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Neue Solidarität
Nr. 26-27, 29. Juni 2011

Droht Obama ein Watergate wegen des Libyenkrieges?

US-Kongreß. Mit seiner Weigerung, beim Kongreß die Genehmigung für die Militäroperationen in Libyen einzuholen, hat Präsident Obama eine Rebellion im Kongreß ausgelöst.

In Washington wird derzeit viel über Watergate und ein Absetzungsverfahren gegen den Präsidenten gesprochen. Den Anlaß dafür lieferte Präsident Barack Obama selbst mit seiner offenen und vorsätzlichen Mißachtung der sog. War Powers Resolution (WPR) und der amerikanischen Verfassung im Zuge seines militärischen Abenteuers in Libyen. Lyndon LaRouche sagte dazu, Watergate II sei in Gang gekommen.

Aber es geht dabei nicht nur um Libyen. Obama ist auch verwundbar durch die Enthüllung, daß das Demokratische Nationalkomitee am 7. März im Weißen Haus ein Treffen mit wichtigen Wahlkampfspendern veranstaltete - ein möglicher Verstoß gegen das Verbot der Nutzung von Regierungseinrichtungen für das Sammeln von Wahlkampfspenden. Außerdem hat Obama nicht nur die WPR mißachtet, er hat auch die Mißbräuche des Cheney-Bush-Regimes im Bereich der Überwachung amerikanischer Bürger im Inland und in der willkürlichen Nutzung der Regierungsmacht fortgesetzt und sogar noch übertroffen.

Aber die Gefahr für die Nation wird noch vergrößert durch die Tatsache, daß in den letzten Tagen der Sprecher der Senatsmehrheit Harry Reid, die Senatorin Barbara Boxer und die Sprecherin der Minderheit im Repräsentantenhaus Nancy Pelosi das verfassungswidrige Verhalten des Präsidenten in Libyen verteidigt haben. Faktisch machten sie sich damit zu Komplizen der Vergehen Obamas, bei denen es um nichts geringeres geht als um das Herz der amerikanischen Republik.

Am 16. Juni wies Lyndon LaRouche darauf hin, daß die überparteiliche Revolte gegen Obamas schamlose Mißachtung der US-Verfassung und des Kriegsbefugnis-Gesetzes sehr an den Beginn des Watergate-Verfahrens erinnere, das zum Sturz von Präsident Richard Nixon führte. „Es ist bloß der Anfang, aber die Parallelen zu Watergate sind unübersehbar“, sagte LaRouche.

Ein hochrangiger Geheimdienstmann mit engen Verbindungen zum Weißen Haus unter Obama sagte EIR ganz offen: „Der Präsident verstößt gegen das Kriegsbefugnis-Gesetz und gegen die Bundesverfassung. Sein Argument, die militärische Beteiligung der USA in Libyen sei nur eine ,humanitäre Intervention’, ist eine Ausrede. Die Vereinigten Staaten haben bis letzte Woche 718 Mio.$ für die Militäroperation in Libyen ausgegeben. Nächste Woche wird dieser Betrag die Milliardengrenze überschreiten.“ Er fügte hinzu, daß die NATO ohne eine direkte Beteiligung des US-Militärs gar nicht in der Lage wäre, die Operationen in Libyen durchzuführen. „An 75% aller NATO-Operationen sind US-Kapazitäten beteiligt. Ohne die USA können die Militäroperationen der NATO nicht fortgesetzt werden.“

Dieser Mann betonte, daß Obamas Weißes Haus in seiner Arroganz die Lage im Kongreß ganz falsch eingeschätzt und erwartet hatte, daß eine überparteiliche, unverbindliche Resolution der Senatoren John McCain (R-Arizona) und John Kerry (D-Massachusetts) es dem Präsidenten erlauben werde, die Bestimmungen des Kriegsbefugnis-Gesetzes zu umgehen. Aber am 5. Juni brachte Senator Richard Lugar, der Sprecher der Republikaner im außenpolitischen Senatsausschuß, die Verfassungsfrage durch einen Gastkommentar in der Washington Post so nachdrücklich auf den Tisch, daß McCain und Kerry sich veranlaßt sahen, ihren Resolutionsentwurf, in dem sie die Libyen-Operation unterstützten, zurückzuziehen.

