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Neue Solidarität
Nr. 1, 4. Januar 2012

US-Kongreß stimmt Obamas Ermächtigungsgesetz zu

Der neue Verteidigungshaushalt enthält eine Passage, die es der US-Regierung erlaubt, jeden, den sie als Terroristen einstuft, ohne Anklage oder Gerichtsverfahren auf unbegrenzte Zeit zu inhaftieren.

Mitte Dezember stimmten die beiden Kammern des US-Kongresses für ein Gesetz, das Präsident Obama den juristischen Vorwand liefert, die Verfassung mit Füßen zu treten und jeden, den er als „Feind der Vereinigten Staaten“ einstuft, einfach wegzusperren. Dies fügt sich nahtlos zusammen damit, daß Obama sich schon das Recht anmaßt, Bürger des eigenen Landes ohne Gerichtsverfahren ermorden zu lassen, wie im Fall des amerikanischen Staatsbürgers Anwar Al-Awlaki, den er im Jemen durch einen Drohnenangriff töten ließ.

Das fragliche Gesetz ist der neue Verteidigungshaushalt (National Defense Authorization Act, NDAA). Es enthält Passagen über den Umgang mit Gefangenen, die den Präsidenten ermächtigen, jeden - auch amerikanische Staatsbürger -, den er als eine terroristische Bedrohung für die Vereinigten Staaten einstuft, ohne Gerichtsverfahren und Urteil auf unbegrenzte Zeit zu inhaftieren. Damit werden der 4., der 5., der 6. und der 7. Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung praktisch außer Kraft gesetzt. Obamas Betreiben dieser verfassungswidrigen Bestimmung im Verteidigungshaushalt ist ein Grund mehr, ihn aus seinem Amt zu entfernen.

Lyndon LaRouche verglich dieses Gesetz nach der Zustimmung des Senats am 15. Dezember mit dem Ermächtigungsgesetz, das Hitler 1933 zum Diktator über Deutschland machte: Es erlaube der Regierung, sich über die Verfassung hinwegzusetzen, und wie das Ermächtigungsgesetz von 1933 in Deutschland werde es zu einer Diktatur in den Vereinigten Staaten führen. Die Senatoren und Abgeordneten, die dumm genug waren, dieses Gesetz zu unterstützen, könnten sich in nicht allzu ferner Zukunft auf der Anklagebank eines Kriegsverbrechertribunals wiederfinden. Wie wir im folgenden dokumentieren werden, wurde dieses Gesetz Obama keineswegs vom Kongreß aufgezwungen, sondern im Gegenteil gab der Kongreß Obamas Forderung nach, ihm solche diktatorischen Befugnisse zu erteilen.

Im April 2009 hatte LaRouche erstmals öffentlich darauf hingewiesen, daß Obama unter einer schweren narzißtischen Persönlichkeitsstörung leidet, weshalb man ihn unbedingt unter Kontrolle halten müsse: „Seine manisch-euphorische Selbstbeweihräucherung - das ist die Mentalität der schlimmsten Art von Diktatoren. Laßt ihn nicht in eine Position gelangen, wo er eine solche Macht hat. Haltet ihn in Schranken, in den rechtlichen Schranken, in denen das System der amerikanischen Präsidentschaft funktioniert. Haltet ihn in Schranken, sonst schafft ihr ein Monster. Wir wollen kein Frankensteinmonster. Wir wollen keinen Narzißten im Präsidentenamt. Und er ist genauso ein Fall von Narzißmus wie Kaiser Nero... Er ist eine Gefahr für die ganze Menschheit, wenn man ihn nicht unter Kontrolle hält.

Doch weil die Regierungsinstitutionen LaRouches Warnungen nicht beherzigten, sind die USA nun an dem Punkt angelangt, wo der Kongreß Obama praktisch die diktatorische Befugnis erteilt hat, jede mißliebige Person zu verfolgen, indem er sie als „Terrorverdächtigen“ einstuft - so heißt es in der entsprechenden Vorschrift in Abschnitt 1021 des Verteidigungshaushaltsgesetzes. LaRouche sagte dazu: „Dieser Präsident hat soeben Adolf Hitlers Ermächtigungsgesetz in Kraft gesetzt... Ihr könnt alle abgeholt und erschossen werden, und keiner kann sich darüber beschweren. Das steht jetzt alles darin, weil wir Obama nicht abgesetzt haben.“

Was das Gesetz besagt

Präsident George W. Bush und danach Obama beanspruchten schon früher eine solche Befugnis zu solchen unbegrenzten Inhaftierungen ohne Gerichtsbeschluß, allerdings bisher nur aufgrund der Autorisierung zum Einsatz militärischer Kräfte, die der Kongreß nach den Anschlägen des 11. September 2001 erteilt hatte. Nun ist sie zum ersten Mal ausdrücklich in einem Gesetz verankert.

