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Neue Solidarität
Nr. 42-43, 16. Oktober 2013

Korrektur

Die Redaktion wurde darauf hingewiesen, daß in dem Interview, das Helga Zepp-LaRouche mit der Präsidentin des Anglo-Hellenischen und Zypriotischen Juristenverbands, Dr. Katherine Alexander Theodotou, führte (siehe Neue Solidarität 39/2013), eine falsche Information enthalten ist. In dem Interview wurde gesagt: „In der Zwischenzeit hatte ein anderer Anwalt in Zypern, der eine große Zahl von 3000 Klienten vertritt, einen Antrag an den Obersten Gerichtshof von Nikosia gerichtet, Maßnahmen gegen die Bestimmungen der Troika im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Niedergang zu ergreifen. Das Gericht lehnte den Antrag ab und verwies ihn statt dessen an das Bezirksgericht.“

Herr Chris Paschalides, der Seniorpartner der Londoner Anwaltskanzler Paschalides & Co., hat uns darauf hingewiesen, daß diese Information nicht korrekt ist. Nach seiner Aussage hat seine Firma bisher noch keine Klage vor dem Obersten Gerichtshof von Zypern geführt. Richtig sei vielmehr, daß die Kanzlei Paschalides bereits am 24. Mai im Namen von sechs Mandanten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben hat.

In der Begründung der Klage gegen die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission werde u.a. auch das Memorandum angegriffen, das zwischen der EU und Zypern vereinbart wurde. Dieses Verfahren sei von Paschalides & Co., anders als von Frau Theodotou in dem Interview dargestellt, richtigerweise beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingereicht worden.

Nach Europäischem Recht muß jede Klage, in der die Legalität des Memorandums, das zwischen der EU und Zypern vereinbart wurde, angefochten wird, innerhalb von zwei Monaten nach der Unterzeichnung eingereicht werden. Andere Klagen, die Schäden und Verluste infolge des Memorandums betreffen, können innerhalb von fünf Jahren erhoben werden.

Im Namen der sechs Mandanten hat Herr Paschalides von der Londoner Kanzlei zusammen mit der Kanzlei Antonis Paschalides & Co. in Nikosia die Klage gegen das Memorandum innerhalb der geforderten zwei Monate eingereicht. Dieses Verfahren wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof geführt und wartet derzeit auf die Stellungnahme der EZB und der EU-Kommission.

Herr Paschalides wendet sich gegen die aufgrund des Memorandums erfolgte „Enteignung“ von 47,5% der Kundenguthaben, die den versicherten Betrag von 100.000 Euro überschritten. Diese „Enteignung“ traf Kunden der beiden großen zypriotischen Banken, nämlich der Laiki-Bank, die in die Insolvenz geschickt wurde, und der Bank of Cyprus, die die Konten, den Besitz und bestimmte Verbindlichkeiten der Laiki-Bank übernahm.

Herr Paschalides wies darauf hin, daß ein Erfolg seiner gegenwärtigen Klage den Weg frei machen würde für Klagen aller übrigen von der Enteignung betroffenen Kunden.