Das trug dazu bei, eine überparteiliche Revolte gegen Obama in Gang zu bringen, was man daran sehen kann, daß am 13. Juni im Repräsentantenhaus ein von Brad Sherman (Demokrat aus Kalifornien) eingebrachter Zusatz beschlossen wurde, der es Obama untersagt, Gelder „unter Mißachtung WPR auszugeben“, und daß eine Gruppe von zehn Kongreßabgeordneten am 15. Juni, nachdem der Präsident dem Kongreß einen offiziellen Bericht vorgelegt hatte, wonach er keinen Grund sehe, eine Kriegsermächtigung zu beantragen, Klage vor dem Bundesgericht erhob, um ihm die Fortsetzung des Krieges untersagen zu lassen, mit der Begründung, daß dieser gegen Artikel I, Absatz 8 der Verfassung verstößt, die nur dem Kongreß das Recht gibt, einen Krieg zu erklären.

LaRouche verwies auf die Ironie, daß all dies just zu dem Zeitpunkt geschieht, an dem sich die Nation an den 40. Jahrestag der Veröffentlichung der sog. Pentagon-Papiere erinnert, durch die der wahre Umfang der amerikanischen Beteiligung am Vietnamkrieg enthüllt wurde. „Die Pentagon-Papiere waren Teil des frühen Mosaiks von Watergate, und Daniel Ellsberg hat recht, wenn er sagt, daß Nixon neidisch auf Präsident Obama gewesen wäre, weil dieser scheinbar ungestraft schwere Verfassungsbrüche begehen könne. Aber jetzt haben wir überparteiliche Maßnahmen im Kongreß, um die verfassungsmäßige Regierung wiederherzustellen. Und das ist meiner Meinung nach der Anfang vom Ende der Präsidentschaft Obamas.“

Obama holt sich grünes Licht

Nach der US-Verfassung ist der Präsident Oberster Kommandeur der amerikanischen Streitkräfte, aber nur der Kongreß hat das Recht, einen Krieg zu erklären. Inmitten des durch die Watergate-Affäre entstandenen Klimas und nach den geheimen Bombenangriffen Präsident Nixons auf Kambodscha hatte der Kongreß 1973 die auf dem Gesetz von 1917 beruhende War Powers Resolution beschlossen, die dem Präsidenten eine Frist von 48 Stunden nach dem Beginn militärischer „Kampfhandlungen“ gibt, den Kongreß darüber in Kenntnis zu setzen, und eine 60-Tages-Frist, innerhalb derer der Kongreß seine Zustimmung zur Fortsetzung der Kampfhandlungen erteilen muß. Geschieht dies nicht, muß der Präsident innerhalb von 30 Tagen die US-Truppen abziehen.

Im Fall von Libyen befahl Obama am 19. März den US-Streitkräften, u.a. durch Luftangriffe gegen libysche Ziele vorzugehen, und meldete dies am 21. März dem Kongreß - unter ausdrücklichem Hinweis auf die WPR, womit er faktisch eingesteht, daß diese für die Operationen in Libyen relevant ist.

Am 1. April legte das Amt für Rechtsauskünfte (OLC) des Justizministeriums, das für die juristische Beratung des Präsidenten in Bezug auf die Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit der vom Präsidenten vorgeschlagenen Maßnahmen zuständig ist, dem Präsidenten ein Memorandum mit dem Titel „Befugnis zum Einsatz militärischer Kräfte in Libyen“ vor. Darin kommt das OLC zu dem Schluß, daß Obama nach der Verfassung oder der WPR nicht verpflichtet gewesen sei, sich die Libyen-Operation im Voraus vom Kongreß genehmigen zu lassen, da der Präsident ja den Kongreß, wie in der WPR vorgesehen, innerhalb von 48 Stunden informiert habe. Da dieses Memorandum schon zwei Wochen nach Beginn des Militäreinsatzes vorgelegt wurde, befaßte es sich nicht mit der 60-Tages-Frist, innerhalb derer der Präsident vom Kongreß die Genehmigung zur Fortsetzung der Kampfhandlungen einholen muß; das Memorandum beruhte vielmehr auf der Annahme, daß die Luftschläge nur begrenzten Umfang und Dauer haben würden, und der Voraussetzung, daß „ein Regimewechsel kein Ziel der Militäroperationen der Koalition“ sei. Aber inzwischen haben die NATO-Schläge gegen Gaddafis Sitz und Obamas ausdrückliche Erklärungen gezeigt, daß ein Regimewechsel, nicht zuletzt durch eine Tötung Gaddafis, ein zentrales Ziel des Militäreinsatzes der USA und der NATO ist.

