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Aus der Neuen Solidarität Nr. 8/2009

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Unangenehme Anhörungen für Regierung und Bundestag über Lissabon-Vertrag

Nicht zuletzt, weil zumindest einige der Richter den Text des Lissabon-Vertrags genauer gelesen haben, hatten die Vertreter von Bundesregierung und  Bundestag bei den Anhörungen des Verfassungsgerichts in Karlsruhe am 10. und 11. Februar einen schweren Stand. Richter Udo di Fabio brachte Außenminister Steinmeier und Innenminister Schäuble mit Fragen nach den Gefahren, die bei immer weiteren Machtverlagerungen zur EU hin der Freiheit drohen, ins Schwitzen.

Der Jurist Dieter Murswiek, der den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler als Kläger in Karlsruhe vertrat, machte den wichtigen Punkt, man dürfe eben nicht nur den Lissabon-Vertrag als solchen, sondern müsse den gesamten bisherigen Prozeß der „Europäisierung" betrachten. Schließlich sei für jemanden, der wie die einzelnen Nationen bereits am Abgrund stehe, selbst ein kleiner Schritt einer, der mit Sicherheit in die Katastrophe führt. Der frühere Europaabgeordnete von Stauffenberg, ein weiterer Kläger, konnte aus jahrelanger eigener Erfahrung im Europaparlament nur bestätigen, wie sehr der EU-Apparat danach strebt, sich immer mehr Entscheidungsgewalt auf Kosten der Souveränität der Mitgliedsstaaten anzueignen.

Die Vertreter von Bundesregierung und Bundestag entlarvten ihren Mangel an Respekt vor dem Bürger und seinen berechtigten Sorgen übrigens dadurch, daß sie in Karlsruhe behaupteten, die Klagen gegen den Lissabon-Vertrag seien ihrer Meinung nach deutschem Recht unzulässig. Der Bürger könne nicht Verlagerungen von Souveränität nach Brüssel allein deswegen angreifen, weil er dadurch sein Wahlrecht bedroht und den Bundestag entwertet sehe. Überhaupt, so die Lissabon-Verfechter, sei der Ausbau europäischer Institutionen die Überwindung des Nationalen etwas bisher nicht Dagewesenes und deshalb gar nicht mit den Standards geltenden nationalen Rechts zu messen. Mit anderen Worten, diese Anhörungen seien eigentlich völlig überflüssig.

Das gefiel den Bundesrichtern gar nicht, und so nahmen sie denn die Vertreter von Regierung und Bundestag mit allerhand „lästigen" Fragen in die Mangel, wobei die Antworten nicht sehr überzeugend wirkten. Richter di Fabio hatte schon vor einigen Jahren öffentlich schwere Zweifel am ersten EU-Verfassungsentwurf geäußert, der dann in den Referenden in Frankreich und in den Niederlanden im Frühjahr 2005 abgelehnt wurde.

Einige Medien berichten, es sei sogar eine Mehrheit der mit den Anhörungen befaßten Bundesrichter dem Lager der Vertragsskeptiker zuzuordnen. Deshalb könne man nicht ausschließen, daß die Richter mit Hinweis auf Artikel 146 des Grundgesetzes ein Referendum fordern könnten, weil die durch den Lissabon-Vertrag verursachten Einschnitte in die deutsche Verfassung so schwer seien, daß hierzu das Volk unbedingt befragt werden müsse.

Daß jetzt die reale Möglichkeit eines Referendums auch in Deutschland angedeutet wird, bekräftigt nur, daß die BüSo und alle anderen, die vor einem Jahr gegen den Medienstrom schwammen und ein solches Referendum verlangten, völlig richtig lagen. Das Verfassungsgericht wird in den nächsten Wochen die Anhörungen auswerten und dann im Mai seine Entscheidung treffen.

Bis dahin wird mit Sicherheit noch viel geschehen, was deutlich macht, daß in diesem Finanzkollaps das Prinzip nationaler Souveränität und Handlungsfähigkeit zugunsten des Gemeinwohls absolute Priorität vor supranationaler diktatorischen Strukturen haben muß, die nur den Finanzspekulanten und Globalisierern dienen.

Das beste Mittel, Lissabon jetzt endlich zu Fall zu bringen, ist, jetzt die BüSo bei ihrer Kampagne für das Europaparlament zu unterstützen. Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift!

            BüSo

 

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