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Neue Solidarität
Nr. 4, 26. Januar 2011

Euthanasievorstoß weckt Widerstand

Euthanasiedebatte. Der Vorstoß des Ärztekammer-Präsidenten Hoppe, das ärztliche Berufsrecht in der Frage der Sterbehilfe zu liberalisieren, hat heftige Reaktionen ausgelöst.

Während über Obamas (vorerst wieder zurückgezogenes) Euthanasie-Dekret in den deutschen Medien gar nichts zu lesen war, haben die Äußerungen von Ärztekammerpräsident Hoppe kurz nach Weihnachten über eine bevorstehende Änderung im Ärztestandesrecht zur rechtlichen Entlastung von Ärzten, die Sterbehilfe leisten, mittlerweile erhebliche Kritik ausgelöst. Die BüSo-Vorsitzende Helga Zepp-LaRouche hatte bereits am 30. Dezember eine in der Zwischenzeit weitverbreitete Erklärung („Aufruf: Operation: Nie wieder Euthanasie!“, siehe Neue Solidarität 1/2011) veröffentlicht.

Hier ein Überblick:

Der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, erklärte zu Hoppes Vorstoß, bei einer Liberalisierung ärztlicher Sterbehilfe im ärztlichen Standesrecht würde dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Auch Dr. Birgit Weihrauch, die Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verbands, stellte zum Jahresende kategorisch dar: „Eine Hilfe bei der Selbsttötung durch Ärztinnen und Ärzte darf es auch zukünftig nicht geben.“ 

Der Chef der Klinikärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, wandte sich am 31. Dezember im Gespräch mit Die Welt vehement dagegen, das Berufsrecht in Sachen Sterbehilfe zu liberalisieren: „Ich bin bei dem Thema entschieden gegen einen Kurswechsel und auch dagegen, daß wir den Eindruck eines Kurswechsels erwecken.“ Zwar räumte Henke ein, er könne sich zwar „Präzisierungen“ im Berufsrecht vorstellen, „Formulierungen aber, die auf eine Lockerung des Verbots der Suizid-Beihilfe hinausliefen, sind abzulehnen.“ Würde das Verbot der Suizid-Assistenz gelockert, entstände laut Henke „der Eindruck, die Patienten könnten darauf einen Anspruch haben. Daraus erwüchse dann ein Druck, daß Patienten um ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung bitten, weil sie sich als Belastung für ihre Angehörigen und die Gesellschaft empfinden.“ 

Ebenso sprach sich Caritas-Präsident Peter Neher in einem Interview mit domradio am 28. Dezember strikt gegen eine Aufweichung des Standesrechts aus: „Ich halte das für keinen geeigneten Weg, Menschen im Sterben zu begleiten. Im Gegenteil. Ich denke, daß das sogar den Druck auf die Ärzte weiter verstärkt und tatsächlich noch mal ein ethisch verantwortetes Sterben erschwert.“ Zwar sollen sich laut Umfragen mittlerweile ein Drittel der Ärzteschaft für eine erleichterte Sterbehilfe aussprechen, aber das sei, so Neher, nur „ein Spiegelbild unserer gesellschaftlichen Situation: Daß Menschen natürlich Angst haben, tatsächlich vor Schmerzen und vor Einsamkeit; und daß da immer auch der Wunsch entsteht: Ich möchte einer solchen Situation entgehen. Mein Eindruck ist, daß dies widerspiegelt, was an gesellschaftlicher Erwartung da ist. Für umso fataler halte ich es, daß die Ärzte an dieser Stelle eine neue Möglichkeit eröffnen wollen.“ Auch der Arzt müsse die Möglichkeite haben, auf schwierige Situationen zu reagieren. Der Arzt käme dann in einen „ganz neuen Gewissenskonflikt ...: Wenn nämlich von ihm erwartet wird, das zu tun, was er vielleicht gar nicht will.“ 

