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USA. Die US-Regierung hat am 5. Januar unter enormem Druck die erst zum Jahresbeginn per Dekret eingeführte „Sterbeberatung“ wieder zurückgenommen.
Am 5. Januar wurde offiziell bestätigt, daß die Regierung Obama die Vorschrift zur Einführung einer „Sterbeberatung“, die sie klammheimlich per Dekret einführen wollte, nachdem der Kongreß den entsprechenden Abschnitt 1233 aus Obamas Gesundheitsreformgesetz gestrichen hatte, zurückgezogen hat. Dies ist ein begrenzter, aber wichtiger Erfolg im weltweiten Kampf gegen die Wiederbelebung von Hitlers T4-Euthanasie-Programm.
Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, daß im österreichischen Hall in Tirol ein Massengrab von Opfern des T4-Euthanasie-Programms gefunden wurde, und in Deutschland wurde kürzlich eine Internetseite eigens zur Erinnerung an die Opfer dieses Programms eigerichtet (http://gedenkort-t4.eu/). Auf der anderen Seite werden jedoch in den USA, Frankreich und anderen Staaten - im offenkundigen Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise - die Versuche intensiviert, durch Legalisierung von Formen der Euthanasie Kosteneinsparungen zu bewirken.
Die New York Times meldete am 5. Januar unter Berufung auf einen namentlich nicht genannten Vertreter der Regierung, die im November erlassene Medicare-Regelung über die Lebensende-Beratung werde revidiert. Die sei eine „abrupte Wende“; als Grund für die Entscheidung würden „Verfahrungsfragen“ angeführt, doch hätten auch politische Überlegungen eine Rolle gespielt. „Die erneute Debatte über die Planung der Krankenversorgung im Endstadium drohte für die Regierungsvertreter, die sich darauf vorbereiten, das neue Gesundheitsgesetz gegen die Angriffe der neuen republikanischen Mehrheit im Repräsentantenhaus zu verteidigen, zu einer Ablenkung zu werden“, so die New York Times.
Im Mittelpunkt der „Verfahrensfragen“ stand offenbar die Tatsache, daß der entsprechende 1233-Abschnitt in der ursprünglichen Fassung der Vorschrift, die im Juli zur Diskussion gestellt wurde, nicht enthalten war, wohl aber in der Fassung, die am 29. November erlassen wurde - ein höchst ungewöhnlicher Vorgang.
Wie wir berichteten, hatten zwei vehemente Euthanasie-Befürworter, der Abgeordnete Earl Blumenauer (Demokrat aus Oregon) und Senator Jay Rockefeller, zu der Frage im August einen Brief an den von Obama ernannten Leiter der Medicare- und Medicaid-Dienste Sir Donald Berwick geschickt. Berwick informierte Blumenauer dann Anfang November, daß die Sterbeberatung in der endgültigen Fassung des Erlasses, die noch im gleichen Monat veröffentlicht werden sollte, enthalten sein werde. Blumenauer hatte diesen Erfolg in einer E-Mail an Unterstützer weitergemeldet mit der Bitte, daß sie „diesen Erfolg nicht an irgendeine ihrer Listen weitermelden, selbst wenn es ,Unterstützer’ sind (E-Mails können zu leicht weitergeleitet werden). Je länger es unbemerkt bleibt, desto besser sind die Chancen, es beizubehalten.“
Nun ist genau das eingetreten, was Blumenauer gefürchtet hatte: Die Vorschrift wurde bekannt - nicht zuletzt durch eine entsprechende Meldung und Mobilisierung des LaRouche-Aktionskomitees - und mußte fallengelassen werden.
Trotzdem ist der Kampf gegen Obamas Politik für die Ausschaltung „nutzloser Esser“ keineswegs zuende und wird es nicht sein, solange Obama nicht des Amtes enthoben wird. Sowohl der Gesundheitsreform als auch der jetzt gekippten 1233-Vorschrift liegt die gleiche Prämisse zugrunde wie Hitlers T4-Euthanasie-Programm, nämlich daß es „lebensunwertes Leben“ gebe, das aus Kostengründen beseitigt werden müsse. Unter Vorwänden und ablenkenden Stichworten - wie „Qualitätsergebnisse“, „wertbasierte Leistungen“, „vergleichende Wirksamkeitsstudien“ und dem „Unabhängigen Zahlungs-Beirat“ (IPAB) - soll Alten und Kranken der Zugang zu medizinischen Leistungen verweigert werden.
Auch ohne die 1233-Vorschrift ist die Sterbeberatung immer noch Teil des Medicare-Programms (die öffentliche Krankenversicherung für Rentner). Sie ist Teil der „Medicare-Aufnahmeuntersuchung“ und auch Teil des Medicare-Meldesystems für Ärzte-Qualität, das Ärzten „Anreize“ gibt, ihre Patienten zur Unterzeichnung von „Patientenverfügungen“, „Nicht-Wiederbelebungs-Verfügungen“ oder ähnlichen Dokumenten zu veranlassen, die eine Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen gestatten. Auch in anderen Ländern gibt es derzeit entsprechende Vorstöße.
Umso wichtiger ist es, auch in Deutschland die Mobilisierung dagegen fortzusetzen, die die Vorsitzende der Bürgerrechtsbewegung Solidarität, Helga Zepp-LaRouche, mit ihrem Aufruf zur „Operation Nie wieder Euthanasie!“ (siehe Neue Solidarität 1/2011) eingeleitet hat.
LPAC/alh