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Präsident Obamas Gesundheitsplan beruht auf dem gleichen Utilitarismus, der auch der Euthanasiepolitik der in Nürnberg verurteilten Nazis zugrundelag.
Dr. Leo Alexander, einer der Ankläger beim Strafverfahren gegen 16 Nationalsozialisten, die sich in Nürnberg wegen ihrer führenden Rolle in der Hitler-Ära bei der Massenvernichtung der von ihnen als „nutzlose Esser“ betrachteten Menschen verantworten mußten, wies 1949, nur drei Jahre nach dem Gerichtsprozeß, auf den Kern des „philosophischen Prinzips“ hin, das zu diesen schrecklichen Taten geführt hatte. Er bezeichnete es als „rationale Nützlichkeit“, eine Hegelsche und Benthamsche Doktrin, die dazu führte, daß immer größere Bevölkerungsgruppen wie Vieh behandelt und getötet wurden, weil sie der Gesellschaft angeblich zu viele Ressourcen entzogen oder auf andere Weise unerwünscht waren. Hunderttausende deutscher Bürger, ganz zu schweigen von Millionen ausländischer Staatsbürger, wurden aufgrund dieses „Prinzips“ in den Tod geschickt.
Dieser Glaube an den Utilitarismus - Obama würde es vielleicht als „Pragmatismus“ bezeichnen - hat sich in den letzten Jahrzehnten in den Vereinigten Staaten eingeschlichen und spielt nun in der Gesundheitspolitik der Regierung Obama eine entscheidende Rolle: Obama hat die Grundprinzipien des Gesundheitsprogramms der Nazis übernommen.
Es ist jetzt buchstäblich fünf Minuten vor zwölf. Jeder, der einen Massenmord nach Art der Nazis ablehnt, muß jetzt handeln, um Obamas Gesundheitspläne zu stoppen, bevor sie in den Vereinigten Staaten umgesetzt werden.
Die ideologische Vorbereitung auf das Massenvernichtungsprogramm der Nazis begann schon viele Jahrzehnte, bevor Hitler an die Macht kam - und nicht einmal in Deutschland. Die eigentliche Heimat der Nazimedizin war Großbritannien, von wo der Betrug des Malthusianismus und der Eugenik-Bewegung ausgingen, die behaupteten, die Natur der Menschen sei genetisch bestimmt. Ihr führender Theoretiker war Sir Francis Galton, der sein Studium an einer britischen Medizin-Schule abgebrochen hatte. Er verfaßte 1869 sein Manifest Hereditary Genius („Erbliches Genie“). 1907 gründete er dann die Eugenics Education Society („Gesellschaft für eugenische Bildung“) und verbreitete seine Tiraden über die Ausmerzung der „genetisch Minderwertigen“ in alle Welt, u.a. auch in den Vereinigten Staaten, wo sie vor allem in Harvard, bei den „Bostoner Brahmanen“ - einschließlich der Familie Harriman - beliebt waren.
Diese faschistische Propaganda verbreitete sich in den ersten beiden Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts wie ein Buschfeuer in den Vereinigten Staaten und brachte die Einführung von gesetzlichen Zwangssterilisierungen und bösartigen Einwanderungs- und Rassengesetzen mit sich. Tatsächlich dienten diese amerikanischen Gesetze den Nazis in den Folgejahren als Vorbild für ähnliche Gesetze in Deutschland. Die drakonische Sparpolitik, die der Nation durch den Versailler Vertrag und die britisch dominierten Finanzkreise auferlegt war, sorgte dafür, daß die Unterstützung für dieses bestialische Denken in der verzweifelten Bevölkerung wuchs.
Es ist keine Übertreibung, wenn man sagt, daß der einzige Grund dafür, daß diese faschistischen Programme nicht auch von der amerikanischen Bundesregierung eingeführt wurden, darin lag, daß das amerikanische Volk Franklin Delano Roosevelt zum Präsidenten wählte, der bis zu seinem letzten Atemzug gegen die faschistischen britischen Finanziers und Ideologen kämpfte und die Vereinigten Staaten aus der Depression herausführte.
In Deutschland hingegen gelang es den Briten, mit Hilfe ihrer führenden Finanziers und amerikanischer Kollaborateure wie Averell Harriman und Prescott Bush, Hitler an die Macht zu bringen. Und Hitler war natürlich nur allzu bereit, deren Programm durchzusetzen - den Massenmord an den „Lebensunwerten“.
