Produktive Kreditschöpfung 
  Neues Bretton Woods
  Glass-Steagall
  Physische Wirtschaft
  Kernenergie
  Eurasische Landbrücke
  Transrapid
  Inflation
  Terror - Cui bono?
  Südwestasienkrise
  11. September und danach
  Letzte Woche
  Aktuelle Ausgabe
  Ausgabe Nr. ...
  Heureka!
  Das Beste von Eulenspiegel
  Erziehungs-Reihe
  PC-Spiele & Gewalt 
  Diskussionsforum
  Wirtschaftsgrafiken
  Animierte Grafiken
[an error occurred while processing this directive]
Neue Solidarität
Nr. 26-27, 29. Juni 2011

Abgeordnete verklagen Obama wegen des nicht autorisierten Libyenkrieges

Eine Gruppe von zehn Abgeordneten aus dem amerikanischen Repräsentantenhaus, drei Demokraten und sieben Republikaner, hat am 15. Juni Klage beim Obersten Gerichtshof gegen Präsident Barack Obama und Verteidigungsminister Robert Gates wegen des nicht vom Kongreß autorisierten Krieges gegen Libyen eingereicht.

Die Kläger fordern das Gericht auf,

1.) klarzustellen, daß die Operationen in Libyen einen Kriegsfall gemäß Artikel 1 der Verfassung darstellen, und daß dieser verfassungswidrig ist, solange der Kongreß keine Kriegserklärung beschlossen hat;

2.) festzustellen, daß die Politik des Präsidenten, den NATO-Vertrag zur Rechtfertigung von Kampfeinsätzen gegen Länder, die kein NATO-Land angegriffen haben, heranzuziehen, gegen die Verfassung verstößt;

3.) eine Verfügung zu erlassen, die es für verfassungswidrig erklärt, wenn der Präsident versucht, den NATO-Vertrag zur Abdeckung von Kriegseinsätzen gegen Länder, die kein NATO-Land angegriffen haben, heranzuziehen, ohne den vorgeschriebenen verfassungsmäßigen Weg einzuhalten und die notwendige Zustimmung des Kongresses einzuholen;

4.) eine Verfügung zu erlassen, die die Politik der Administration für verfassungswidrig erklärt, die aufgrund einer UN-Resolution die Verfassung außer Kraft setzt, um gegen ein Land wie Libyen Krieg zu führen, ohne die Zustimmung des Kongresses einzuholen;

5.) eine Verfügung zu erlassen, die es für verfassungswidrig erklärt, daß der Präsident zuvor vom Kongreß bewilligte Gelder zur Führung eines nicht erklärten Krieges unter Umgehung von Artikel 1 der Verfassung einsetzt; und

6.) eine einstweilige Verfügung zu erlassen, um alle oben genannten Verstöße zu beenden und die Einstellung aller militärischer Operationen in Libyen zu verfügen, solange der Kongreß keiner Kriegserklärung zugestimmt hat.

eir