Diese Bestimmung des Gesetzes gilt nicht nur für Personen, die an der Planung, Unterstützung und Ausführung der Anschläge des 11. September beteiligt waren, sondern für jede „Person, die an Al-Kaida, den Taliban oder damit verbundenen Kräften, die Feindseligkeiten gegen die Vereinigten Staaten oder ihre Verbündeten begehen, beteiligt war oder sie substantiell unterstützt hat, eingeschlossen jede Person, die einen kriegerischen Akt begangen oder solche Feindseligkeiten als Helfer solcher feindlichen Kräfte unmittelbar unterstützt hat“.

Für solche Personen sieht das Gesetz vor: „Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren nach dem Kriegsrecht bis zum Ende der durch die Autorisierung zum Einsatz militärischer Kräfte genehmigten Kampfhandlungen“ oder bis zu einem Verfahren vor einer Militärkommission, einem anderen zu diesem Zweck geschaffenen Tribunal, oder Übergabe in Gewahrsam ihres Herkunftslandes oder irgendeines anderen Landes bzw. einer ausländischen Einrichtung.

Der Abschnitt enthält noch zwei weitere Paragraphen, die der Beschwichtigung der Kritiker dienen sollen: Mit den Bestimmungen in diesem Abschnitt sollten die bereits durch die Autorisierung zum Einsatz militärischer Kräfte bewilligten Befugnisse weder eingeschränkt oder noch erweitert werden, und sie dürften nicht so interpretiert werden, daß die bestehenden Gesetze über die „Inhaftierung amerikanischer Staatsbürger, legal in den Vereinigten Staaten lebender Ausländer oder irgendwelcher anderer in den USA gefangengenommener oder inhaftierter Personen“ in irgendeiner Weise berührt werden.

Indem sich die Bestimmungen auf alle Personen erstrecken, die angeblich Al-Kaida und die Taliban unterstützt oder kriegerische Akte gegen die Vereinigten Staaten begangen haben, wird der sogenannte globale Krieg gegen den Terrorismus räumlich und zeitlich praktisch unbegrenzt ausgeweitet. Das Gesetz spricht den Vereinigten Staaten das Recht zu, jeden, der als eine solche Bedrohung eingestuft wird, anzugreifen, egal in welchem Land, auch im Inland und ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit. Die Definitionen sind so vage, daß jeder, der sich der Politik der Regierung im Krieg gegen den Terrorismus widersetzt, als Person eingestuft werden kann, die Al-Kaida, die Taliban oder mit diesen „verbündete Kräfte“ „substantiell unterstützt“; er kann dann ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in einem Krieg, der kein definiertes Ende hat, gefangen gehalten werden.

Praktisch sind dem Präsidenten dabei keine Einschränkungen auferlegt. Wie der Abgeordnete Dennis Kucinich am 14. Dezember im Repräsentantenhaus erklärte: „Dieses Gesetz autorisiert den permanenten Krieg überall auf der Welt. Es gibt dem Präsidenten uneingeschränkte Macht, Krieg zu führen. Es setzt die Rolle des Kongresses herab.“

Es ist Obamas Gesetz

Abschnitt 1021 und der folgende Abschnitt über die militärische Inhaftierung ausländischer Al-Kaida-Terroristen haben aus offensichtlichen Gründen unter Bürgerrechtlern einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Oft aber wird dabei so getan, als habe der Kongreß Obama das ganze aufgezwungen - dabei beruft man sich auf den Wortlaut einer Erklärung, mit der Obama sein Veto gegen den Verteidigungshaushalt angedroht hatte. Wie der Vorsitzende des Streitkräfteausschusses im Senat, Senator Carl Levin, bei verschiedenen Gelegenheiten dokumentiert hat, ist das Gegenteil wahr.

Levin sagte dem Senat am 17. November, der ursprüngliche Gesetzentwurf, dem der Ausschuß am 22. Juni zugestimmt hatte, habe eine Passage enthalten, die amerikanische Staatsbürger und rechtmäßig in den Vereinigten Staaten lebende Ausländer ausdrücklich von den Vorschriften über die Inhaftierung ausnimmt. Das Weiße Haus habe darum ersucht, diese Passage aus dem Gesetzestext herauszunehmen. In einem Kolloquium mit Senator Mark Udall fragte Levin: „Ist dem Senator die Tatsache bekannt, daß es die Regierung war, die uns bat, genau diese Formulierungen aus dem Gesetz, das wir im Ausschuß verabschiedet hatten, herauszunehmen - daß wir diese Feststellung, dieses Gesetz gelte nicht für amerikanische Staatsbürger und legale Einwohner, auf Bitten der Regierung herausgenommen haben?“

Am nächsten Tag erklärte Levin: „Der Abschnitt ‚bestätigt’ ausdrücklich eine Befugnis, die bereits besteht. Der Oberste Gerichtshof urteilte im Hamdi-Verfahren, daß die bestehenden Gesetze die Inhaftierung amerikanischer Staatsbürger nach dem Kriegsrecht unter den hier angeführten, bestimmten Umständen erlauben, das ist also nichts Neues.“ Es sei also eine Befugnis, die Obama und vor ihm bereits George W. Bush beanspruchten und die ihnen von den Gerichten zugesprochen wurde.

