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Neue Solidarität
Nr. 31, 1. August 2012

Stadt Baltimore verklagt Banken wegen des LIBOR-Betrugs

Eine der Schadenersatzklagen gegen die Banken wegen des LIBOR-Betrugs, die von einem Bundesgericht in New York angenommen wurde, nämlich die Klage der Bürgermeisterin und des Stadtrats der Stadt Baltimore sowie der Pensionskasse der Stadt New Britain/Connecticut für Feuerwehrleute und Polizisten, gibt dem Wort „Städtekampf“ eine ganz neue Bedeutung. Die Klage, die den Banken Verstöße gegen das amerikanische Kartellgesetz vorwirft, fordert Schadenersatz für städtische Einrichtungen, die von einer oder mehrerer der verklagten Banken an den LIBOR-Zinssatz gebundene Zinsswaps gekauft hatten. Die Klage richtet sich gegen die Bank of America Corporation, Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, Barclays Bank Plc, Citibank N.A., Citigroup Inc., Cooperative Central Raiffeisen-Boerenleenbank B.A., Credit Suisse Group AG, Deutsche Bank AG, HBOS Plc, HSBC Bank Plc, HSBC Holdings Plc, JPMorgan Chase & Co., JPMorgan Norinchukin Bank, WestDeutsche Immobilienbank AG und die WestLB AG.

In der am 30. April eingereichten Klageschrift heißt es, Baltimore habe solche Derivate im Wert von mehreren hundert Millionen Dollar gekauft und der Pensionsfonds von New Britain im Wert von mehreren zehn Millionen Dollar. Das Vorgehen der verklagten Banken sei „eine globale Verschwörung zur Manipulation des LIBOR - dem Referenzpunkt zur Bestimmung der Zinssätze für Billiarden von Dollars an Finanzinstrumenten weltweit - durch eine Gruppe prominenter Finanzinstitute“.

Des weiteren wird in der Klageschrift gefordert, das Gericht möge feststellen, daß das Vorgehen der Beklagten gegen die Kartellgesetze verstößt, den Beklagten und ihren Angestellten weitere solche Verstöße untersagen und gemäß den Bestimmungen des Kartellgesetzes dreifachen Schadensersatz gewähren. Für das Verfahren wird die Einsetzung einer Jury beantragt.

In der Klagezusammenfassung heißt es: „Dieser Antrag erfolgt aufgrund gesetzeswidriger und vorsätzlich falscher Meldungen und Manipulationen und deren Kombination, sowie der Absprache und Verschwörung zur Beeinflussung der LIBOR-Zinssätze und zur Beeinträchtigung des Handels auf dem Markt der auf dem LIBOR beruhenden Derivate im fraglichen Zeitraum“, den die Klage auf die Zeit vom 8. August 2007 bis mindestens 17. Mai 2010 festsetzt.

„Die Beklagten manipulierten in Absprache und systematisch die LIBOR-Zinssätze... Die Beklagten verfolgten den Plan, den LIBOR zu senken, aus zwei Gründen. Erstens wohlwissend, daß die Zinsen, die eine Bank auf ihre Schulden zahlt (oder zahlen soll) weithin, wenn nicht allgemein als Ausdruck der Markteinschätzung des mit der Bank verbundenen Risikos betrachtet wird. Die Beklagten meldeten niedrigere Kreditkosten an den Britischen Bankenverband („BBA“) (wodurch sie den LIBOR herunterdrückten), um sich selbst als wirtschaftlich gesünder darzustellen, als sie tatsächlich waren...

Zweitens erlaubte die künstliche Senkung des LIBOR den Beklagten, geringere Zinsen für auf dem LIBOR beruhende Finanzinstrumente zu bezahlen, die sie an Investoren verkauft hatten...“

Die Kläger weisen darauf hin, daß der BBA keine Aufsichtsbehörde ist und keiner Aufsichtsbehörde Meldung macht. Sie zitieren einen Kommentator: „Wenn der BBA zugibt, daß der LIBOR kein Zinssatz des Marktes ist, sondern der Zinssatz eines Kartells, der durch Preisabsprachen entstand, dann wird er weltweit Gegenstand von Klagen wegen dieses betrügerischen Vorgehens und der Falschdarstellungen werden. Angesichts der astronomischen Forderungen, die dies mit sich bringen würde, ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Britische Bankenverband sich bessert, für Transparenz sorgt und sein Kartell-Monopol aufgibt, sehr gering.“

GRC