So wuchs die Bewegung für die „Behandlung“ dieser Bevölkerungsgruppen durch Sterilisationen und Euthanasie. Die Massenpropaganda idealisierte den „Gnadentod“, aber auch die Denkweise der Kosten-Nutzen-Rechnung. Dr. Alexander zufolge enthielt ein vielverwendetes Mathematik-Lehrbuch für das Gymnasium, Mathematik im Dienst der Nationalen Politischen Bildung, Aufgaben, die zeigten, wie die Kosten der Versorgung der „Krüppel, Kriminellen und Geistesgestörten“ das für Sozial- und Wohnungsbauprogramme für Familien zur Verfügung stehende Geld reduzierten. Beim Parteitag der Nationalsozialisten 1934 erklärte Dr. Gerhard Wagner, der Leiter des nationalsozialistischen Ärzteverbandes: „Die wirtschaftliche Last, die die Menschen darstellen, die an Erbkrankheiten leiden, ist eine Gefahr für den Staat und für die Gesellschaft. Insgesamt müssen jährlich 301 Millionen Reichsmark für ihre Behandlung ausgegeben werden. Dabei sind die Kosten der 200.000 Trinker und der etwa 400.000 Psychopathen noch nicht mitgerechnet.“
Nach dem Aufstieg der Nazis zur Macht wurde eine ganze Reihe von Gesetzen über „Rassenhygiene“ mit den daraus folgenden Restriktionen und Sterilisationen in Kraft gesetzt. Diese Gesetze führten zu der ersten Welle der Massenmorde an „Lebensunwerten“, der Hunderttausende zum Opfer fielen.
Den größten Teil dieser Morde führten die Nazis heimlich aus, denn die meisten Deutschen waren nicht bereit, die brutale Wahrheit zu akzeptieren. Aber durch die Propaganda und die Härten der Naziherrschaft veränderte sich die Haltung der Bevölkerung gegenüber dem Menschenleben nach und nach. Was Dr. Alexander als eine Änderung in der Haltung der Ärzte beschreibt, gilt entsprechend auch für die Haltung der Bevölkerung insgesamt:
„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen. Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte. Es begann mit der Auffassung - die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist - daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei. Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet. Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war. Diese subtile Änderung in der Haltung der Ärzte ist es also, die man am gründlichsten untersuchen muß.“
Der erste direkte Befehl, Euthanasie in Deutschland durchzuführen, kam erst im Herbst 1939, als der Druck der Kriegsmobilisierung das kostensenkende Element des Programms ganz in den Vordergrund rückte. Bis dahin bediente man sich des Vorwandes, daß Euthanasie ein „Segen“ für die Leidenden sei, und diejenigen, die einen solchen „Gnadentod“ herbeiführen wollten, brauchten dafür eine Sondergenehmigung, die angeblich vom Führer selbst kam.
Im Sommer 1939 hatte Hitler den Gesundheitsminister und seinen Staatssekretär Lammers einbestellt, um ihnen mitzuteilen, daß „er es als richtig betrachte, das ,lebensunwerte Leben’ der geistig schwerkranken Menschen durch Maßnahmen zu beenden, die den Tod herbeiführen“. Auf diese Weise, fuhr er fort, „könnte man eine gewisse Einsparung bei den Krankenhäusern, bei Ärzten und Pflegepersonal erreichen“.
Daher das streng geheime Euthanasie-Dekret vom Oktober 1939 (das auf den 1. September zurückdatiert wurde). Dieses Dekret, das Hitlers Leibarzt Arzt Karl Brandt übergeben wurde, lautete:
„Reichsleiter Bouhler und Dr. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnis namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“
Nach Angaben Dr. Alexanders waren fortan „alle staatlichen Einrichtungen verpflichtet, Patienten zu melden, die seit mehr als fünf Jahren krank und arbeitsunfähig waren, indem sie einen Fragebogen ausfüllten, in dem der Name, die Rasse, der Familienstand, die Nationalität und die nächsten Verwandten anzugeben waren, außerdem, ob sie regelmäßig besucht würden, wer die finanzielle Verantwortung trage, etc. Die Entscheidung darüber, welche Patienten getötet wurden, wurde ausschließlich aufgrund dieser knappen Informationen von ,Experten’ getroffen, die meist Professoren für Psychiatrie an wichtigen Universitäten waren.“
Aufgrund dieses Befehls wurden nach Angaben des Chefanklägers im Nürnberger Kriegsverbrechertribunal mindestens 275.000 deutsche Staatsbürger getötet, darunter schätzungsweise 70.000-80.000 Patienten in Pflege- und Altersheimen, 10.000-20.000 Invalide und Behinderte in Gefängnissen, und 3000 Kinder zwischen 3 und 13 Jahren, die besondere Betreuung brauchten. Hinzu kamen Millionen Juden, Zigeuner und andere „Unerwünschte“, die in den Konzentrationslagern getötet oder zu Tode gearbeitet wurden.
