Nr. 11, 16. März 2011
Presseerklärung der Fünf Professoren zum Interview der Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichts in Brüssel vom 10. März 2011
Die Fünf Professoren, die aus Sorge um das
wirtschaftliche Wohlergehen Deutschlands und Europas und aus Sorge um Freiheit,
Demokratie und Rechtsstaat Verfassungsbeschwerden gegen die Eurorettungspolitik
eingelegt haben, begrüßen die Äußerung des Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts in Brüssel, daß einer Entwicklung der Europäischen
Union zu einem Bundesstaat das Bundesverfassungsgericht nicht im Wege stehe,
wenn Deutschland sich eine Verfassung gibt, die das ermöglicht.
Diese Äußerung entspricht dem Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009. Eine solche
neue Verfassung Deutschlands nach Art. 146 GG bedarf der Zustimmung des
Deutschen Volkes in einer Volksabstimmung. Ob Deutschland diesen Weg gehen wird
und gehen sollte, steht dahin. Das ist auch eine Frage der wirtschaftlichen
Vernunft. Für die Währungseinheit fehlen zur Zeit die Voraussetzungen und sie
werden noch lange fehlen. Der Präsident bestätigt aber durch seine Äußerung,
daß die Eurorettungspolitik der endgültige Schritt in den Bundesstaat ist. Das
ist der wesentliche Beschwerdegrund, den wir vorgetragen haben. Unsere
Verfassungsbeschwerde ist danach wohlbegründet.
Wilhelm Hankel / Willhelm Nölling / Karl Albrecht Schachtschneider / Dieter Spethmann / Joachim Starbatty
Königswinter / Hamburg / Berlin / Düsseldorf / Tübingen, 10. März 2011