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Neue Solidarität
Nr. 21, 21. Mai 2014

Der Plan für eine gesamteuropäische imperiale Regierung

Von Claudio Celani

Eine neue Studie der Spinelli-Gruppe und der Bertelsmann-Stiftung fordert die Umwandlung der EU in einen Bundesstaat mit einer Zentralregierung.

Die Empire-Fraktion in Europa verfolgt seit langem das Ziel, eine gesamteuropäische Regierung zu schaffen, die über die Haushalte und Steuergesetze aller europäischen Länder bestimmt. Als größtes Hindernis dabei hat sich das deutsche Bundesverfassungsgericht erwiesen. Um dieses Hindernis auszuschalten, soll im Frühjahr 2015 ein europäischer Verfassungskonvent stattfinden, der einen neuen EU-Vertrag als Ablösung des Lissabon-Vertrages ausarbeitet.

Dazu haben die Spinelli-Gruppe und die Bertelsmann-Stiftung einen Vorschlag für ein sogenanntes europäisches „Grundgesetz“ vorgelegt. Angesichts des Einflusses dieser beiden mächtigen Gruppen auf die europäische Politik besteht eine große Wahrscheinlichkeit, daß dieser Vorschlag übernommen wird. Schließlich hat die Bertelsmann-Stiftung viele soziale „Reformen“ und die Wirtschafts- und Außenpolitik in Deutschland maßgeblich mitgestaltet, beispielsweise die berüchtigte Hartz-4-Reform.

Der Vorschlag für das „Grundgesetz“ wurde im Oktober 2013 vorgelegt, aber bisher wird dem Text nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt, u.a. weil er nur kostenpflichtig zu erhalten ist. Eine deutsche Fassung ist auch noch nicht verfügbar. Politiker, Rechtsexperten und Bürger sollten sich aber dringend damit befassen und dagegen mobilisieren. Wenn die nationalen Parlamente, die politischen Parteien und die Bürger Europas sich wieder so verhalten wie im Fall der letzten europäischen Verträge, die ohne wirkliche Information und Diskussion durchgewunken wurden, dann wird es die repräsentative Demokratie Monaten in Europa nicht mehr geben, und der Rechtsstaat wird nur noch ein abstrakter Begriff sein.

Zwei der Hauptbeteiligten, Andrew Duff und Guy Verhofstadt (der Kandidat der europäischen Liberalen bei der Europawahl für den Posten des Kommissionspräsidenten), haben sehr deutlich gemacht, wo es hingehen soll. Das neue „Grundgesetz“ zielt darauf ab, in der Verfassung eine supranationale Regierungsform zu verankern, die sämtliche Befugnisse hat, um die Steuer-, Finanz- und Wirtschaftspolitik in Europa ausschließlich im Interesse des bankrotten Finanzsystems zu gestalten.

Das „Grundgesetz“ würde aus der EU-Kommission eine wirkliche Regierung machen. Es wäre ein System, so wörtlich, „in dem die Kommission Gesetze einbringt, die dann gemeinsam vom Europäischen Parlament, das die Bürger repräsentiert, und dem Rat, der die Staaten repräsentiert, beschlossen werden“. Der Kommission würde die volle Verantwortung für „den allgemeinen politischen Kurs der Union“ übertragen, der Rat und mit ihm die nationalen Regierungen wären machtlos. Der Europäische Gerichtshof würde praktisch als Oberster Gerichtshof dienen.

Gleich in der Einleitung des 309 Seiten langen Textes wird darauf hingewiesen, was in den Augen der Empire-Fraktion das größte Manko in der derzeitigen supranationalen Verfassung Europas, dem Lissabon-Vertrag (oder Europäischen Vertrag), darstellt: Wenn es darum geht, die Regierungen zur Umsetzung barbarischer Haushaltskürzungen zu zwingen, damit genug Mittel zur Stützung der bankrotten Banken bleiben, dann werden die nationalen Verfassungsgerichte zum Hindernis. Dies war beispielsweise der Fall bei den automatischen Haushaltskürzungen und den supranationalen Mechanismen zur Überwachung der nationalen Haushalte mit dem „Fiskalpakt“ oder der soeben beschlossenen Bankenunion mit ihrer unbeschränkten Autorisierung zum Bail-in, d.h., der Plünderung der Konten der Bankkunden und dem „Poolen“ der Mittel in einem übernationalen Bankenrettungsfonds.