Während hier immer noch mit dem Begriff „Sterbehilfe“ argumentiert wurde, prangerte die katholische Tagespost am 11. Januar mit zwei Artikeln offen „Euthanasie“ an. Der eine Artikel warnte, der Mißbrauch des Begriffs „Mitleid“ durch entsprechende Interessengruppen spiele bei der „gesellschaftlichen Rehabilitierung der Euthanasie, nachdem diese gerade im deutschen Sprachraum aufgrund ihrer Anwendung durch die verbrecherische Herrschaft des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 diskreditiert war, eine gewichtige Rolle. Die Befürworter der Euthanasie appellieren an das Mitleid für diejenigen, die aufgrund von Krankheit oder anderer Beeinträchtigung lebensmüde sind. Dieses Mitleid soll es plausibel erscheinen lassen, den assistierten Suizid - sei es durch eine Sterbehilfeorganisation oder durch den Arzt - zu legalisieren. Mittels der Fähigkeit des Mitleids sollen sich die Bürger in die Situation der Lebensmüden versetzen, um so deren Wunsch nach Beendigung ihres Lebens verstehen zu können. Was dann gleichsam gefühlsmäßig verstanden wird, das kann dann der Gesetzgeber dem Lebensmüden nicht mehr verbieten, weil die Gesellschaft dieses Verbot nicht mehr versteht und unterstützt, hoffen die Lobbyisten der Euthanasie. Sie arbeiten zudem mit einem rhetorischen Umkehrtrick: Wer Euthanasie für ethisch unvertretbar hält und sie weiter verboten wissen will, gerät dann schnell in den Geruch des zynisch Mitleidlosen -  und wer will schon in aller Öffentlichkeit als mitleidlos gelten?“

Der zweite Artikel der Tagespost griff Hoppe mit Blick auf mehrere angekündigte „biopolitische Weichenstellungen“ durch den Bundestag in diesem Jahr an: Hoppes Äußerungen machten den 114. Ärztetag Ende Mai in Kiel „praktisch bedeutungslos. Denn bis dahin dürfte der Bundestag seine Entscheidung längst gefällt haben. Weil das so ist, müssen Hoppes Einlassungen zur Unzeit nicht nur als Versuch gewertet werden, die Entscheidung des obersten Gremiums der Ärzteschaft zu präjudizieren, sondern auch als Signal an den Bundestag verstanden werden. Ganz nach dem Motto: ,Macht Ihr mal, wir lassen Euch hinterher schon nicht im Regen stehen.’“

Die Tagespost weiter: Sollte „der Ärztetag, wie von der BÄK gewünscht, tatsächlich eine Liberalisierung des Standesrechts beschließen und Ärzte, die ihren Patienten beim Suizid unter die Arme greifen, nicht mehr mit dem Entzug der Zulassung bedrohen, dann wird die Politik ihrerseits wohl keine Anstrengungen mehr unternehmen, selbsternannten Sterbehelfern das Handwerk zu legen. Schon jetzt kann sich der Bundesrat nicht darauf einigen, welche Form der Sterbehilfe er verbieten will; die ,geschäftsmäßige’, die ,gewerbsmäßige’, die ,organisierte’ oder gar bloß die Bewerbung der einen oder anderen Form. Beschließt das Ärzteparlament, den ärztlich assistierten Suizid zu dulden, dann wird freilich auch über die Vergütung von Ärzten zu reden und zu entscheiden sein, die glauben, Derartiges mit ihrem Gewissen vereinbaren zu können. Und sobald geklärt ist, wie die Gespräche mit den Suizidenten, die Beschaffung tödlicher Chemikalien und die Überwachung eines Suizids durch den Arzt mit Krankenkassen abgerechnet werden können, wird auch die aktive ,Tötung auf Verlangen’ durch den Arzt neu zur Debatte stehen. Jeder biopolitisch halbwegs Gebildete kann schon jetzt einige der Argumente aufzählen, mit denen dann für deren Freigabe plädiert wird. ,Weniger Unfälle durch Zusammenführungen der Handlungen’, ,Rechtssicherheit bei nicht auftragsgerechter Ausführung für Sterbewilligen und Arzt  gleichermaßen’ und dergleichen mehr.“

Von der „Tötung auf Verlangen“ sei es dann, so warnte die Tagespost, „nur ein kleiner Schritt zur ,Tötung ohne Verlangen’,“ wie das Beispiel von Belgien und den Niederlanden, die diese unselige Legalisierung bereits vorgenommen haben, deutlich zeige.

Diese Stimmen sind sehr wichtig. Aber bisher weist nur die BüSo auf den engen Zusammenhang der zugespitzten Bankenkrise und der antihumanen Ideologien der maßgeblichen Finanzkreise hin, was auch erklärt, warum gerade jetzt gleichzeitig in vielen Ländern massiver Druck zur Einführung von Euthanasie aufgebaut wird - wie in den USA, der Schweiz, Frankreich und anderen Ländern. Offenbar scheut man sich in maßgeblichen Kreisen des deutschen Establishments immer noch, offen auszusprechen, daß ein radikales Konkursverfahren für das bankrotte Finanzsystem nötig ist, statt es auf Kosten der Bürger weiter zu finanzieren. So ist es zum Beispiel ein Unding, daß ausgerechnet der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Zoellitzsch, sagte, um das Sozialsystem zu retten, bräuchte man „mehr Eigenbeteiligung“ der Versicherten!

efi

Lesen Sie hierzu bitte auch:
Von „passiver“ zu „aktiver“ Euthanasie?
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