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Aus der Neuen Solidarität Nr. 11/2008

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Volksabstimmung über den EU-Vertrag zwingend notwendig

Namhafte Juristen dokumentierten bei einer Expertenrunde in Wien, daß der EU-Reformvertrag nur nach einer Volksabstimmung in Kraft treten kann, weil er wesentliche Verfassungsprinzipien ändert. Eine Delegation der LaRouche-Jugendbewegung war dabei.

Die unabhängige Bürgerinitiative „Rettet Österreich“ veranstaltete am 27. Februar in Wien eine hochkarätige Expertenrunde zu der Frage, ob zu dem von Helga Zepp-LaRouche als „Monster von Lissabon“ bezeichneten EU-Reformvertrag aus verfassungsrechtlicher Sicht eine Volksabstimmung in Österreich zwingend notwendig sei. Der Festsaal im Justizpalast platzte aus allen Nähten: die Frage der tiefgreifenden Änderung der Rechtsordnung, die der EU-Reformvertrag für ganz Europa bedeutet, brennt den Menschen in Österreich unter den Nägeln.

Die geladenen Experten waren der ehemalige österreichische Justizminister Prof. Hans R. Klecatsky, einer der Autoren des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes, der Universitätsdozent Dr. Adrian Hollaender, der ehemalige österreichische Außenminister Dr. Pahr, sowie Dr. Öhlinger, ehemaliger Universitätsprofessor und Verfasser eines Gutachtens für den EU-Vertrag im Dienste der Regierung. Zwei Vertreter des Schiller-Instituts waren vor Ort, um zu helfen, den Widerstand gegen die Ermächtigung der EU-Bürokratie europaweit zu koordinieren und einzubinden in ein strategisches Verständnis, woher in dieser Wirtschaftskrise die Gefahr für unsere freiheitliche Grundordnung kommt.

Das erste Thema, welches vom Podium diskutiert wurde, war die Eliminierung der immerwährenden Neutralität Österreichs durch die Einbindung in die EU. Die Solidaritätsklausel, die Mitgliedstaaten zum gegenseitigen Beistand im „gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus“ verpflichtet, bedeutet faktisch, daß Soldaten der Mitgliedstaaten in Kampfeinsätze entsendet werden können, ohne daß die eigenen Regierungen dagegen noch ein Veto einlegen könnten. Für Österreich hieße dies ohne Zweifel die Aufgabe eines Fundamentalprinzips des Bundesverfassungsgesetzes.

So argumentierte auch Dr. Hollaender, ein brillanter junger Staatsrechtler, der im Widerstand gegen die Auslöschung der nationalen Souveränität der europäischen Mitgliedsstaaten durch den Lissabon-Vertrag stark engagiert ist. Er nahm dabei eloquent Bezug auf die österreichische Verfassungsgeschichte. Falls man noch Zweifel an der Notwendigkeit der Volksabstimmung habe, forderte er, solle man im Staatsrecht den aus dem Strafrecht bekannten Grundsatz in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, in Form des Grundsatzes in dubio pro democracia, im Zweifel für die Demokratie, gelten lassen.

Auch Prof. Klecatsky hielt ein leidenschaftliches Plädoyer für den grundlegenden Charakter des Neutralitätsprinzips für die österreichische Verfassungsordnung. In der folgenden Diskussion mit dem Publikum zeigte sich eindrücklich seine Beliebtheit und seine moralische Autorität. Wiederholt erhielt er stehende Ovationen und tosenden Beifall, insbesondere für seine leidenschaftliche Widerlegung der sophistischen Argumentation Prof. Öhlingers, der behauptete, man habe mit dem Beitritt zur EU, welches in Österreich durch ein Referendum geschah, schon die Neutralität zum großen Teil aufgegeben, und daher sei der Reformvertrag gar keine große Veränderung.