Diese neuen Verträge wurden unterzeichnet, obwohl sie in eklatanter Weise gegen den Europäischen Vertrag, das derzeit geltende „Grundgesetz“ verstoßen, das eine Transferunion verbietet und die nationalen Parlamenten zur „letzten Instanz“ in Fragen der nationalen Staatshaushalte macht. Damit die neuen Mechanismen überhaupt eine rechtliche Grundlage haben, wurden sie durch traditionelle Verträge zwischen den Regierungen außerhalb des EU-Rahmens eingeführt. Damit hat die EU praktisch ein Rechtssystem a là carte: Für bestimmte Dinge gilt EU-Recht - supranationales oder föderales Recht -, für andere Dinge vertragliche Vereinbarungen zwischen den Regierungen außerhalb des EU-Rahmens. Der Gesetzgebungsprozeß in der EU läuft seit dem Lissabon-Vertrag so, daß einige Kritiker gesagt haben: „Das einzig Sichere im EU-Recht ist, daß das EU-Recht nicht sicher ist.“

Deshalb hält man es nun für notwendig, dieses „Problem“ zu lösen, indem man den Vertrag so revidiert, daß die nationalen Parlamente und die nationalen Verfassungsgerichte praktisch vollkommen entmachtet werden.

EU-Steuern

Die Autoren der Spinelli-Bertelsmann-Studie geben zu: „Die Revision des Vertrages wird auch durch Druck von Seiten der Justiz vorangetrieben werden - nicht zuletzt des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das sich Sorgen macht über die Legitimität des europäischen Projekts und des Vordringens der Union in Rechtsbereiche, insbesondere der Besteuerung, die bisher ausschließlich in der Zuständigkeit der nationalen Parlamente lagen.“ Dann heißt es: „Die wichtigste Neuerung des Grundgesetzes... ist die Schaffung einer Wirtschaftsregierung der Fiskalunion... Die Regierung der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Union liegt bei der Europäischen Kommission, die ein Schatzamt zur Kreditaufnahme und -vergabe anschaffen wird. Es wird ein neuer Posten des Finanzministers geschaffen, der die Aufgabe hat, die Wirtschaft der Union zu stabilisieren und ihre Mittel zuzuteilen. Da wirtschaftspolitische Reformen der Mitgliedstaaten sich auf den Rest der Union auswirken, müssen die nationalen Pläne vorab (ex ante) verhandelt und koordiniert werden.“

Das neue „Grundgesetz“ sieht vor, daß die Kommission (mit weniger Mitgliedern, d.h., es werden nicht mehr alle Mitgliedstaaten darin vertreten sein) zur Exekutive wird und das Parlament zusammen mit dem Europäischen Rat (d.h., den nationalen Regierungen) zur Legislative.

Wer jemals beim Europäischen Parlament (EP) war, der weiß, daß die Idee, daraus ein repräsentatives Gremium zur Gesetzgebung zu machen, völlig absurd ist. Das EP kann schon nach seiner Definition weder die Bevölkerung repräsentieren noch Gesetze beschließen. Im Spinelli-Bertelsmann-Entwurf wird behauptet, das Problem der Repräsentation der Bürger werde gelöst, indem ein Teil des EP von „einer paneuropäischen Wählerschaft“ auf „übernationalen Listen“ gewählt wird. Er sagt jedoch nichts darüber, wie groß dieser Anteil an den 750 Europa-Abgeordneten sein wird. Außerdem behält die Kommission „das Recht, EU-Gesetze zu initiieren“.

Die Zustimmung des EP ist für alle EU-Gesetze notwendig, aber es reicht dazu eine einfache Mehrheit. Da die Mitgliedstaaten mit umgekehrtem Proporz im Parlament vertreten sind - so hat Malta beispielsweise sechs Abgeordnete -, wäre es recht leicht möglich, Beschlüsse zu fassen, die dem Interesse eines großen Mitgliedstaats widersprechen.

Das neue „Grundgesetz“ sieht in Artikel 200 ein System der direkten Besteuerung zur Finanzierung der neuen Regierung vor. Dabei soll diese neue EU-Regierung jedoch den gleichen Defizit- und Schuldenvorgaben unterworfen sein, die im Protokoll 10 des Europäischen Vertrages festgelegt wurden (höchstens 3% Defizit und höchstens 60% des BIP an Schulden).

Die neue supranationale Regierung kann in allen Zweigen direkte und indirekte Steuern erheben. Artikel 202 lautet: „Das Europäische Parlament und der Rat können nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen zur Besteuerung von Umsatz und  Verbrauch sowie andere Formen der indirekten Besteuerung beschließen, desgleichen zur Besteuerung von Unternehmen, natürlichen Personen sowie andere Formen der direkten Besteuerung zugunsten der Union.“

Weitere Punkte sind:

Claudio Celani