Das OLC legt die WPR traditionell sehr eng und die Befugnisse des Präsidenten sehr weit aus, und auch dieses Memorandum bildet darin keine Ausnahme. Es wurde von Caroline Klass unterzeichnet, einer Karrierejuristin im Justizministerium, die schon unter der Regierung Bush im OLC tätig war und 2007 für ihre Arbeit im Bereich der nationalen Sicherheit mit dem Exzellenzpreis des Justizministers ausgezeichnet wurde. Um so überraschender war es daher, als Klass und das OLC Obama später darauf hinwiesen, daß er aufgrund der WPR tatsächlich gezwungen sei, die Genehmigung des Kongresses zur Fortsetzung der Operationen in Libyen einzuholen.

Wende in den Institutionen

Aber als der 21. Mai herannahte, an dem die 60-Tage-Frist ablief, machte das Weiße Haus deutlich, daß Obama es nicht für nötig hielt, die Zustimmung des Kongresses einzuholen, mit dem heuchlerischen Argument, die US-Truppen spielten in den Operationen nur eine „begrenzte Rolle“, und die Durchführung von Luftschlägen ohne den Einsatz von Bodentruppen bedeute nicht, daß die USA an „Kampfhandlungen“ beteiligt seien. Etliche Kommentatoren wiesen darauf hin, daß Obama, indem er sich weigerte, die Genehmigung des Kongresses einzuholen, in seiner Mißachtung der WPR noch weiter gegangen ist als irgendein anderer Präsident vor ihm. Bisher hatten zwar alle Präsidenten die Verfassungsmäßigkeit der WPR angezweifelt, aber doch die Zustimmung oder Genehmigung des Kongresses für bedeutende Militäraktionen eingeholt - doch genau das zu tun, weigert sich Obama.

Obama verrechnete sich völlig. Als die 60-Tage-Frist abgelaufen war, wurden im Kongreß Resolutionen eingebracht, die die Gelder für die Fortsetzung des Libyenkrieges sperrten, und Stimmen aus den Institutionen - wie nicht zuletzt Senator Lugar - kritisierten Obama, weil er die Zustimmung des Kongresses zur Libyen-Operation nicht eingeholt hatte.

In einem Gastkommentar der Washington Post vom 5. Juni mit dem Titel „Der gefährliche Kurs der Regierung Obama im Fall Libyen“ warnte Lugar Obama, daß er gegen die US-Verfassung verstoße:

„Das Repräsentantenhaus übermittelte der Regierung Obama am 3. Juni eine starke, überparteiliche Rüge, weil sie es versäumt hat, den Krieg in Libyen zu begründen oder die Genehmigung des Kongresses für die Militäraktion einzuholen“, schrieb Lugar. „Es ist wichtig, daß die Regierung die Bedeutung dieses Votums versteht, ihren Plan aufgibt, eine unverbindliche Resolution im Senat einzuholen, und daran geht, die erforderliche Debatte und Autorisierung zum Einsatz militärischer Gewalt anzustreben, wie ich es schon seit drei Monaten vertrete.

Die Gründerväter haben dem Kongreß aus gutem Grund die Macht gegeben, Krieg zu erklären: Dies zwingt den Präsidenten, seinen Fall der amerikanischen Öffentlichkeit detailliert vorzutragen, es erlaubt eine gründliche Debatte, um den Fall zu untersuchen, und es hilft, eine breite politische Unterstützung aufzubauen, wenn amerikanisches Blut und Gut in Übersee eingesetzt wird. Von all dem ist hier nur wenig geschehen“, fuhr Lugar fort. „Einen Krieg zu führen, ist das ernsthafteste Geschäft unserer Nation. Es ist nicht leicht, die Zustimmung des Kongresses zum Krieg zu erhalten. Und weil es so schwierig ist, aus einem Krieg wieder herauszukommen, wollten es die Gründer nicht leicht machen, ihn zu beginnen. Der Präsident sollte die Lehren aus dem Votum des Repräsentantenhauses ziehen, die Unterstützungsresolution im Senat zurückziehen und eine gemeinsame Resolution mit Gesetzeskraft vorschlagen...“

