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Aus der Neuen Solidarität Nr. 28/2008

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Helga Zepp-LaRouche begrüßt Präsident Köhlers Entscheidung,
den Lissaboner Vertrag vorerst nicht zu unterzeichnen

Bundespräsident Horst Köhler kündigte am 30. Juni an, er werde wegen der Verfassungsklagen gegen den Vertrag von Lissabon diesen solange nicht unterzeichnen, bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt habe. Dazu gab Helga Zepp-LaRouche, die Gründerin des Schiller-Instituts und Bundesvorsitzende der Bürgerrechtsbewegung Solidarität die folgende Erklärung ab:

„Das ist eine sehr gute Entwicklung, denn es zeigt, daß Deutschland, bis jetzt jedenfalls, immer noch ein Rechtsstaat ist. Ich bin sicher, daß die Verfassungsrichter viele Punkte finden werden, in denen der Vertrag das Grundgesetz verletzt. Dazu dürfte gehören,

1. daß die Souveränität, die nach dem Grundgesetz von der Bevölkerung ausgeht, komplett an eine supranationale Bürokratie übergeben werden soll, die gegenüber der Bevölkerung in keiner Weise rechenschaftspflichtig ist;

2. daß, wenn der Vertrag erst einmal unterschrieben ist, die EU-Kommission diesen Vertrag verändern kann, wann und wie sie es will, ohne die Mitgliedsstaaten zu konsultieren;

3. daß der Vertrag eine fundamentale Veränderung des Grundgesetzes darstellt, was diesem Grundgesetz zufolge der ,Zustimmung des Volkes bedarf.’“

Es ist noch kein Termin festgesetzt, wann das Verfassungsgericht ein Urteil fällen wird. Der Vertrag ist ohnehin schon von den Iren durch ihr „Nein“ am 12. Juni blockiert worden.

 

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