Es waren die Vereinigten Staaten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs darauf bestanden, die Verantwortlichen für die Verbrechen der Naziärzte auf die Anklagebank zu bringen. 23 Personen, darunter 20 Ärzte, wurden Ende 1946 angeklagt. Anklagepunkt III lautete: „Planung und Durchführung des Massenmords [an Deutschen], die als alt, geisteskrank, unheilbar krank, abartig usw. stigmatisiert wurden, durch Gas, tödliche Injektionen und verschiedene andere Mittel in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Asylen, während des Euthanasieprogramms, und Beteiligung an dem Massenmord an den Insassen der Konzentrationslager.“
Zu den Mitteln, die beim „Mord und der Mißhandlung der Zivilbevölkerung“ eingesetzt wurden, zählen „die unzureichende Bereitstellung chirurgischer und anderer medizinischer Dienstleistungen“.
Das Nürnberger Tribunal hörte natürlich die Verteidigung von Dr. Karl Brandt und seinen Mitangeklagten an, der sich ereiferte: „Ich bin mir völlig bewußt darüber, daß ich, als ich ,Ja’ zur Euthanasie sagte, dies in der tiefsten Überzeugung tat, wie ich auch heute noch überzeugt bin, daß dies richtig war. Tod kann auch eine Erlösung sein. Tod ist Leben, ebenso wie die Geburt. Es war nie ein Mord beabsichtigt.“
Aber das Tribunal urteilte: „Wir haben keine Zweifel, daß Karl Brandt - wie er selbst ausgesagt hat - ein überzeugter Anhänger der Durchführung von Euthanasie an hoffnungslos Kranken ist, deren Leben eine Belastung für sie selbst und ein Kostenfaktor für den Staat oder ihre Familien war. Die abstrakte Überlegung, ob Euthanasie in bestimmten Fällen der genannten Art gerechtfertigt ist oder nicht, ist für das Gericht nicht relevant... Die Familie der Nationen ist nicht verpflichtet, ein Gesetz anzuerkennen, wenn es offensichtlich dazu diente, den Mord und die Folter an wehrlosen und machtlosen Menschen zu rechtfertigen...“
Sieben der angeklagten Ärzte, darunter Dr. Brandt, wurden zum Tode verurteilt.
In seinem Artikel von 1949, in dem er den Weg in den medizinischen Massenmord der Nazis analysierte, fand Dr. Alexander zahlreiche Warnsignale, daß auch amerikanische Ärzte (und er hätte wohl auch gesagt, die Gesellschaft) von einer „Hegelschen, kaltblütigen, utilitaristischen Ideologie“ infiziert seien, die man zurecht als Naziideologie bezeichnen kann. Er bemerkt: „Ärzte haben sich in gefährlicher Weise der Einstellung bloßer Heilungstechniker genähert.“ Die im Wesentlichen Hegelsche, rationale Haltung führte sie dazu, bestimmte Unterscheidungen bei der Behandlung akuter und chronischer Krankheiten zu treffen. Patienten mit letzteren trugen das offensichtliche Stigma einer Person, die kaum wieder einen vollen Nutzen für die Gesellschaft erreichen würden. In einer mehr und mehr utilitaristischen Gesellschaft betrachtet man diese Patienten mit zunehmender Entschiedenheit von oben herab und als unerwünschten Ballast...
Krankenhäuser beschränken sich gerne auf die Versorgung von Patienten, die voll rehabilitiert werden können, und der Patient, dessen volle Rehabilitierung unwahrscheinlich ist, sieht sich, wenigstens in den besten und fortgeschrittensten Heilungszentren, als Patient zweiter Klasse, und ist sowohl von Seiten der Besucher als auch der Mitarbeiter des Hauses mit einer zögerlichen Haltung konfrontiert, therapeutische Maßnahmen vorzuschlagen und anzuwenden, weil die wahrscheinlich keine durchschlagenden Erfolge im Sinne einer Genesung bringen werden. Ich möchte hervorheben, daß diese Ansicht nicht primär im Berufsstand der Ärzte aufkam - die in einer stark ökonomisch und wettbewerbsorientierten Gesellschaft stets durch ihre Bereitwilligkeit herausragten, unermüdlich Zeit und Mühe zur Verfügung zu stellen -, sondern ihnen von außen durch die Verknappung der verfügbaren privaten wie staatlichen Gelder aufgezwungen wurde. Von der Haltung, Patienten mit chronischen Krankheiten von den Türen der besten verfügbaren Einrichtungen fernzuhalten, bis dahin, solche Patienten in Tötungszentren einzuliefern, ist es ein weiter, aber nichtsdestoweniger logischer Schritt. Ressourcen für sogenannte unheilbare Patienten sind in letzter Zeit praktisch nicht mehr zu bekommen.