Gutinformierten Geheimdienstkreisen in Washington zufolge war Lugars Intervention sehr wichtig, und sie hatte zur Folge, daß am 13. Juni etwa 40 Stimmen aus dem republikanischen Lager Shermans Resolution im Repräsentantenhaus unterstützten und ihr zur Mehrheit verhalfen, und damit den Einsatz von Haushaltsgeldern für Militäreinsätze untersagten, „die gegen das Kriegsbefugnis-Gesetz verstoßen“. Das Weiße Haus fürchte sich, beim Kongreß die Kriegsautorisierung zu beantragen, weil es nicht wolle, daß Regierungsvertreter im Kongreß einem Verhör in Bezug auf die Libyen-Operation unterzogen werden, da bekannt ist, daß viele Demokraten Obamas Politik nicht unterstützen.

Senatsanhörungen geplant

Am 17. Juni veröffentlichte Lugar eine Erklärung, in der es heißt: „Ich habe den Vorsitzenden des Senatsausschusses für auswärtige Beziehungen, Senator John Kerry, gebeten, eine Anhörung anzusetzen, in der Vertreter der Regierung zur verfassungsmäßigen Grundlage aussagen, auf der der Präsident seine Militäroperationen durchführt, und über die Beziehung dieser Operationen zu den Erfordernissen der WPR. Senator Kerry hat zugestimmt, eine solche Anhörung am 28. Juni durchzuführen. In der Zwischenzeit rate ich dem Präsidenten dringend, die Genehmigung des Kongresses zur Fortsetzung der Militäroperationen in Libyen anzustreben.“

Lugar sagte auch: „Die Position der Regierung ist sowohl rechtlich zweifelhaft als auch unklug... Die Vereinigten Staaten spielen eine zentrale und unverzichtbare Rolle bei Militäroperationen, deren Ende nicht abzusehen ist. Die Regierung schätzt, daß die Kosten dieser Operationen bis September auf mehr als 1 Mrd.$ ansteigen werden.“

Auch Sen. Bob Corker (R-Tennessee) schrieb an Kerry und forderte Anhörungen zur Untersuchung „der unterschiedlichen Definitionen für ,Kampfhandlungen’... und wie dieser Begriff bei der rechtlichen Bewertung der weiteren Beteiligung an den Militäroperationen [in Libyen] ohne eine ausdrückliche Autorisierung durch den Kongreß verwendet wird“. Corker ist zusammen mit Sen. Jim Webb (D-Virginia) Mitautor einer gemeinsamen Resolution (S.J.Res. 18), die die Regierung auffordert, die Militäraktion in Libyen im Detail zu begründen, den Einsatz von Bodentruppen untersagt und Obama aufruft, beim Kongreß die ausdrückliche Autorisierung des Einsatzes zu beantragen.

Als er die S.J. Res. 18 im Senat einbrachte, betonte Sen. Webb, es gehe um die Frage, „ob ein Präsident - irgendein Präsident - einseitig einen Kriegszug beginnen und fortsetzen kann, aus Gründen, von denen er allein sagt, daß sie dem hohen Maßstab entsprächen, daß sie es wert seien, dafür amerikanisches Leben und Milliarden Dollar an Geldern unserer Steuerzahler zu riskieren.“

In einem Interview mit MSNBC warnte Webb am 9. Juni, man dürfe nicht zulassen, daß ein Präzedenzfall geschaffen werde, wonach der Präsident das Argument „humanitärer Krisen“ nutzen könne, um Militärinterventionen zu rechtfertigen. Es sei nicht vorgesehen, daß die US-Regierung so arbeite, denn dies schaffe „einen sehr breiten Maßstab als Präzedenzfall, bei dem wir künftig erwarten müssen, daß ein Präsident einseitig die Entscheidung zum Einsatz militärischer Gewalt trifft und dann nicht in der gebotenen Frist die Zustimmung des Kongresses einholt.“

Obamas „NATO“-Betrug

Inzwischen hat das Weiße Haus dem Kongreß am 15. Juni einen weiteren Schlag ins Gesicht versetzt, indem es dem Sprecher des Repräsentantenhauses John Boehner ein 32seitiges Memorandum übergab, in dem detailliert die Gründe für die angeblich „humanitäre“ Intervention in Libyen aufgeführt sind. Darin wird die WPR nur ein einziges Mal erwähnt -und zwar wird behauptet, daß Obama keine Autorisierung durch den Kongreß brauche, weil die Militäraktion ja bereits durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrates autorisiert sei, die den Umfang der Militäraktion beschränke; überhaupt würden die USA nur eine „unterstützende“ Rolle in der Koalition der NATO spielen.

