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Mit einer überwältigenden Mehrheit von 136:6 Stimmen bei 41 Enthaltungen stimmte die UN-Vollversammlung am 10.9. für die von Argentinien eingebrachte Resolution, die „Geierfondskrise“ vor die UNO zu bringen und Prinzipien für Umstrukturierungen von Staatsschulden ohne Einmischungen solcher Fonds aufzustellen. Seit letztem Jahr wird über die Resolution verhandelt, die Gruppe der 77 plus China unterstützen sie. Obwohl die Resolution nicht bindend ist, drängen insbesondere die USA und die Briten andere Länder, sie abzulehnen.
In der Resolution werden neun Prinzipien aufgestellt, darunter:
1. Regierungen haben das Recht, Schulden umzustrukturieren, „was nicht durch irgendwelche mißbräuchlichen Maßnahmen verhindert oder behindert werden sollte“. Die Umstrukturierung sollte „ein letzter Ausweg sein und von Anfang an die Gläubigerrechte wahren“.
2. Es muß „in gutem Glauben“ gehandelt werden, um „Tragfähigkeit der Schulden und des Schuldendienstes“ zu erreichen.
3. „Eine nichtrepräsentative Minderheit von Gläubigern muß die von der Mehrheit der Gläubiger getroffenen Entscheidungen respektieren.“ Das ist im Falle Argentiniens besonders wichtig, da dort ganze 7% der Gläubiger - die Geierfonds - die Umschuldung ablehnen und nun aggressiv vor US-Gerichten auf der Bezahlung des vollen Nennwerts plus Zinsen etc. bestehen.
Die unter Punkt 1 genannten „mißbräuchlichen Maßnahmen“ beziehen sich eindeutig auf die Urteile des US-Bundesrichters Thomas Griesa aus New York, der den Geierfonds Recht gab.
Die argentinische Präsidentin Cristina Fernandez unterstrich am 10. September in einer landesweiten Fernsehansprache, mit dieser Resolution wolle Argentinien anderen Ländern helfen, „damit sie nicht die gleichen Tragödien, das gleiche Unrecht und die gleichen Nöte erleiden, die wir Argentinier durchgemacht haben... Wir sollten stolz sein - die Debatte und der Kampf haben sich gelohnt.“
Gegen die Resolution stimmten nur die USA, England, Deutschland, Kanada, Japan und Israel. Einem Bericht der Deutschen Welle zufolge sagte der US-Vertreter, die Resolution sei „problematisch“, weil sie Formulierungen enthalte, die als eine Art Recht auf Schuldenumstrukturierung ausgelegt werden könnten, das jedoch nicht existiere.
eir