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Neue Solidarität
Nr. 8, 19. Februar 2014

Karlsruhe: Staatsanleihenkäufe der EZB sind verfassungswidrig

Das Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) für den unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten, das sog. OMT-Programm, war von Anfang an hochumstritten. Tatsächlich verstößt das Programm, das offiziell noch nicht angelaufen ist, gegen das Mandat der EZB und gegen das EU-Haushaltsrecht, das eine Finanzierung der Mitgliedstaaten von außen untersagt.

Im Zusammenhang damit wurde vor 15 Monaten eine Klage beim deutschen Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht. Am 7. Februar verkündete das Gericht seine langerwartete Entscheidung, die darin bestand, den Fall an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen, weil geltendes EU-Recht betroffen ist. Die Mehrheit der Richter ist jedoch davon überzeugt, daß die EZB mit dem Programm ihre Befugnisse überschreitet. Ihre Begründung lautet: „Dies würde das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung weitgehend außer Kraft setzen.“ Außerdem sei es ein Eingriff in die Entscheidungsgewalt der Mitgliedstaaten.

Gleichzeitig ließ das Gericht jedoch eine Tür für eine Entscheidung im Sinne der EZB auf europäischer Ebene offen: „...eine andere Beurteilung könnte allerdings bei einer primärrechtskonformen [den EU-Verträgen konformen] Auslegung des OMT-Beschlusses geboten sein“.

Dies wäre dann der Fall, wenn man belegen könne, daß das OMT nicht die Wirtschafts-, sondern nur die Währungspolitik betrifft, da die EZB keine eigene Wirtschaftspolitik betreiben darf. Das würde wahrscheinlich bedeuten, einen Schuldenschnitt auszuschließen, die Menge der angekauften Anleihen von Mitgliedstaaten zu begrenzen und eine Einmischung in die Preisbildung auf dem Markt zu vermeiden.

Die Stützung von Staatsschulden durch Zentralbanken ist zwar eine der Hauptsäulen der nationalen Entwicklungspolitik, aber im supranationalen EU-System erhielte die EZB durch das OMT-Programm, im Kontext restriktiver Politik, unkontrollierte Machtbefugnisse über nationale Regierungen. Diese Kontrolle läuft bereits jetzt schon über die Privatbankern, die nämlich von der EZB durch das OMT-Programm ermuntert werden, „schlechte“ Anleihen von Krisenstaaten anzukaufen, um den Eindruck zu erzeugen, es ginge in diesen Staaten mit den von der Troika diktierten „Reformen“ vorwärts. Die Banken können dann diese Anleihen bei der EZB wieder ablagern und erhalten dafür von dieser frisches Geld. Auf diesen Aspekt allerdings gingen die Karlsruher Richter gar nicht ein, und obwohl EZB-Chef Draghi nach dem Karlsruher Urteil vielleicht etwas vorsichtiger agieren wird, läuft das OMT-Programm trotzdem weiter bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs - und wann dies erfolgt, steht vorerst in den Sternen.

Es wäre besser gewesen, die Karlsruher Richter hätten dem Urteil eine Einstweilige Anordnung angefügt, mit der Regierung und Bundesbank von weiterer Unterstützung für die EZB für die Dauer des Verfahrens vor dem Gericht in Luxemburg abgehalten würden. Damit wäre eine Wiederholung der vorläufigen Karlsruher Bejahung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im September 2012 vermieden worden, und was der ESM-Rahmen in den 17 Monaten seitdem angerichtet hat mit dem Bail-in in Zypern und der weiteren Zerrüttung von Griechenland, ist absolut schrecklich. Der soziale, politische und wirtschaftliche Schaden, der seit September 2012 eingetreten ist, könnte auch durch ein (eher unwahrscheinliches) Votum von Karlsruhe im endgültigen ESM-Urteil am 18. März nicht wieder gutgemacht werden.

Es war das erstemal, daß das Verfassungsgericht einen Fall an die europäische Ebene verwiesen hat. Vor 15 Monaten hatten die Richter dem europäischen Stabilitätsfonds ESM vorläufig zugestimmt und die kontroverse EZB-Frage in ein eigenes Verfahren abgetrennt. Da dieses nun auf europäischer Ebene behandelt wird, ist es unwahrscheinlich, daß das Gericht in der für den 18. März angekündigten endgültigen Entscheidung die vorläufige ESM-Entscheidung ändert, es kann sogar nicht ausgeschlossen werden, daß auch die ESM-Frage nach Luxemburg weiterverwiesen wird.

Der Europäische Gerichtshof könnte die kritische Haltung des BverfG zur EZB übernehmen, aber die Geschichte seiner fast durchweg „pro-europäischen“ Beschlüsse macht das sehr unwahrscheinlich. Politische Entwicklungen, wie etwa eine deutliche Stärkung der euroskeptischen Fraktionen bei der Europawahl am 25. Mai, könnten aber den Druck auf das Gericht erhöhen, im Sinne der Kritiker zu entscheiden.

rap