Obamas Behauptung, daß die Übergabe des Kommandos über die Libyen-Operation an die NATO die Anwendbarkeit der WPR ausschließe, ist eine unehrliche Ausflucht, wenn nicht eine offene Lüge. Tatsächlich bedeutet die Art, wie dieses Kommando der NATO übertragen wurde, daß die USA nun für die gesamte Operation der NATO und aller verbündeten Truppen verantwortlich sind.

Abschnitt 8 (c) der WPR, der als Artikel 1547 (c) des 50. Titels der Gesetzbücher der Vereinigten Staaten abgefaßt wurde, besagt: „Im Sinne dieser Resolution umfaßt der Begriff ,Einbringung von Streitkräften der Vereinigten Staaten’ die Abordnung von Angehörigen dieser Streitkräfte zum Kommandieren, Koordinieren, Teilnehmen an der Bewegung und dem Begleiten von regulären oder irregulären Streitkräften irgendeines fremden Landes oder einer Regierung, wenn solche Truppen an Kampfhandlungen beteiligt sind oder wenn die unmittelbare Gefahr besteht, daß solche Truppen an Kampfhandlungen beteiligt sein werden.“

Wie Jack Goldsmith, Chef des OLC von 2003-2004 unter der Regierung Bush, betonte: „Der Oberste Kommandeur der NATO... ist Admiral James G. Stavridis von der U.S. Navy. In anderen Worten, der Offizier, der formell das Kommando über die Militäraktionen der NATO führt, ist ein Angehöriger der US-Streitkräfte. Vermutlich dienen weitere Angehörige der US-Streitkräfte an anderen Stellen der Kommandokette der NATO... Im Grunde verrichten die US-Streitkräfte den größten Teil der Schwerarbeit in diesem Konflikt, abgesehen vom eigentlichen Schießen, und dieses Schießen erledigen nicht-amerikanische Truppen, die technisch betrachtet der Verantwortung eines Angehörigen der US-Streitkräfte unterstellt sind. In diesem Licht betrachtet, ist es ganz natürlich, wenn man zu dem Schluß kommt, daß die Übergabe des Kommandos an die NATO Angehörigen der US-Streitkräfte die gesamte Verantwortung für alle Angriffe der NATO auf Libyen auferlegt, und nicht bloß für jene Angriffe, die von US-Streitkräften durchgeführt werden.“

Obama setzt sich über seine Rechtsberater hinweg

Am 17. Juni enthüllte die New York Times, daß Obama sich einfach über den Rat des OLC - den dieses mit Rückendeckung von Justizminister Eric Holder erteilt hatte -  und auch über die Empfehlungen des leitenden Juristen des Pentagon, des Generalanwalts des Verteidigungsministeriums Jeh Johnson, hinweggesetzt hat. „Präsidenten haben zwar die rechtliche Befugnis, sich über die rechtlichen Schlußfolgerungen des Amts für Rechtsauskünfte hinwegzusetzen und in einer Weise zu handeln, die seinem Rat widerspricht, aber dies geschieht nur äußerst selten.“, schrieb Charlie Savage in der NYT. „Unter normalen Umständen sind die Interpretationen des Amts rechtlich bindend für die Exekutive.“

Aber nicht unter diesem Präsidenten. Anstatt sich auf den fachkundigen Rat des OLC zu verlassen, entschied sich Obama, auf den „Rat“ seines politischen Genossen Robert Bauer - dem Rechtsberater des Weißen Hauses - und des Rechtsberaters des Außenministeriums Harold Koh zu hören, der zu den bekanntesten Verfechtern „humanitärer Interventionen“ und der „Verantwortung zum Schutz“ (der Zivilbevölkerung) gehört, eine Position, die auch von Obamas Beraterin Samantha Powers und seiner UNO-Botschafterin Susan Rice geteilt wird, die zum inneren Kreis um Obama gehören.