Der oben beschriebene Trend der Entwicklung in den verfügbaren Einrichtungen für die chronisch Kranken wird nicht notwendigerweise durch eine öffentliche oder staatliche Medizin geändert. Bei der Bereitstellung öffentlicher Mittel für öffentliche Aktivitäten in welchem Rahmen auch immer muß die Frage aufkommen: ,Lohnt es sich, so viel Mühe für diese Art von Patienten aufzuwenden?’ Diese rationalistische Sichtweise hat sich hinterhältig in die Motive medizinischer Bemühungen eingeschlichen und die alte Hippokratische Sicht verdrängt.
In militärischen und anderen Notlagen ist eine solche Abstufung der Bemühungen vielleicht zu entschuldigen. Aber Ärzte müssen aufpassen, daß sich solch eine Einstellung nicht außerhalb dieser Notlagen in die zivile öffentliche Verwaltung der Medizin einschleicht, denn wenn man solche Überlegungen überhaupt zuläßt, wird immer öfter und nachdrücklicher die Frage gestellt werden: ,Hat es einen Wert, dieses oder jenes für diese Art von Patienten zu tun?’
Hinweise auf die Existenz einer solchen Haltung starrten mich an aus einem Bericht über die Aktivitäten der Abteilung eines führenden Krankenhauses, die ziemlich stolz erklärte, daß bestimmte Behandlungen nur dann durchgeführt würden, wenn sie Erfolg versprachen... Wenn nur diejenigen behandelt werden sollen, deren Behandlung in Bezug auf die Prognose als lohnenswert betrachtet wird, was ist dann mit den übrigen? Die zweifelhaften Patienten sind diejenigen, deren Erholung fraglich erscheint, aber wenn man sie energisch behandelt, überraschen sie oft die besten Prognostiker. Und was soll man in der langen Zeit tun, nachdem eine Krankheit als unheilbar eingestuft wurde, bis zum Eintritt des Todes und der Autopsie? Das ist die Zeit, in der es am schwersten ist, Krankenhäuser und andere therapeutische Einrichtungen für das Wohl und die Erleichterung der Leiden des Patienten zu finden.
Unter allen Formen der Diktatur behaupten die diktierenden Körperschaften oder Personen stets, daß alles, was getan wird, nur dem Wohl der Volksgemeinschaft dient, und daß deshalb die Gesundheit nur nach dem Maßstab der Nützlichkeit, der Effizienz und der Produktivität betrachtet werde. Es ist natürlich, daß sich in einem solchen Umfeld letztendlich Hegels Prinzip, ,gut ist, was nützt’, vollkommen durchsetzt. Das Tötungszentrum ist die reductio ad absurdum aller Gesundheitsplanung, die nur auf rationalen Prinzipien und Ökonomie beruht, und nicht auf dem menschlichen Mitleid und dem göttlichen Recht. Sicher, die amerikanischen Ärzte sind noch weit davon entfernt, an Tötungszentren zu denken, aber sie haben einen gefährlichen Punkt ihres Denkens erreicht, an dem die Wahrscheinlichkeit einer vollen Rehabilitation als Faktor betrachtet wird, der über das Maß der Zuwendung an Zeit, Mühe und Kosten entscheiden soll, die für eine bestimmte Art von Patienten aufgewendet werden.
An diesem Punkt sollte es den Amerikanern bewußte werden, daß die Ungeheuerlichkeit einer Euthanasie-Bewegung in ihrer Mitte vorhanden ist. Für den Psychiater ist offensichtlich, daß dies den Ausbruch einer unbewußten Aggression von Seiten bestimmter Verwalter darstellt, auf die oben hingewiesen wurde...
Deshalb möchte ich gerne, daß die amerikanische Medizin erkennt, wo sie mit ihren Grundvoraussetzungen steht. Es gibt keinen Zweifel daran, daß die Hegelsche Prämisse, „gut ist, was nützt“ in subtiler Weise unsere Gesellschaft infiziert hat, einschließlich des Berufsstandes der Mediziner. Die Ärzte müssen zurückkehren zu ihren älteren Prämissen, welche die emotionale Grundlage und treibende Kraft für eine erstaunlich erfolgreiches Streben in der Verbesserung der Heilens waren und die sie noch weiter tragen werden, wenn man sie nicht durch die gefährliche Haltung eines übertriebenen praktischen Realismus am Boden hält.“
Präsident Obamas wiederholte Erklärungen, er beabsichtige, „harte Entscheidungen“ zur Senkung der medizinischen Kosten zu treffen, u.a. auch durch Mittel, die eine medizinische Behandlung sehr alter Menschen (wie seiner eigenen Großmutter), unheilbarer oder auch nur armer Menschen unmöglich machen, lassen keinen Raum für Unklarheiten. Die Regierung ist im Griff einer utilitaristischen Nazi-Mentalität, und sie steuert unausweichlich auf einen Massenmord zu, wenn wir sie jetzt nicht aufhalten.
Nancy Spannaus