Levin fuhr fort: „Das ursprüngliche Gesetz, das vom Ausschuß weitergeleitet wurde, enthielt eine Formulierung, die ausdrücklich ,die Inhaftierung von Bürgern oder rechtmäßig in den Vereinigten Staaten lebenden Ausländern wegen ihres Verhaltens in den Vereinigten Staaten’ ausschließt, ,außer in dem Rahmen, in dem die Verfassung der Vereinigten Staaten es zuläßt’.“ Levin fügte hinzu: „Die Regierung ersuchte darum, diese Formulierungen aus dem Gesetz zu streichen.“

Insofern ist die vom Vermittlungsausschuß eingefügte Formulierung, daß die bestehenden Gesetze über in den USA inhaftierte oder gefangengenommene amerikanische Staatsbürger und legal in den USA lebende Ausländer in keiner Weise berührt werden sollen, nur ein Feigenblatt. Wie Levin gezeigt hat, ist die Regierung ohnehin schon davon überzeugt, daß sie das Recht hat, Bürger des eigenen Landes ohne Gerichtsverfahren zu inhaftieren, und sie widersetzt sich jedem Versuch des Kongresses, diese „Befugnis“ einzuschränken. Levin bestätigte dies am 15. Dezember, als er berichtete, die Formulierungen in dem Gesetz liefen darauf hinaus, daß die Frage der unbegrenzten Inhaftierung amerikanischer Staatsbürger zwischen der Regierung und den Gerichten ausgemacht werden muß.

Am 29. November stellte Sen. Udall den Antrag, die Inhaftierungs-Vorschriften aus dem Gesetz herauszunehmen, damit der Kongreß „Gelegenheit erhält, sich die Bedürfnisse unserer professionellen Terrorismusbekämpfer noch einmal genau anzuschauen und in einer angemessenen Weise zu reagieren, die die Beiträge derjenigen reflektiert, die tatsächlich gegen unsere Feinde kämpfen“. Er warnte, die Inhaftierungs-Vorschrift könne „eine beispiellose Gefahr für die verfassungsmäßigen Freiheiten darstellen“, weil sie nicht auf die Frage von Schuld oder Unschuld eingehe. „Wie können wir wissen, ob Bürger Verbrechen begangen haben, wenn sie nicht angeklagt und verurteilt werden?“

Das Denken hinter diesen Vorschriften wurde von Senator Lindsay Graham deutlich zum Ausdruck gebracht; Graham erklärte im Senat, der Kampf gegen Al-Kaida oder andere Terroristen sei nicht Aufgabe des Strafvollzugs, sondern des Militärs, deshalb seien die Vorschriften über ein ordentliches Gerichtsverfahren nicht anwendbar, auch wenn es sich bei dem Inhaftierten um einen amerikanischen Staatsbürger handle:

„Wenn jemand sich Al-Kaida anschließt, dann muß er auch die Konsequenz tragen, daß er verhaftet oder getötet wird. Wer amerikanischer Staatsbürger ist und sein Land verrät, wird in militärischen Gewahrsam genommen und darüber verhört, was er weiß. Man bekommt keinen Anwalt, wenn unser nationales Sicherheitsinteresse verlangt, daß man keinen Anwalt bekommt oder nicht unserem Strafgerichtssystem ausgeliefert wird, denn wir kämpfen nicht gegen Verbrechen, sondern in einem Krieg.“

Grahams Ansicht setzte sich durch, und Udalls Antrag wurde mit 60:38 Stimmen abgelehnt.

Der Senat stimmte dem Gesetz am 15. Dezember mit 86:13 Stimmen zu, wobei viele, die für Udalls Antrag gestimmt hatten, trotzdem für die endgültige Version des Gesetzes stimmten, sogar Udall selbst. Er erklärte gegenüber der Denver Post, er habe trotz der Bedenken für das Gesetz gestimmt, weil es andere, von ihm formulierte Passagen enthalte, u.a. Vorschriften, das Verteidigungsministerium „ökologischer“ zu machen. Zu den Inhaftierungsvorschriften sagte er: „Wenn diese Vorschriften in den kommenden Monaten und Jahren zur Anwendung kommen, beabsichtige ich, diese Regierung und jede künftige Regierung dafür zur Verantwortung zu ziehen... Ich werde mich im Kongreß auch dafür einsetzen, soviel Aufsicht wie möglich auszuüben.“

Auch Senator Jeff Bingaman hatte den Udall-Antrag unterstützt und stimmte dann doch für das Gesetz - wegen des Geldes, das es für die Einrichtungen des Verteidigungsministeriums in seinem Bundesstaat bewilligte. Auch er versprach, wie Udall, die Umsetzung der Inhaftierungsvorschriften genau zu überwachen.