Obamas Mißachtung des juristischen Rates des OLC bestätigt Berichte aus Geheimdienstkreisen, daß es sich bei Obamas Mißachtung der WPR - Vorschriften und der US-Verfassung nicht um einen amateurhaften Fehler handelt, sondern um Vorsatz - eine Einschätzung, die auch Lyndon LaRouche teilt.

Die Frage bleibt: Warum verfolgt Obama einen so riskanten Kurs? Natürlich spielen dabei seine Arroganz und sein Narzißmus eine große Rolle. Aber es ist noch etwas anderes im Spiel, nämlich die Kampagne des Britischen Empire, unter dem Vorwand „humanitärer Interventionen“ das Recht auf nationale Souveränität zu beseitigen. Diese Doktrin der „Verantwortung zum Schutz“ - ist nichts anderes als ein Vorwand für ständige Kriege.

Schon bald nach dem Erscheinen dieses NYT-Artikels schrieb der frühere OLC-Leiter Goldsmith, Bauers Einstellung überrasche ihn nicht, da weder Bauer noch sein Amt Experten für Kriegsrecht seien, während er dies von Koh, der seit einem Vierteljahrhundert zu den bekanntesten Kritikern des präsidialen Unilateralismus gehöre, nicht erwartet habe. Was ist da geschehen? Goldsmith äußert zwei Vermutungen: Die erste lautet, daß Koh bloß ein treuer Diener seines Klienten Obama sei. Wahrscheinlicher sei jedoch, daß „Kohs Neigung zu humanitären Interventionen und zur ,Verantwortung zum Schutz’ schwerer wiegen als seine Verpflichtung gegenüber seiner akademischen Sicht der präsidialen Kriegsbefugnisse.“

Letztendlich tragen aber weder Koh noch Rice noch Powers die Verantwortung für diesen Bruch der Verfassung, sondern der Präsident selbst muß dafür zur Verantwortung gezogen und aus einem Amt entfernt werden, in dem er der Verfassung und der Nation schweren Schaden zufügen kann.

Die Parallele zu Watergate

Die Parallelen im Fall Obama zum Watergate-Prozeß sind offensichtlich. Nixon wurde in allen drei gegen ihn erhobenen Anklagepunkten vorgeworfen, in einer Weise gehandelt zu haben, „die seiner Pflicht als Präsident widersprach und die verfassungsmäßige Regierung unterminierte, zum großen Schaden der Sache des Rechtes und der Gerechtigkeit und offensichtlich zum Schaden des Volks der Vereinigten Staaten“. Insbesondere wurde ihm vorgeworfen, die Justiz behindert, sein Amt mißbraucht und die von der Verfassung vorgeschriebene Gewaltenteilung verletzt zu haben. Auch wenn die konkreten Handlungen Obamas andere waren, ist er aller dieser Vergehen schuldig - und noch weiterer.

AlexanderHamilton erklärte die Anwendbarkeit des Absetzungsverfahren aufgrund der Verfassung in seinem Federalist  Nr. 65: „Gegenstand dieses Verfahrens sind jene Vergehen, die auf dem Fehlverhalten von Staatsvertretern beruhen, mit anderen Worten, auf dem Mißbrauch oder der Verletzung des Vertrauens der Öffentlichkeit. Sie sind von einer Art, die man mit besonderer Angemessenheit als ,politisch’ bezeichnen kann, da sie sich vor allem auf Vergehen beziehen, die direkt der Gesellschaft an sich angetan werden.“

Natürlich trat Nixon zurück, um einem Absetzungsverfahren zuvorzukommen. Er konnte sehen, daß das Establishment eine Entscheidung getroffen hatte. Wenn dieser Prozeß voranschreitet, könnte Obama das gleiche tun - oder sich einem Verfahren unterzogen sehen, das es zur Zeit Nixons noch nicht gab, nämlich die Absetzung nach Abschnitt 4 des 25. Verfassungszusatzes.

Daß ein neues „Watergate“ in der Luft liegt, das allerdings ist nicht zu bestreiten.

Jeffrey Steinberg und Edward Spannaus

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