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Neue Solidarität
Nr. 20, 14. Mai 2014

Der Glasjew-Plan

Die russische Zeitschrift Wedomosti faßt den „Glasjew-Plan“ folgendermaßen zusammen:

1. Verlegung der in Dollar oder Euro ausgewiesenen staatlichen russischen Besitztümer und Konten aus NATO-Staaten in neutrale Länder.

2. Rückführung aller Wertsachen in staatlichem Besitz (Edelmetalle, Kunstwerke etc.) nach Rußland.

3. Verkauf von Staatsanleihen von NATO-Staaten, bevor Sanktionen verhängt werden.

4. Einstellung der Exporte von Gold, Edelmetallen und seltenen Erden.

5. Vereinbarung eines Kredit- und Devisenswaps mit China zur Finanzierung lebenswichtiger Importe sowie Übergang zur Abrechnung in nationalen Währungen.

6. Schaffung eines eigenen russischen Systems zum Austausch von Informationen zwischen Banken (analog zum SWIFT-System) für die Abwicklung von Zahlungen innerhalb der Zollunion1 und der GUS2 und mit anderen Partnerstaaten.

7. Schaffung eines Zahlungssystems für die Abrechnung von Kredit-/Bankkarten innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft,3 das auch über Mastercard oder Visa gezahlte Abrechnungen abwickeln würde.4

8. Beschränkung der Devisenpositionen der Banken und Voranmeldepflicht für größere, nichtgewerbliche Devisentransaktionen. Später Einführung einer Steuer auf Kapitalexporte und spekulative Finanzgeschäfte.

9. Übergang zur Abrechnung in nationalen Währungen im Handel mit der Zollunion und anderen Staaten. Denominierung neuer Verträge über Erdöl- und Erdgasexporte in Rubel.

10. Vereinbarung von Kredit- und Devisenswaps zur Finanzierung des Handels mit verschiedenen Ländern.

11. Schnelle Senkung des Anteils an den russischen Reserven von in Dollar ausgewiesenen Papieren und Anleihen der Länder, die Sanktionen unterstützen.

12. Ablösung der Dollar- und Euro-Kreditaufnahme der staatlichen Unternehmen und Banken durch Rubelkredite zu gleichen Konditionen, zu diesem Zweck Auflage einer gezielten Geldemission und Nutzung der VEB-Bank zur Ausgabe der Kredite.

13. Durchführung einer Werbekampagne für die Vorteile der Verlagerung von Euro- und Dollarkonten in den Rubel. Einfrieren in Dollar und Euro ausgewiesener Bank-Verbindlichkeiten, falls der Besitz der Zentralbank und der staatlichen Banken in den USA und in der EU eingefroren wird.

14. Im Falle eines Handelsembargos Durchführung lebenswichtiger Geschäfte über weißrussische und kasachische Unternehmen.

15. Verlagerung des Sitzes strategischer Unternehmen, Bergbaubetriebe und Immobilienfirmen, die derzeit in Offshore-Zentren angesiedelt sind, unter russische Gerichtsbarkeit.


Anmerkungen

1. Mitgliedstaaten der Zollunion sind Kasachstan, Rußland und Weißrußland.

2. Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) sind Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Rußland, Tadschikistan, Turkmenistan (assoziiert), Usbekistan und Weißrußland.

3. Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (EurAsEC) sind Kasachstan, Kirgistan, Rußland, Tadschikistan und Weißrußland.

4. In einem Interview mit der Russischen Nachrichten-Agentur (RSN) erklärte Sergej Glasjew am 26. März 2014, dieses System solle analog dem chinesischen UnionPay-System funktionieren: „Man beschließt ein Gesetz, das vorschreibt, daß alle Kreditkarten-Abrechnungen über ein nationales Operationszentrum laufen. Visa und MasterCard können nichts dagegen tun. Das bedeutet, daß diese Karten in China als chinesische Karten funktionieren. Im Ausland dienen sie als internationale Karten.“