Der nächste Themenkomplex betraf den Charakter des Reformvertrages als Ermächtigungsgesetz oder als „Blankoscheck“. In diesem Zusammenhang wurde von den Juristen auch die Frage des fehlenden Vetorechtes der einzelnen Mitgliedstaaten besprochen. Dr. Pahr und Dr. Öhlinger meinten beide erneut, man habe schon mit dem Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft an sich die Souveränität aufgegeben. Sie verstünden darum nicht, warum heute so ein Aufruhr um den EU-Reformvertrag und die Frage der Volksabstimmung zu demselben gemacht werde. Dr. Öhlinger versuchte darüber hinaus zu argumentieren, die vier Pfeiler des österreichischen Verfassungsrechts, nämlich das republikanische Prinzip, das demokratisches Prinzip, das rechtstaatliche Prinzip und das bundesstaatliche Prinzip, würden selbst bei der Ratifizierung des Vertrages nicht berührt.

Hierauf erwiderten Dr. Hollaender und Prof. Klecatsky, die Gefahr gehe davon aus, daß man keine Gewalt mehr darüber habe, wie weit die Änderungen der Rechtsordnung in Europa gehen würden. Insbesondere Prof. Klecatsky, der die Gründung der Republik Österreich nach dem Ende der Besatzung im Jahre 1955 aktiv miterlebte und gestaltete, wies darauf hin, daß gerade die Demokratie und jegliche demokratische Legitimierung durch den Vertrag abgeschafft würden. Dr. Hollaender ging hierauf ein, indem er die Frage in den Raum warf, wer denn entscheide, wie weit Veränderungen der Rechtsordnung gehen könnten?

Das Publikum äußerte in einer erhitzten Diskussion seinen Unmut über den Versuch der Entmündigung durch die Medien und Politiker, die wie in der Bundesrepublik auch, keine öffentliche Debatte ermöglichen.

Hier konnten wir vom Schiller-Institut intervenieren und die Aufmerksamkeit auf den strategischen Hintergrund dieses „Monsters von Lissabon“ hinweisen. Insbesondere die Eile und Heimlichkeit, mit der dieser Vertrag hinter dem Rücken der Bevölkerungen ratifiziert werden soll, macht viele Menschen stutzig.

Wie Lyndon LaRouche und Helga Zepp-LaRouche immer wieder aufzeigten, ist es entscheidend, den Lissabon-Vertrag als Teil eines Projektes der Londoner Finanzoligarchie zu begreifen, mit dem in der Zusammenbruchskrise des Finanzsystems parallel in den USA und Europa diktatorische Strukturen konsolidiert werden sollen. In den USA äußert sich dies in der Kandidatur des New Yorker Bürgermeisters Michael Bloomberg, in Europa ist dies eben der EU-Reformvertrag. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Widerstand europaweit zu koordinieren.

So spricht man mittlerweile schon davon, daß in Irland, wo es zum Lissabon-Vertrag bisher das einzige angekündigte Referendum geben wird, nur 26% der Bevölkerung zustimmen werden. In Dänemark gibt es intensive Diskussion über die Notwendigkeit einer Volksabstimmung, in der Slowakei und der Tschechischen Republik gibt es Widerstand in den Parlamenten, und selbst in England ist die Entscheidung über eine Volksabstimmung im Parlament entschieden worden.

Als Teil eines solchen europaweiten Widerstandes ist die Bewegung in Österreich ein wichtiger Baustein, um die Machtkonsolidierung der Finanzoligarchie in der EU-Bürokratie abzuwenden. Man wird Demonstrationen organisieren, Aufklärungsarbeit leisten und auch rechtliche Schritte einleiten, um die Ratifizierung durch den Nationalrat zumindest zu bremsen.

Die einzelnen Kräfte und Organisationen in den jeweiligen Mitgliedstaaten, die den Widerstand vor Ort organisieren, können Kraft und Inspiration daraus schöpfen, daß sie eben nicht allein in ihrem Land die EU bekämpfen, sondern daß wir gemeinsam für ein Europa der Vaterländer, des Gemeinwohls und der Freiheit streiten. Wer sich diesen Idealen verpflichtet fühlt, kann auf den Widerstand in Österreich bauen.

Alexander Pusch

Lesen Sie hierzu bitte auch:
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