Senatorin Dianne Feinstein - auch sie hatte sich im Plenum gegen die Bestimmungen zur Inhaftierung ausgesprochen, aber trotzdem für das Gesetz gestimmt - brachte unmittelbar anschließend zusammen mit 12 Mitunterzeichnern ein „Gesetz zur Sicherstellung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens“ ein, das im wesentlichen die Ausnahme für US-Staatsbürger aus der ursprünglichen Version des Gesetzes, die auf Verlangen der Regierung wieder herausgenommen wurde, wiederherstellt. In einer Erklärung äußerte sie dazu: „Wir müssen klarstellen, daß die Gesetze der USA eindeutig besagen, daß die Regierung nicht einfach amerikanische Staatsbürger in diesem Land ohne Gerichtsverfahren oder Anklage auf unbestimmte Zeit inhaftieren kann. Ich bin fest davon überzeugt, daß eine verfassungsmäßige Vorgehensweise verlangt, daß amerikanische Staatsbürger nicht auf unbestimmte Zeit inhaftiert werden dürfen.“ Trotzdem hatte Feinstein ebenso wie acht der Unterstützer ihres Antrags dem Druck der Regierung nachgegeben und für das Gesetz gestimmt.

Opposition im Repräsentantenhaus

Einen Tag vor dem Senat hatte das Repräsentantenhaus am 14. Dezember mit 283:136 Stimmen das Gesetz beschlossen. Dabei waren die Demokraten gespalten - 93 stimmten dafür, 93 dagegen -, aber auch 43 Republikaner stimmten gegen das Gesetz. Etwa drei Viertel des linken „Progressiven Ausschusses“ in der Demokratischen Fraktion stimmten dagegen, ebenso drei Viertel des „Black Caucus“ (der farbigen Abgeordneten), außerdem republikanische Kriegsgegner wie der Abgeordnete Walter Jones sowie Vertreter der „Teaparty“-Bewegung, die weder Obama noch ihrer eigenen Parteiführung trauen.

Der Abgeordnete Alcee Hastings, früherer Bundesrichter und Mitglied des Black Caucus, führte die Opposition an. Er verurteilte das Gesetz, „das uns verpflichtet, unsere Freiheiten und Rechte schon beim bloßen Verdacht von Vergehen aufzugeben..., den Präsidenten ermächtigt, jeden in den Vereinigten Staaten, einschließlich amerikanischer Staatsbürger, ohne Anklage oder Richter und ohne ordentliches Gerichtsverfahren zu inhaftieren... Wir unterminieren den mehr als 200 Jahre alten Schutz durch unsere Verfassung... Dieses Gesetz besagt, daß der Präsident allein entscheiden kann, wer schuldig oder unschuldig ist.“

Einige Kritiker des Gesetzes zitierten aus einem Brief an den Senat, den 26 hohe Offiziere im Ruhestand unter der Führung von Gen. a.D. Joseph Hoar und Gen. a.D. Charles Krulak unterzeichnet hatten: „Wir begrüßen es, daß unsere Staatsführung ständig bestrebt ist, Amerika noch sicherer zu machen, aber wir müssen darauf achten, daß wir nicht überreagieren und übertreiben, so daß unsere Politik mehr schadet als nutzt. Zum allermindesten sind die derzeitigen Inhaftierungsvorschriften eine öffentliche Debatte wert, sie sollten nicht hinter verschlossenen Türen vereinbart und in ein so wichtiges Gesetz wie unseren Verteidigungshaushalt hineingeklemmt werden.“

Jones wurde am 15. Dezember in einem Interview mit dem Fox-TV-Moderator und früheren Richter Andrew Napolitano noch deutlicher. Napolitano gratulierte Jones zu seiner „mutigen Opposition“ gegen das NDAA und sagte ihm: „In Ihrem Kongreßwahlkreis leben wahrscheinlich mehr Mitglieder der Streitkräfte als in dem irgendeines Ihrer Kollegen.“ Jones antwortete: „Wenn das Gesetz wird, dann hätte der Präsident die Befugnis, willkürlich zu entscheiden, wen er für einen Terroristen hält, und ihn zu verfolgen. Das ist nicht Amerika.“

Carl Osgood