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Die „Empörten“ von Madrid fordern eine „Trennung der Aktivitäten der Geschäftsbanken von denen der Investmentbanken und Versicherungen“.
Am 15. Juni veröffentlichte die M-15-Bewegung in Madrid, das sogenannte „Sonnen-Lager“, ein 31seitiges Dokument mit dem Titel „Offene Vorschläge der Wirtschafts-Arbeitsgruppe“, in dem der Punkt 10 folgendendes fordert:
In einem weiteren Abschnitt wird als Punkt 3) zunächst festgestellt:
„Die Verfassung von 1978 garantiert in ihrer Präambel die Existenz einer gerechten Wirtschafts- und Sozialordnung“, und dann wird erklärt:
„Wir wollen daher, wie die Verfassung vorschreibt, die demokratische Kontrolle über die besagten Mächte zurückgewinnen. Diese Kontrolle bezieht sich konkret auf die Trennung der Aktivitäten der Geschäftsbanken von denen der Investmentbanken und Versicherungen. Geschäftsbanken befassen sich mit den Einlagen der Sparer und erarbeiten einen Nutzen, der an die Gesellschaft zurückfließt, und den wir daher für nützlich und notwendig halten. Für Investmentbanken und Versicherungen jedoch steht die Erzeugung von Kapital im Mittelpunkt, das für das Ganze (die Gesellschaft insgesamt) unproduktiv ist, und auf Spekulationen mit den Einlagen der Sparer zur Bereicherung von Individuen durch die Operationen auf dem Finanzmarkt beruht. Diese Maßnahme bedeutet also, die Ersparnisse der Bevölkerung vor den Risiken der Märkte zu schützen.“
Außerdem wird in dem Dokument gefordert, Spaniens Auslandsschulden zu prüfen, und ein Moratorium auf die Schulden Spaniens sowie anderer Länder (wie z.B. Portugal), die gegenüber Spanien verschuldet sind, zu erklären, die Steueroasen zu schließen, Finanztransaktionen zu besteuern und keine weiteren Rettungsaktionen für den Euro-Pakt zu unternehmen.
Am 29. Juni wurde bekannt, daß die Demonstranten gegen die Finanzrettungspakete auch in Frankreich die Einführung des Trennbankensystems fordern. In Flugblättern der französischen „Indignados“ im Raum Paris vom Juni verlangen sie u.a.:
„1. eine Überprüfung der öffentlichen und privaten Schulden, denn wir können für die Schäden, die von einigen wenigen verursacht wurden, nicht mit unserem Leben aufkommen; dazu ist es zu wertvoll.
2. eine strikte Trennung von Bankenaktivitäten (Geschäftsbanken, Investmentbanken, Versicherungen), nach dem Modell des Glass-Steagall-Gesetzes von 1933 und von Art. 4 des französischen Gesetzes 45-15 vom 2. Dezember 1945, damit unsere Ersparnisse nicht als Geisel der Megabanken dienen, die sie für ihre eigenen betrügerischen Aktivitäten nutzen.
3. eine Rückkehr zur staatlichen Kontrolle über die Währungsemission (öffentlicher Kredit), was heute durch Art. 123 des Lissabon-Vertrages strikt verboten ist. Die Finanzmärkte haben ihre Unfähigkeit bewiesen, Gelder korrekt hin zum Gemeinwohl zu orientieren; es ist Zeit, ihnen diese Bürde abzunehmen.“