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Aus der Neuen Solidarität Nr. 48/2008

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Lebensmittelbestrahlung in Deutschland und EU

Die Lage der Lebensmittelbestrahlung in der EU (und erst recht in Deutschland) entspricht der Verunsicherung durch technischen Fortschritt, wie es ihn in der Menschheitsgeschichte immer wieder gegeben hat. Dabei ist es tröstlich zu wissen, daß das Abkochen von Lebensmitteln, bei seiner Einführung in der Steinzeit äußerst umstritten, sich mittlerweile vollständig durchgesetzt hat - wie auch die Hitzepasteurisierung von Milch, die bei ihrer Einführung mit ähnlichen Argumenten bekämpft wurde wie heute die Bestrahlung.

Im Widerspruch zu den Empfehlungen aller internationalen (und nationalen) Fachgremien war die Lebensmittelbestrahlung in Deutschland bis Ende des Jahres 2000 verboten (in der DDR durften einige Lebensmittel mit ionisierenden Strahlen behandelt werden). Seitdem ist die deutsche Rechtslage dem EU-Recht angeglichen worden, d.h. getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze dürfen bestrahlt werden. Einige Staaten in der EU (z.B. Frankreich und Belgien) haben eine nationale Rechtslage, mit der sie noch weitere Lebensmittel bestrahlen dürfen. Von der EU ist zu hören, daß die diesbezüglichen nationalen Gesetze erst erlöschen, wenn sie eine komplette Regelungsliste aufstellen kann (nach der es bisher bei weitem nicht aussieht).

In Deutschland ist die Lage, wie auch bei anderen „Umweltthemen“, von einer extremen Hirnrissigkeit gekennzeichnet. 1989 sprachen sich Bundestag und Bundesrat in gleichlautenden Entschließungen gegen die Lebensmittelbestrahlung aus und forderten, daß zunächst einmal alle anderen Verfahren, auch wenn sie sich bisher als ungeeignet erwiesen haben, zur Praxisreife geführt werden müssen. Damit soll die Bestrahlung überflüssig gemacht werden. Das heißt also: eine vorhandene und effiziente Methode - die Lebensmittelbestrahlung - soll nicht benutzt werden, solange es noch andere, aber ineffiziente Methoden gibt.

hpm

 

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