;
- da, wie es heißt, Sonnenlicht das beste Desinfektionsmittel ist;
- da die Regierung mit Zustimmung der Regierten Geheimhaltung der
Transparenz unterordnet; und
- da Gerechtigkeit und Wahrheit Vorrang haben müssen vor den
Verlegenheiten oder dem Schutz von Feinden des amerikanischen Volkes, die die
grausamen internationalen Terrormorde des 11. September begünstigt oder
materielle Hilfe dazu geleistet haben,
sei deshalb beschlossen,
- daß der Vorsitzende des Permanenten Geheimdienstausschusses des
Repräsentantenhauses und sein Stellvertreter nicht später als sieben Tage nach
der Verabschiedung dieser Resolution das 28seitige Kapitel, das aus dem
Abschlußbericht der Gemeinsamen Untersuchung der Geheimdienstaktivitäten vor
und nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 vom Dezember 2002
zensiert wurde, im Protokoll des Kongresses veröffentlichen.